Osnabrück Sommer, Sonne, Sonnenbrand: (Haut-)Krebsversicherungen im Check
Krebserkrankungen nehmen zu, besonders die Hautkrebszahlen steigen. Das ruft Versicherer auf den Plan: Sie bieten spezielle Policen gegen die Krankheit an. Verbraucherschützer und Experten hinterfragen den Nutzen dieser Angebote jedoch kritisch.
Die Zahl der Todesfälle durch Hautkrebs ist in Deutschland rapide gestiegen: Im Jahr 2021 waren es 4.100 Fälle und damit 55 Prozent mehr als 2001, wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen. Sogar um 75 Prozent, auf 105.700 Fälle, ist die Anzahl der stationären Hautkrebsbehandlungen gestiegen. Krebserkrankungen haben im gleichen Zeitraum um zehn Prozent zugenommen.
Eine Krebserkrankung ist ein Schock für die Betroffenen – und kann mit finanziellen Problemen einhergehen. Wer eine längere Behandlung benötigt oder sogar arbeitsunfähig wird, steht schnell vor dem finanziellen Ruin.
Viele Versicherungsunternehmen bieten einen besonderen Schutz an: Krebspolicen. Kommt es zu einer Diagnose, bieten sie dann eine Einmalzahlung an. „Die Summe liegt in der Regel im Bereich von 10.000 bis maximal 100.000 Euro“, erklärt der unabhängige Versicherungsberater Oliver Mest. Dazu könnten noch weitere Leistungen kommen, wie die Kostenübernahme für Wahlleistungen im Krankenhaus bei einer krebsbedingten stationären Aufnahme.
Aber Obacht! Denn nur die Krebserkrankungen, die in den Bedingungen explizit erwähnt werden, seien versichert. Und die Versicherung greife zudem nur dann, wenn ein invasiv wachsender Krebs diagnostiziert worden ist. Wenn also bösartige Zellen unkontrolliert wachsen, sie in gesundes Gewebe eindringen, es zerstören und auf andere Bereich streuen, also metastasieren.
Und: Nicht jeder bekommt den Schutz, denn zuvor müssen potenzielle Kunden Auskunft über die eigene Gesundheit geben. „Gefragt wird in der Regel nach Größe und Gewicht, außerdem nach Alkohol- und Drogenkonsum in den letzten 5 Jahren sowie nach verschiedenen Erkrankungen der letzten 10 Jahre“, erklärt Mest.
Darunter fallen entzündliche Darmerkrankungen, kontrollbedürftige Hautveränderungen, Lungen- oder Lebererkrankungen. Allerdings führen, so der Experte, derlei Vorerkrankungen nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung des Kunden. Oft erheben die Versicherer sogenannte Risikozuschläge, sprich: der Versicherungsbeitrag steigt. Lügen sollte man bei den Antworten auf die Gesundheitsfragen besser nicht. Kommt es zu einem Schadenfall und die falschen Angaben fliegen auf, verweigern Versicherer im schlimmsten Fall die Zahlung.
Je nach Leistungsumfang zahle ein 55-Jähriger knapp 40 Euro im Monat – und erhalte dann im Schadenfall 50.000 Euro. Ob das für die Zeit der Behandlung reicht, sei dahin gestellt. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wird es knapp.
„Es besteht also durchaus Absicherungsbedarf, aber ich sehe die Krebsversicherung nicht unbedingt als die richtige Lösung, weil die Leistung für einen recht hohen Beitrag viel zu gering ist“, so Versicherungsexperte Mest. Auch Verbraucherschützer ziehen den Nutzen von Krebspolicen in Zweifel und haben den Anbietern in der Vergangenheit reine Geldmacherei, ein Geschäft mit der Angst vorgeworfen.
Versicherungsberater Mest empfiehlt ohnehin eher eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall zahlt – und nicht lediglich bei einem tödlichen Verlauf einer Krebserkrankung.
Wer jedoch bereits in der Vergangenheit eine metastasierende Krebserkrankung hatte, dem werden diese Versicherungen in der Regel, zumindest, wenn sie im Abfragezeitraum liegt, verwehrt. Hinsichtlich einer Hautkrebserkrankung mag das einerseits wenig verwundern: „Wenn man selbst schon einmal an einem Melanom erkrankt war, erhöht sich das Risiko, ein weiteres Melanom zu bekommen“, heißt es seitens des Zentrums für Krebsregisterdaten.
Andererseits werden ehemalige Erkrankte damit auch gewissermaßen benachteiligt und diskriminiert. Deswegen fordern Verbraucherschützer ein „Recht auf Vergessenwerden“. Im September vergangenen Jahres ist das Europäische Parlament tatsächlich dieser Forderung gefolgt und hat das „Right to be forgotten“ in einer Richtlinie festgelegt. In Deutschland wurde sie bislang jedoch noch nicht umgesetzt. Anders in Frankreich, Italien, Spanien und Belgien, wo bereits Regelungen eingeführt worden sind.
Um auf das Beispiel Hautkrebs zurückzukommen: Die beste Vorsorge, um einer Hautkrebserkrankung vorzubeugen und dadurch auch die Arbeitskraft absichern lassen zu können, bleibt: Sonnencreme, lange Kleidung und ein Platz im Schatten. Schließlich ist der größte Risikofaktor laut Deutscher Krebsgesellschaft die UV-Strahlung der Sonne. Ab dem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Krankenversicherte alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung. Das Hautkrebs-Screening wird von den Krankenkassen bezahlt.