Alkohol am Steuer Gesundheitsminister Philippi fordert Null-Promille-Grenze
Niedersachsens Gesundheitsminister ist für klare Verhältnisse. In Ostfriesland werden Jahr für Jahr Hunderte berauschte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.
Ostfriesland/Hannover - „Autofahrer mit mehr als drei Promille am Steuer erwischt.“ Es sind Meldungen wie diese, die nicht nur ein Kopfschütteln hervorrufen, sondern teils auch belustigen. Gar nicht mehr lustig ist es dann, wenn wieder einmal zu lesen ist, dass ein unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehender Verkehrsteilnehmer einen schweren Unfall mit Verletzten oder gar Toten verursacht hat. Dann beginnt meist wieder die Debatte um die Promillegrenze im Straßenverkehr.
Ohne solche Not hat sich jetzt Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi dafür ausgesprochen, das Autofahren nach Alkohol- oder Cannabiskonsum zu verbieten. „Die Promillegrenze sollte beim Autofahren auf 0,0 abgesenkt werden“, sagte der SPD-Politiker der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Der übliche Aufschrei in den Medien, der unausweichlich scheint, sobald sich ein Politiker mit dieser Forderung aus dem Fenster lehnt, ist bislang ausgeblieben. „Wir würden das sehr begrüßen“, stärkt Uwe Eilts, Sachbearbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, dem Minister den Rücken. Alkohol sei mit Drogen und Medikamenten eine der häufigsten Unfallursachen und damit ein erhebliches Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr.
Hunderte Alkoholfahrten in Ostfriesland
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Polizeiinspektion Aurich/Wittmund mehr als 200 alkoholbedingte Verkehrsdelikte. Darunter waren 138 Unfälle, an denen berauschte Fahrer beteiligt waren. Damit lägen die Zahlen in etwa im Bereich der Häufigkeit vorangegangener Jahre. Lediglich während der Corona-Pandemie sei ein Rückgang zu verzeichnen gewesen. Stabile Zahlen bei Alkoholfahrten gibt es auch im Bereich der Polizeiinspektion Leer/Emden. 2023 hätten die Polizisten der Inspektion im ersten Halbjahr 106 angetrunkene Fahrer aus dem Verkehr gezogen, in diesem Jahr seien es im gleichen Zeitraum 105 gewesen. Nicht enthalten sind in diesen aktuellen Zahlen die Unfallbeteiligungen.
„Alkohol und ein Fahrzeug fahren, das passt einfach nicht zusammen. Die Folgen können fatal sein“, betont Eilts im Gespräch mit unserer Redaktion. Und so gehen die Beamten der Polizeiinspektionen regelmäßig im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen, aber auch im Rahmen von teils auch landesweiten Schwerpunktkontrollen, gegen alkoholisierte Verkehrsteilnehmer vor. „Wo wir genau stehen – auch bei Festen –, kann ich natürlich nicht sagen“, lässt sich Eilts ungern in die Karten schauen. Klar dürfte dennoch sein, dass die Polizei auch im Umfeld der bekannten Volksfeste die Augen offen hält. „Im Rahmen von Volksfesten sind wir immer aufmerksam und oftmals lagebedingt auch mit Sonderpersonal im Einsatz“, berichtet Svenia Temmen, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Leer/Emden. Das Gros der Trunkenheitsfahrten falle jedoch beim üblichen Streifendienst auf – teils auch, weil andere Verkehrsteilnehmer auf eine unsichere Fahrweise aufmerksam machen.
Grenzwerte gelten auch für E-Roller
Eilts sieht gerade die Schwerpunktkontrollen als wichtigen Teil der polizeilichen Präventionsarbeit. „Da kommen wir mit den Autofahrern auch mal ins Gespräch und können entspannter über die Gefahren von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr aufklären.“ Trotz der weiter stabilen Zahlen beim berauschten Fahren sieht Eilts positive Auswirkungen der polizeilichen Prävention: „Betrunken zu fahren, wird heute nicht mehr so als Kavaliersdelikt angesehen, wie noch vor einigen Jahren“, ist er überzeugt. „Die Kumpels, die früher zu dem Betrunkenen ins Auto gestiegen wären, machen das heute nicht mehr.“
Der bundesweite Grenzwert für Alkohol im Straßenverkehr liegt bei 0,5 Promille. Aber schon bei einem Wert von 0,3 Promille wird es kritisch, wenn ein Autofahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Die Null-Promille-Grenze gilt bereits seit geraumer Zeit für Fahranfänger und Autofahrer, die unter 21 Jahre alt sind. Diese Grenzen gelten übrigens auch für E-Roller. Raus aus der Kneipe und los mit dem Roller, das ist daher auch nicht die beste Idee.
Für Gesundheitsminister Philippi wäre zudem konsequent, wenn auch der Grenzwert des berauschenden Wirkstoffs THC, der beim Konsum von Cannabis eine Rolle spielt, auf 0,0 Nanogramm festgelegt werde: „Dann hat man klare Verhältnisse“, sagte Philippi. Zur Erinnerung: Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis soll es demnächst neue Bestimmungen und Bußgelder für Cannabis am Steuer geben. Bisher gilt die strikte Linie, dass schon beim Nachweis von Tetrahydrocannabinol (THC) Folgen drohen. Dafür hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm etabliert. Jüngst ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das für den berauschenden Wirkstoff einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut festlegt. Für Fahranfänger und für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol kommen strengere Regeln. Die Neuregelungen sollen in Kürze in Kraft treten.
Mit Material von DPA