Berlin  Die RKI-Protokolle: Über Wissenschaft, Wahrheit und Widersprüche

Paul Schreyer
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Von Paul Schreyer
| 28.07.2024 08:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 8 Minuten
Wie gefährlich ist das Corona-Virus? Während sich die Politik in dieser Sache oft auf die Expertise des RKI berief, haderten die Experten fortlaufend mit den allzu forschen Ableitungen. Foto: IMAGO/Cigdem Simsek
Wie gefährlich ist das Corona-Virus? Während sich die Politik in dieser Sache oft auf die Expertise des RKI berief, haderten die Experten fortlaufend mit den allzu forschen Ableitungen. Foto: IMAGO/Cigdem Simsek
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Die „RKI-Protokolle“ sind in aller Munde. Erfolgreich auf Einsicht in die Corona-Unterlagen des Robert-Koch-Instituts geklagt hatte der Journalist Paul Schreyer. Hier legt er exklusiv für die NOZ seine Erkenntnisse aus der Auswertung der ersten offiziellen und vom RKI veröffentlichten Dokumente dar.

Die Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass die Regierung, anders als behauptet, in der Corona-Zeit nicht konsequent der Wissenschaft folgte. In vielen Fällen war das Gegenteil der Fall: Die Politik formulierte Vorgaben, das RKI lieferte die gewünschte Rechtfertigung – entgegen dem Rat der eigenen Fachleute.

Was lief falsch in der Corona-Zeit? Forderungen nach einer Aufarbeitung werden inzwischen von vielen Parteien im Bundestag erhoben. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht dabei das RKI. Dessen Präsident Lothar Wieler ermahnte die Bürger immer wieder, Zahlen und Regeln zu folgen, die die Regierung – oft mit Verweis auf den fachlichen Rat seiner Behörde – erlassen hatte: Inzidenz-Grenzwerte, Abstandsgebote, Testpflicht, Maskenpflicht. Die Regeln dürften „nie hinterfragt werden“, so Wieler damals wörtlich gegenüber der Öffentlichkeit. Die Regierung spreche schließlich im Namen der Wissenschaft.

Die mehrere tausend Seiten langen internen Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, die der Autor dieses Textes als Mitherausgeber des Magazins Multipolar freigeklagt hat, zeichnen allerdings ein anderes Bild. Hinter den Kulissen, so wird jetzt klar, haben die Wissenschaftler des RKI immer wieder Zweifel und Warnungen gegenüber der Regierungslinie geäußert, die aber von der Behördenleitung nie öffentlich gemacht wurden – offenbar, um die Regierung nicht zu kompromittieren.

Dass das RKI kein unabhängiges Institut ist, sondern als nachgeordnete Behörde den Weisungen des Gesundheitsministers zu folgen hat, war zwar nie ein Geheimnis, doch das Ausmaß der politischen Steuerung in der Corona-Zeit wird erst durch die Protokolle sichtbar.

Das RKI hatte sich über Jahre und mit größtem Aufwand gegen deren Veröffentlichung gewehrt. Eigentlich verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz Behörden, interne Akten auf Antrag an interessierte Bürger herauszugeben. Doch ein entsprechender im Mai 2021 gestellter Antrag wurde vom RKI zunächst ignoriert, sodass noch im gleichen Jahr bei Gericht eine Untätigkeitsklage eingereicht werden musste.

In den folgenden Jahren tauschten die gegnerischen Anwälte lange und teure Schriftsätze aus. Als das zuständige Verwaltungsgericht Berlin den RKI-Anwälten schließlich signalisierte, der Klage voraussichtlich stattzugeben, wechselte das RKI abrupt seine Strategie, gab die Protokolle plötzlich doch frei, allerdings mit zahlreichen Schwärzungen versehen, und intensivierte zugleich den Abwehrkampf gegen die Aufhebung dieser Schwärzungen.

