Hannover Nach Warnung vor „Stolzmonat“: Kritik an Verfassungsschutz in Niedersachsen
In einer Video-Botschaft bezeichnet der Verfassungsschutz in Niedersachsen die Internet-Kampagne „Stolzmonat“ als antidemokratisch und warnt davor. Geht die Behörde damit zu weit?
Der Verfassungsschutz in Niedersachsen warnt in einem Video auf der Internet-Plattform X vor dem „Stolzmonat“ und schreibt dazu: „Der rechtsextremistische #Stolzmonat ist aufgeladen mit Nationalismus, Diskriminierung und Hass. Er ist demokratiefeindlich und verstößt gegen unser Grundgesetz.“
Eine Einschätzung, die den Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg auf den Plan gerufen hat. Der Professor der Uni Oldenburg kritisiert den Verfassungsschutz für sein Vorgehen scharf und meint, dieser gehe zu weit und überschreite seine Kompetenzen.
Boehme-Neßler erwidert zum Post des Verfassungsschutzes auf X wörtlich: „Was der Verfassungsschutz hier macht, ist rechtswidrig und verletzt die Verfassung. Der Stolzmonat ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Anders, als der Verfassungsschutz denkt, reicht die Meinungsfreiheit sehr weit. Und ein Inlandsgeheimdienst, der mit Propaganda-Filmchen die politische Meinungsbildung beeinflussen will, verletzt seine Kompetenzen grob. Und eine Innenministerin, die das politisch deckt, ist untragbar.“
Der Begriff „Stolzmonat“ ist die direkte deutsche Übersetzung von „Pride Month“, den die queere Gemeinschaft traditionell im Juni begeht – mit Veranstaltungen, Paraden und Feiern, die darauf abzielen, die Gleichstellung zu fördern und gegen Diskriminierung vorzugehen.
Die rechte Szene hingegen hatte im vergangenen Jahr als Antwort auf den „Pride Month“ die Gegenbewegung „Stolzmonat“ ins Leben gerufen. Unter diesem Begriff teilen Menschen in sozialen Medien hasserfüllte Botschaften, in Online-Shops werden entsprechende Shirts und Flaggen verkauft.
Auf Nachfrage verteidigt der niedersächsische Verfassungsschutz seine Video-Botschaft gegen den „Stolzmonat“. Die Behörde kläre die Öffentlichkeit „über Bestrebungen und Tätigkeiten auf, die unter anderem gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“, teilt eine Sprecherin mit und macht deutlich: „Die Verfassungsschutzbehörden dürfen im Vorfeld konkreter Gesetzesverstöße tätig werden, um frühzeitig verfassungsfeindliche Bestrebungen erkennen zu können.“
Durch den „Stolzmonat“ versuche die rechtsextremistische Szene insgesamt, Vorurteile gegenüber trans- und homosexuellen Menschen ideologisch zu besetzen. „Die Kampagne ist Ausdruck ihrer Ablehnung von Diversität im Hinblick auf sexuelle Orientierungen, moderne Geschlechterverständnisse und Familienmodelle“, begründet die Sprecherin die Warnung des Verfassungsschutzes vor der „Stolzmonat“-Kampagne und erhält dabei Unterstützung von der SPD-Fraktion im Landtag.
Deren Vorsitzender Grant Hendrik Tonne erklärt gegenüber unserer Redaktion: „Wer sich über das Video aufregt, sollte es sich erstmal in Ruhe anschauen. Niedersachsens Verfassungsschutz macht nicht nur hier eine hervorragende Arbeit. Er ist als Frühwarnsystem unserer Demokratie auch für Aufklärung zuständig. Darum informiert er zeitgemäß in sozialen Medien und ordnet Begriffe aus allen Randbereichen des politischen Spektrums differenziert ein.“
Auch die Grünen im Landtag schlagen sich auf die Seite des Verfassungsschutzes. Volker Bajus, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verfassung, erklärt: „Der ursprünglich von der queeren Community geprägte Begriff „Pride Month“ wird aktuell von der extremen Rechten umgedeutet und unter dem Begriff „Stolzmonat“ vereinnahmt. Dabei werden systematisch Gruppen von Menschen ausgegrenzt, es wird mit Verleumdungen gegen sie gehetzt. Das ist demokratie- und verfassungsfeindlich.“ Wenn der Verfassungsschutz über diese Zusammenhänge informiere und aufkläre, „dann ist das genau seine Aufgabe“.
Die AfD im Landtag kommt indes zu einer anderen Einschätzung und schließt sich der Kritik von Staatsrechtler Boehme-Neßler an. Der AfD-Landtagsfraktionsvorsitzende Klaus Wichmann meint: „Hier hat sich der Verfassungsschutz in einem heiklen Grenzbereich verirrt. Seine Aufgabe als Inlandsgeheimdienst ist es, zu beobachten, aber nicht in die politische Willensbildung einzugreifen. Verfassungsschutzchef Dirk Pejril ist nicht der Oberlehrer Niedersachsens.“
Strafbare Äußerungen, die unter dem Hashtag „Stolzmonat“ getätigt werden, gehören laut Wichmann zwar geahndet. Der AfD-Politiker sagt aber auch: „Was nicht verboten ist, deckt die Meinungsfreiheit.“
Die CDU im Landtag will den Vorgang parlamentarisch aufarbeiten und zu dem Thema eine Unterrichtung beantragen. „Es soll zum einen über den Inhalt des Accounts „Stolzmonat“ informiert werden, zum anderen soll ebenso über das Video des Verfassungsschutzes und das damit verbundene Ansinnen unterrichtet werden“, erklärt Christoph Plett, CDU-Sprecher für Verfassungsschutz.