Wichtige Infos  Ostfriese skeptisch wegen Briefwahl – was war da los?

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 09.07.2024 19:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Wahlhelfer öffnen in Frankfurt um genau 15 Uhr die Briefwahlurnen und breiten die Umschläge mit den Stimmzetteln aus. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa
Wahlhelfer öffnen in Frankfurt um genau 15 Uhr die Briefwahlurnen und breiten die Umschläge mit den Stimmzetteln aus. Symbolfoto: Andreas Arnold/dpa
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Ein Mann aus dem Kreis Leer hat sich bei der Redaktion mit seinen Zweifeln gegenüber der Briefwahl gemeldet. Wir haben nachgefragt, was man dazu wissen sollte.

Landkreis Leer - Zur Europawahl hatte ein Mann aus dem Kreis Leer seine Stimme per Briefwahl abgeben wollen. Dann kamen ihm Zweifel, er meldete sich bei der Redaktion und erzählte seine Geschichte. Wie sicher ist die Briefwahl? Dieser Frage sind wir nachgegangen und haben nachgefragt. Hier kommen die wichtigsten Antworten zu dem Thema.

Wie funktioniert die Briefwahl eigentlich?

Wenn man die Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann man die Briefwahl beantragen. Symbolfoto: Pixabay
Wenn man die Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann man die Briefwahl beantragen. Symbolfoto: Pixabay
Urlaub, krank oder nicht mobil? Wer bei einer Wahl nicht zum Wahllokal kommen kann oder möchte, kann per Brief wählen: Die Bundesregierung hat dazu eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder und jede Wahlberechtigte per Post erhält, schreibt die Bundesregierung. Dann laufe es so:

Schritt 1: Die Stimme persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag legen und zukleben.

Schritt 2: Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.

Schritt 3: Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.

Schritt 4: Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Der Ostfriese, der sich bei der Redaktion meldete, hatte zunächst Sorge, ob seine Stimmabgabe per Brief wirklich anonym bleiben würde. „Was, wenn einer meine Stimme und den Wahlschein sieht?“, fragt er sich.

Wie wird die Anonymität gewahrt?

Stimmzettel und Infos zur Person auf dem Wahlbrief müssen zwar beide zurückgeschickt werden. Aber die Stimme und die Anschrift werden nicht zusammen geöffnet. „Wahlbriefe bleiben bis zum Wahltag unter Verschluss und werden erst am Wahlsonntag an die jeweiligen Briefwahlvorstände gegeben“, erklärt dazu Jens Gerdes, Sprecher des Kreises Leer.

Umschläge mit Briefwahlstimmen wurden im Briefwahlzentrum in Köln sortiert. Symbolfoto: Thomas Banneyer/dpa
Umschläge mit Briefwahlstimmen wurden im Briefwahlzentrum in Köln sortiert. Symbolfoto: Thomas Banneyer/dpa
Der Stimmzettel befinde sich innerhalb des Wahlbriefes in einem wiederum verschlossenen Stimmzettelumschlag. „Der Wahlschein befindet sich unmittelbar im Wahlbriefumschlag.“ Beide bleiben also voneinander getrennt.

Ab 15 Uhr am Wahltag dürfe der Briefwahlvorstand die Wahlbriefe öffnen. „Er entnimmt also den Wahlschein und den verschlossenen Stimmzettelumschlag.“ Jetzt werde geprüft, ob der Wahlbrief zuzulassen ist: Ist ein Wahlschein beigefügt? Ist der Wahlschein gültig, also unter anderem unterschrieben? Ist der Stimmzettelumschlag von außen in Ordnung und enthält keinen Hinweis auf die Identität des Wählers? Der Stimmzettelumschlag bleibe dabei ungeöffnet. Ganz wichtig: Der Stimmzettel wird nicht angeschaut.

Stimmt alles mit Wahlschein und dem Umschlag, in dem der Stimmzettel steckt, geht es weiter. Der Stimmzettelumschlag wird vom Wahlschein getrennt. Der – weiterhin – ungeöffnete Umschlag „wird in die verschlossene Wahlurne gelegt und kann somit keinem Wahlschein und damit keiner Person mehr zugeordnet werden“. Die Wahlentscheidung bleibe somit geheim. „Um 18 Uhr endet am Wahltag die Wahlzeit. Erst dann darf der Briefwahlvorstand die Wahlurne öffnen und die Stimmen auszählen.“ Wer noch immer Zweifel hegt, kann den Zählenden jederzeit auf die Finger schauen: „Die Arbeit des Briefwahlvorstands ist öffentlich. Wer möchte, kann den Briefwahlvorstand daher bei seiner Arbeit beobachten“, so Jens Gerdes.

Kann man versuchen, neben der Briefwahl noch eine Stimme abzugeben?

Der Ostfriese schickte schließlich nichts ab und ging mit dem Wahlschein zum Wahllokal, nahm seinen Stimmzettel aber nicht mit. Vor Ort sagte man ihm, dass er keinen neuen Stimmzettel bekomme. Die Vorschriften dazu sind verschieden, erklärt Gerdes: „Bei der Wahl zum Niedersächsischen Landtag gibt es eine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Inhaber eines Wahlscheines sowohl den Wahlschein als auch den bereits herausgegebenen Stimmzettel mitbringen müssen, sofern sie ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben wollen.“ Durch diese Regelung werde die Wahrscheinlichkeit eines Missbrauchsversuches auf ein Minimum reduziert, schreibt der Sprecher.

Ein Mann wählt auf einem Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament per Briefwahl. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Ein Mann wählt auf einem Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament per Briefwahl. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Bei der Europawahlordnung gebe es keine entsprechende Regelung, wonach die Stimmabgabe nur bei Vorlage des zusammen mit dem Wahlschein übersandten Stimmzettels möglich ist. „Die Vorlage des Wahlscheines ist dagegen auch hier zwingend erforderlich“, so Gerdes. Dass der Mann keinen zweiten Stimmzettel bekam, war also nicht richtig. Fehlt die Übersicht?

Es gebe nicht die Gefahr, dass reihenweise doppelte Stimmen abgegeben werden, so Jens Gerdes: „Da ein Wahlbrief zurückzuweisen ist, wenn der Wahlbrief keinen gültigen Wahlschein enthält, besteht aufgrund der erforderlichen Vorlage und Abgabe des Wahlscheins im Wahllokal nicht die Möglichkeit, seine Stimme doppelt abzugeben.“ Ob ein Wähler Briefwahl beantragt hat, sei im Wählerverzeichnis vermerkt. Es werde jedoch nicht vermerkt, ob dieser die Briefwahl auch tatsächlich durchgeführt hat. „Dies ist auch nicht erforderlich, da eine doppelte Stimmabgabe – wie zuvor erläutert – nicht möglich ist.“

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