Die Behörde ließ über ihre Anwälte, eine Berliner Großkanzlei, dem Gericht eine 1.000-seitige (!) Argumentation vorlegen, in der die Unabdingbarkeit der Schwärzungen im Einzelnen begründet wurde.

Als Multipolar im März dieses Jahres die geschwärzten Dokumente des Zeitraums Januar 2020 bis April 2021 öffentlich machte, was kurzzeitig in vielen Medien für Schlagzeilen sorgte, ruderte Gesundheitsminister Karl Lauterbach vor laufenden Kameras zurück: Man habe gar nichts zu verbergen, eine entschwärzte Version werde in wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgelegt. Dies geschah am 30. Mai, nun von den Medien allerdings weitgehend ignoriert. Zuletzt wurden auch spätere Protokolle ab Mai 2021 öffentlich, in diesem Fall durch ein Leak.

Die Erkenntnisse einer Auswertung sind substanziell.

Als der erste Lockdown Anfang Mai 2020 endete, beschloss die Bundesregierung zugleich einen neuen Inzidenzgrenzwert von 50. Das hieß: In Landkreisen sollte zukünftig ab einer Anzahl von 50 positiven Coronatests pro 100.000 Einwohner wieder „ein konsequentes Beschränkungskonzept“ umgesetzt werden. Man schuf damit einen Automatismus für weitere Lockdowns. Wie die „FAZ“ damals berichtete, war zunächst sogar ein noch niedrigerer Grenzwert von 35 geplant gewesen.

Im Protokoll vom 5. Mai 2020 ist nachzulesen, was die Fachleute des RKI intern davon hielten: Ein einzelner Grenzwert sei „wenig zielführend“ und werde „aus fachlicher Sicht weitgehend abgelehnt“. Jedoch werde ein solcher Zahlenwert „nachdrücklich von politischer Seite eingefordert“. Er komme „aus einer Diskussion zwischen [Kanzleramtsschef] Braun und [Gesundheitsminister] Spahn“. Die beiden Minister hatten also, ohne das RKI als zuständige Fachbehörde einzubinden, willkürlich eine Zahl festgelegt, die das RKI nun absegnen sollte.

Im Protokoll folgt darauf ein Absatz, der zunächst geschwärzt war: „Kommt das RKI der politischen Forderung nicht nach, besteht das Risiko, dass politische Entscheidungsträger selbst Indikatoren entwickeln und/oder das RKI bei ähnlichen Aufträgen nicht mehr einbinden.“ Das heißt: Das RKI stimmte der Einführung eines Grenzwertes, entgegen seiner wissenschaftlichen Überzeugung, aus politischen Erwägungen zu, um seine eigene Position nicht zu gefährden.

Die Folgen waren weitreichend. Denn der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtsbeschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter – die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwa mithilfe externer Gutachter zu überprüfen. Die „Welt“ kommentierte nach Veröffentlichung der Protokolle: „Der Schwellenwert von 50 war die Kombination der Daumenpeilung von Politikern, ungenannten Beratern und einem politischen Tauziehen zwischen den Staatskanzleien. Eine wissenschaftliche Begründung gab es nicht.“

Im Protokoll vom 5. Mai 2020 ist zwar vermerkt: „Bei fehlender fachlicher Grundlage für die Entwicklung der gewünschten Indikatoren“ müsse dies „klar kommuniziert werden, um die Glaubwürdigkeit des Instituts nicht zu gefährden“ – doch eben das geschah nicht. Das RKI nickte die Regierungslinie ab, die Öffentlichkeit erfuhr nichts, bis jetzt.

Die RKI-Protokolle enthalten mehrere solcher Passagen, die zeigen, wie die Behörde Entscheidungen der Regierung intern kritisierte oder für unsinnig erklärte, nach außen hin aber mittrug. „FFP2-Masken sind eine Maßnahme des Arbeitsschutzes. Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, so das RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020. Der „breite Einsatz“ dieser Masken sei „nicht evidenzbasiert“.

