Berlin  Schuhe im Treppenhaus: Was ist erlaubt – und was nicht?

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 06.07.2024 18:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Schuhe im Treppenhaus können vor allem für Mitbewohner zum Ärgernis werden. Foto: IMAGO/Jürgen Ritter
Schuhe im Treppenhaus können vor allem für Mitbewohner zum Ärgernis werden. Foto: IMAGO/Jürgen Ritter
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Ärgerliche Stolperfallen oder gängige Angewohnheit: Die Meinungen über Schuhe, die im Treppenhaus vor der Wohnungstür stehen, sind gespalten. Aber was sagt eigentlich das Mietrecht?

Steht der Besuch vor der Wohnungstür, stellt dieser häufig die Frage: „Soll ich die Schuhe ausziehen oder darf ich sie anbehalten?“. Möchte der Bewohner nicht, dass die Wohnung mit Straßenschuhen betreten wird, werden sie oft der Einfachheit halber vor die Tür gestellt, um den Wohnungsflur nicht unnötig zu verschmutzen.

Doch was höflich gemeint ist, kann mitunter gegen das Mietrecht verstoßen. Was Sie beachten müssen, wenn Sie Schuhe vor Ihrer Wohnungstür stehen haben.

Ob Schuhe im Treppenhaus erlaubt sind oder nicht, dafür gibt es keine pauschale Regelung. Ausschlaggebend ist meist die geltende Brandschutzverordnung. Denn Treppenhäuser und Flure dienen in der Regel als Fluchtwege und dürfen nicht blockiert werden. Herumstehende Schuhe werden im Notfall zu gefährlichen Stolperfallen. Zudem können sie durch ihre materielle Beschaffenheit zum Brandbeschleuniger werden.

Neben der Brandschutzverordnung sind auch der Mietvertrag und die Hausordnung entscheidend. Halten sich die Mieter nicht an die entsprechenden Bestimmungen, kann der Vermieter mit einer Abmahnung reagieren. Heißt: Wenn Schuhe im Treppenhaus verboten sind, müssen sich die Mieter daran halten.

Beinhaltet der Mietvertrag oder die Hausordnung keine konkrete Bestimmung, muss nach Angaben des Mietrecht-Portals im Einzelfall entschieden werden, ob und wie lange Schuhe im Treppenhaus stehen dürfen.

In den meisten Fällen wird das Abstellen der Schuhe im Treppenhaus durch die Vermieter geduldet. Auch in der Rechtsprechung urteilten viele Gerichte, dass ein solches Vorgehen durch Besuch oder aufgrund schlechten Wetters durchaus zulässig ist. Andererseits gibt es auch Urteile, die darin eine vertragswidrige Nutzung sehen, da das Treppenhaus als Gemeinschaftsfläche gesehen wird.

Ist das Abstellen der Schuhe im Treppenhaus nicht verboten, sollten Mieter dennoch folgende Dinge beachten:

Übrigens: Stehen die Schuhe häufiger vor der Wohnungstür, ohne dass der Vermieter etwas dagegen sagt, kann das Gewohnheitsrecht greifen. Um sicherzugehen, sollte sich der Mieter jedoch mit einem Anwalt oder Mieterverein abstimmen. Und auch wenn das Gewohnheitsrecht tatsächlich gelten sollte, herrscht weiter die Regelung, dass die Schuhe im Treppenhaus niemanden behindern dürfen.

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