Nach Beschwerde Tod der kleinen Marlene beschäftigt Generalstaatsanwaltschaft
Nur neun Tage nach ihrer Geburt stirbt die kleine Marlene aus Ostfriesland – wegen eines groben Arztfehlers. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren ein, doch Marlenes Mutter geht dagegen vor.
Ostfriesland - Nachdem Rebekka Heitz, die Mutter der nach nur neun Lebenstagen verstorbenen Marlene, Strafantrag gegen ihren ostfriesischen Gynäkologen gestellt hatte, beschäftigt sich nun die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg mit dem Fall. Marlene war im Dezember 2018 in einem ostfriesischen Krankenhaus zur Welt gekommen und wenig später auf der Intensivstation einer Uni-Klinik gestorben. In einem Zivilprozess hat das Landgericht Aurich den behandelnden Arzt und das Krankenhaus Mitte 2023 unter anderem zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt. Den Richtern zufolge hatten grobe Behandlungsfehler zu Hirnschäden und in der Folge zum Tod der kleinen Ostfriesin geführt.
Parallel zum Zivilprozess stellte Rebekka Heitz Strafantrag gegen den behandelnden Mediziner. Die Staatsanwaltschaft Aurich nahm die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung auf. Die zuständige Dezernentin gab zusätzlich zu den beiden Gutachten aus dem Zivilprozess ein weiteres in Auftrag. Nach Erhalt des Schriftstücks stellte die Juristin das Strafverfahren gegen den Arzt ein – nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung. Das bedeutet: Die Staatsanwältin hielt in einem möglichen Gerichtsprozess einen Freispruch für den Mann für wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Rebekka Heitz ließ die Sache nicht auf sich beruhen – und legte Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein. Als Mutter der verstorbenen Marlene steht ihr das zu.
Im Zweifel entscheidet das Oberlandesgericht
So kam die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg an den Fall, denn das Gesetz sieht vor, dass nach einer Beschwerde die vorgesetzte Behörde das Verfahren vorgelegt bekommen muss. „Auf Ihre Anfrage (…) kann ich Ihnen mitteilen, dass der gegenständliche Beschwerdevorgang hier anhängig ist“, heißt es aus der Pressestelle der Generalstaatsanwaltschaft. Die Akte befinde sich „in der Sachbearbeitung“. Und: „Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich nicht sicher voraussagen.“ Aber: Strafjuristen zufolge ist die Chance darauf, dass eine Generalstaatsanwaltschaft die Einstellung einer Staatsanwaltschaft revidiert, sehr gering.
Sollte auch die Generalstaatsanwaltschaft an der Verfahrenseinstellung festhalten, könnte Rebekka Heitz eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Örtlich zuständig für diese gerichtliche Entscheidung wäre in diesem Fall, der Ostfriesland betrifft, das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg. Um dort das sogenannte Klageerzwingungsverfahren zu führen, benötigt Rebekka Heitz einen Rechtsanwalt – denn am OLG herrscht Anwaltszwang. In jedem Fall muss aber zunächst die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft abgewartet werden.
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Zwischenzeitlich beschäftigt sich ein anderes Gericht mit dem Arzt, dem die Behandlungsfehler im Fall Marlene nachgewiesen wurden – und zwar ein Arbeitsgericht. Das außerhalb Ostfrieslands liegende Krankenhaus, bei dem der Arzt nach seiner Zeit im Nordwesten gearbeitet hatte, hatte den Mann bestätigten Informationen zufolge fristlos entlassen. Auch dort soll es unseren Informationen zufolge zu mutmaßlichen Fällen gekommen sein, in denen er unter der Geburt zu hohe medizinische Risiken eingegangen sein soll. Gegen die – aus seiner Sicht unwirksame – Kündigung hatte der Arzt Kündigungsschutzklage gegen das Krankenhaus erhoben. Der verpflichtende Gütetermin endete dem zuständigen Gericht zufolge ohne eine Einigung. Deshalb wurde ein sogenannter Kammertermin angesetzt, an dem öffentlich bei Gericht verhandelt wird. Er soll vormittags am Dienstag, 1. Oktober 2024, beginnen.