Dies „könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“. Wenige Wochen später wurde hingegen die FFP2-Maske in verschiedenen Bundesländern verpflichtend gemacht. Eine Pflicht, die man rigoros durchsetzte: Bei Nichttragen der Masken gab es Strafen, Ärzte, die Masken-Atteste ausstellten, stehen noch heute vor Gericht. Das RKI äußerte nie öffentliche Kritik an dieser Maskenpflicht, sondern deckte die unwissenschaftlichen Regierungsbeschlüsse, die Millionen Menschen das Atmen erschwerten und schikanierten oder sogar gesundheitlich schädigten.

Bis zuletzt geschwärzt in den Protokollen war die im RKI vertretene Einschätzung, wonach die FFP2-Maske wegen des „erheblichen Atemwegwiderstandes“ insbesondere „Pflegeheimbewohnern nicht zuzumuten“ sei.

Ähnlich das Verhalten bezüglich der 3G- und 2G-Regeln, also der Diskriminierung von Menschen, die sich nicht auf Corona testen lassen wollten und die es ablehnten, sich die neuartigen mRNA-Präparate spritzen zu lassen. Laut RKI-Protokoll vom 5. März 2021 waren „Privilegien“ für Geimpfte und Genesene „fachlich nicht begründbar“. Und weiter: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“. „Ethische Gründe“, wie eben eine „Diskriminierung“ sprächen dagegen, so die Behörde intern.

Nach außen hin äußerte das RKI keinen Protest, als die 3G- und 2G-Regeln wenige Monate später in Deutschland eingeführt wurden und einen tiefen Keil in die Bevölkerung trieben.

Rechtliche Grundlage aller Corona-Maßnahmen war die Hochstufung der Risikobewertung des RKI von „mäßig“ auf „hoch“ im März 2020. Fast alle Gerichte, die Klagen von Betroffenen gegen die Maßnahmen zurückwiesen, beriefen sich in der Folge darauf. Tenor: Die Risikoeinschätzung des RKI – der vom Infektionsschutzgesetz benannten Fachbehörde – stelle man als Gericht nicht infrage. Wenn das RKI sage, die Gefahr sei hoch, dann sei das so, die Maßnahmen somit berechtigt.

Welche Argumente aber hatten zu dieser Hochstufung geführt? Gab es überhaupt eine fachliche Debatte? Das zu ermitteln war der eigentliche Anlass der Klage auf Offenlegung der Protokolle gewesen. Denn der Verdacht stand im Raum, dass es eine politische Anweisung ans RKI gegeben hatte, von einem hohen Risiko für die Bevölkerung zu sprechen, um Lockdown und ähnliche Maßnahmen als wissenschaftlich geboten zu legitimieren. Im Protokoll vom Montag, dem 16. März 2020, heißt es dazu lediglich knapp, eine neue Risikobewertung sei „am Wochenende vorbereitet“ worden. Und: „Es soll diese Woche hochskaliert werden“. Das geschah am Folgetag, unter Berufung auf „steigende Fallzahlen“ – die sich allerdings im Wesentlichen aus einer Erhöhung der Anzahl der Tests ergaben.

Die Begründung war wenig stichhaltig. Die RKI-Anwälte teilten dem Gericht mit, es seien „keine weiteren Dokumente vorhanden, die sich mit der Änderung der Risikobewertung“ befassen. Klar ist daher: Die Behauptung, das RKI habe die Hochstufung – und damit die Grundlage für Lockdown und Ausnahmezustand – auf Basis wissenschaftlicher Beratungen getroffen, ist nicht haltbar. Die Hochstufung erfolgte abrupt und ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess.

Das heißt auch, dass die Gerichte, die sich bei ihren Urteilen zur Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen auf eine wissenschaftliche Basis der Risikoeinschätzung verließen, Fehler begangen haben, deren Anerkenntnis und Aufarbeitung weiterhin ausstehen.

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