Osnabrück  Mögliche Isolation der AfD – Verfassungsschützer proben den Ernstfall nicht ohne Grund

Thomas Ludwig
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Von Thomas Ludwig
| 01.08.2024 16:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wird er das Land künftig mitregieren? Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen. Verfassungsschützer sind alarmiert. Foto: dpa/Bodo Schackow
Wird er das Land künftig mitregieren? Björn Höcke, AfD-Spitzenkandidat in Thüringen. Verfassungsschützer sind alarmiert. Foto: dpa/Bodo Schackow
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Sicherheitskreise warnen vor einer Weitergabe sensibler Daten an potenzielle Staatsgegner, wenn die AfD in Ostdeutschland an die Macht kommen sollte. Damit wird ein Verfahren für ein mögliches Parteienverbot immer dringender.

Für den Fall, dass die AfD nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen an einer Landesregierung beteiligt sein sollte, droht ein wohl einmaliger Schritt: Das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz würde vom Informationsfluss anderer Verfassungsschutzämter in Deutschland abgeschnitten. Das wurde jetzt unter Berufung auf Sicherheitskreise im Bund und in den Ländern bekannt.

„Wenn wir es zulassen, dass nachrichtendienstliche Informationen an die AfD gehen, dann kann man sie auch gleich an Wladimir Putin geben“, zeigte der FDP-Politiker Konstantin Kuhle Verständnis für die Pläne. Die Landesverbände in Thüringen und Sachsen gelten den Verfassungsschützern als gesichert rechtsextrem und stehen unter Beobachtung. In Brandenburg gilt die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Es gibt also gute Gründe, Vorsicht walten zu lassen.

Man muss sich das aber mal auf der Zunge zergehen lassen: Nachrichtendienstliche Erkenntnisse werden nicht mehr mit einer Regierungspartei geteilt, aus Furcht, die Informationen könnten in staatsfeindlicher Art und Weise verwendet werden. Wenn es so weit gekommen ist, stellt sich die Frage nach einem möglichen Verbot der AFD noch dringender.

Entweder ist eine Partei im Einklang mit der Verfassung und hat damit alle Rechte und Pflichten wie andere Parteien auch. Oder aber sie steht nicht länger auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dann hat sie auch auf Wahlzetteln nichts mehr verloren.

Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Münster vom Mai, wonach der Verfassungsschutz die gesamte AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall führen und beobachten darf, ist die jüngste Entwicklung in den ostdeutschen Ländern Wasser auf die Mühlen all jener, die ein Parteiverbotsverfahren in Karlsruhe fordern. Es wäre das wirksamste Mittel, dass der Rechtsstaat gegen die AfD in der Hand hat. Ob die Nachrichtendienste entsprechend aussagekräftiges und gerichtsfestes Material zusammentragen können, wird sich zeigen.

Die Bürger brauchen endlich Klarheit darüber, mit wem sie es im Fall der AfD eigentlich zu tun haben: mit einem Sammlungsbecken für braune Extremisten oder nicht. Eine herkömmliche Oppositionspartei zumindest scheint die Alternative für Deutschland schon lange nicht mehr.

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