Wolfsrisse in Jemgum Schafe gerissen – Wolfsabschuss ist schwierige Kiste
Nach all den gerissenen Schafen in Jemgum, fragen sich viele Halter, wie sie ihre Tiere schützen sollen. Warum ist es so schwierig eine Sondergenehmigung für den Abschuss zu erwirken?
Rheiderland - In den vergangenen beiden Monaten verging kaum eine Woche, in der Erich Delfs nicht ins Rheiderland ausrücken musste. Aus traurigem Anlass. Immer wieder wurde er nach Jemgum gerufen, um dort verletzte oder getötete Schafe zu untersuchen. Seit Februar 2022 ist Delfs als Bezirksförster der niedersächsischen Landwirtschaftskammer (LWK) für die Wolfsrissbegutachtung zuständig. In dieser Woche hat der Wolf offenbar noch nicht zugeschlagen. „Im Moment ist es zum Glück ruhig“, sagt Delfs.
Doch in den zurückliegenden Wochen wurden in der Gemeinde Jemgum mehr als 20 Schafe und Lämmer nachweislich durch einen Wolf getötet oder verletzt. Einige sind spurlos verschwunden, von anderen wurden nur ein paar Überreste entdeckt. „Anhand der Bissspuren und Verletzungen der Tiere kann man erkennen, ob das Nutztier einem Wolf zum Opfer gefallen ist“, sagt Delfs, der für diese Aufgabe eine spezielle Ausbildung gemacht hat. Er nimmt auch DNA-Proben von den Bissverletzungen. Sie werden im Labor untersucht und ausgewertet. Damit kann zu 100 Prozent nachgewiesen werden, ob das Tier tatsächlich von einem Wolf getötet wurde. Durch bereits gesammelte Daten können Proben oft auch einem Individuum zugeordnet werden. Wie jetzt in Jemgum.
Klarheit durch DNA-Proben
„Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Jemgum bei sieben Nutztierrissen DNA-Proben genommen“, teilte Lotta Cordes, Pressesprecherin des Niedersächsischen Umweltministeriums, auf Nachfrage mit. In einem Fall konnte zwar Wolf nachgewiesen werden, die Probenqualität sei für eine Individualisierung aber nicht ausreichend gewesen. In zwei Fällen konnte das Individuum GW4075f als Verursacher festgestellt werden, ein weiblicher Wolf, der aus einem Rudel aus dem Raum Midden-Drenthe in den Niederlanden stammt. Vier weitere Proben aus Jemgum werden derzeit noch ausgewertet. Das Ergebnis könnte auch Klarheit in der Frage bringen, ob ein einzelnes oder mehrere Tiere für die Risse in Jemgum verantwortlich sind. Aufgrund der Vielzahl der Risse in Jemgum gibt es die Sorge, dass eine Wölfin ihre Jungen versorgt. „Ein ausgewachsener Wolf kann am Tag durchaus ein Beutetier von der Größe eines Rehs oder Lamms vertilgen“, weiß Delfs.
Viele Halter von Schafen, aber auch von Kühen und Pferden sind nach den Vorfällen in Jemgum besorgt. Sie fragen sich, wie sie ihre Tiere schützen sollen. Einige holen die Tiere nachts in den sicheren Stall, andere haben Wolfsschutzzäune mit Strom angeschafft. Die Deichschäfer haben diese Möglichkeit nicht. Wilhelm Hensmann kritisiert das. „Herdenschutz durch wolfsabweisende Zäune kann man entlang der Deiche nicht umsetzen“, macht er deutlich. Für die Rheider Deichacht beweiden seine Schafe den Deich in einem Abschnitt zwischen Critzum und Jemgum, „so einen langen Schutzzaun kann man ja gar nicht ziehen.“ Das sei wirtschaftlich und wegen der täglichen Zaunkontrolle auch personell gar nicht leistbar.
Tierhalter kritisieren die Rechtslage
Viele Tierhalter kritisieren die derzeitige Rechtslage. Sie gibt Landkreisen kaum eine Möglichkeit, Wölfe, die immer wieder Weidetiere reißen, abzuschießen. Wenn die Schafe im Bereich der Deichachten gerissen werden, sind die Kriterien zwar nicht so hoch wie bei Rissen auf den normalen Weideflächen. Doch die Praxis zeigt, dass Abschussgenehmigungen bei Eilverfahren von Wolfsschützern immer wieder durch richterliche Beschlüsse gekippt werden.
Nach Wolfsrissen am Deich in Jork hatte der Landkreis Stade eine Sondergenehmigung für den Abschuss des Tieres erteilt. Wolfsschützer hatten per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt – und Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Stade hatte den Abschuss gestoppt. Begründung: Der Landkreis hat nicht ausreichend nachgewiesen, dass es keine zumutbaren Alternativen zum Abschuss gibt. Diese richterliche Entscheidung ist kein Einzelfall. Allein in diesem Jahr haben mehrere Gerichte bereits genehmigte Wolfsabschüsse (unter anderem in der Region Hannover) gestoppt. Und auch im Landkreis Aurich wird es wohl auf ein solches Ergebnis hinauslaufen.
Wolfssicherer Zaun am Deich – geht das?
Nach mehreren Schafsrissen an einem Deich im Kreis Aurich im vergangenen Monat war dort am Donnerstag vergangener Woche ein Wolf zum sofortigen Abschuss freigegeben worden. Bereits tags darauf wurde durch Wolfsschützer ein Eilantrag gegen die Abschussgenehmigung gestellt und Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg. Nach Einschätzung des Gerichts, wird sich die angefochtene bei Prüfung der Sach- und Rechtslage „voraussichtlich als rechtswidrig erweist“, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass auf der Weide, auf der die Risse sich ereigneten, das Mindestmaß an wolfsabweisendem Schutz nicht vorhanden war.
Der Landkreis Aurich hatte in seiner Begründung der Ausnahmegenehmigung zahlreiche Argumente aufgeführt, warum ein wolfssicherer Zaun aus seiner Sicht im Bereich von Deichen nicht realisierbar ist. Die Kammer kommt allerdings zu der Auffassung, dass in der Ausnahmegenehmigung nicht ausreichend nachgewiesen worden ist, dass es zum Abschuss des Wolfes keine zumutbaren Alternativen gebe, zum Beispiel die Ertüchtigung des vorhandenen Zaunes oder die Errichtung eines mobilen Zaunes. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht. Der Landkreis Aurich kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.