Klinik-Arzt verurteilt Ostfriesisches Baby stirbt nach Behandlungsfehler
Bei einer Geburt in einem ostfriesischen Krankenhaus macht der behandelnde Arzt folgenschwere Fehler. Neun Tage später ist die kleine Marlene tot.
Ostfriesland - Das ist die Geschichte von Marlene. Eine Geschichte über ein viel zu kurzes Leben. Über eine schreckliche Geburt in einem ostfriesischen Krankenhaus und über einen Tod, der wahrscheinlich hätte verhindert werden können. Eine Geschichte über grobe Behandlungsfehler und ein Gerichtsurteil. Über eine zerbrochene Seele, über nicht enden wollende Trauer und Suizidgedanken. Das ist eine Geschichte, die nur schwer zu ertragen ist – aber wir wollen sie dennoch erzählen.
Wir sind mit Rebekka Heitz verabredet. Sie hat uns zu sich nach Hause eingeladen. Neubausiedlung, Doppelhaushälfte, kleiner Garten – ein typisches Bild ostfriesischer Dorfidylle. In der Straße stehen Bobbycars an Auffahrten, und Klettergerüste ragen über frisch gepflanzte Hecken. Die Ostfriesin wartet schon an der Tür, bittet uns herein. Auf dem Küchentisch liegt ein großer Ordner. Ein Ordner, der auf Hunderten Seiten ein Leben dokumentiert, das nur neun Tage lang dauerte. Das Leben von Marlene – der Tochter, die Rebekka Heitz durch einen Behandlungsfehler genommen wurde. Und über deren Todesumstände sie nicht länger schweigen will. „Ich hatte immer das Gefühl, ich darf nicht darüber sprechen“, sagt sie. Aber jetzt gibt es einen Unterschied: Es gibt ein Gerichtsurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Aurich gegen den behandelnden Arzt und das Krankenhaus. „Und ich möchte jetzt darüber sprechen“, sagt sie. Weil sie sich nicht mehr dafür rechtfertigen wolle, dass ihre Trauer nicht endet. Weil sie bisher nicht die Kraft gehabt habe, allen zu erzählen, was wirklich passiert ist. Und weil sie nicht wolle, dass es anderen Frauen so ergeht wie ihr. Mithilfe von Rebekka Heitz’ Erinnerungen, dem Ordner voller Gerichtsakten und vielen Hintergrundgesprächen rekonstruieren wir den Fall Marlene Heitz.
Eine glückliche Schwangerschaft
Es ist Frühling 2018, als Rebekka Heitz schwanger wird. Damals ist die Lehrerin und Künstlerin, die aus einer großen Familie mit sechs Geschwistern kommt, 34 Jahre alt und seit einem Jahr mit ihrer großen Liebe Florian Gesen zusammen. Die Schwangerschaft habe sie sehr genossen, sagt Rebekka Heitz. „Ich hatte wirklich eine vorbildliche Schwangerschaft. Ich musste keine Medikamente nehmen. Ich hatte nicht so doll zugenommen. Ich war einfach der glücklichste Mensch, den man sich vorstellen konnte“, erzählt sie. Rebekka Heitz besucht einen Geburtsvorbereitungskurs, spielt dem Baby in ihrem Bauch Musik vor, backt in der Vorweihnachtszeit Kekse für die Familie. Der errechnete Entbindungstermin ist der 16. Dezember 2018. Die werdende Mutter richtet das Kinderzimmer ein, alles ein bisschen rosa – denn es wird ein Mädchen. „Wie man das so macht, wie man sich das in solchen vielleicht ein bisschen romantisierten oder verkitschten Träumen vorstellt.“ Dass die kleine Marlene ihr Kinderzimmer nie sehen wird, ahnt zu diesem Zeitpunkt niemand.
Zu Beginn der Schwangerschaft lernt Rebekka Heitz im Geburtskrankenhaus ihrer Wahl den Arzt kennen, den das Landgericht Aurich später verurteilen wird. Er übernimmt die Schwangerschaftsvorsorge, denn ihr bisheriger Gynäkologe hatte kurz zuvor den Arbeitsplatz gewechselt. Das Krankenhaus ist eine Geburtsklinik niedrigster Stufe. Das heißt, es sind keine Kinderärzte vor Ort und eine Geburt darf erst ab der 36. Schwangerschaftswoche stattfinden – und nur, wenn keine Komplikationen zu erwarten sind. Der neue Gynäkologe habe gut reden können, erzählt Rebekka Heitz, sie habe ihn direkt nett gefunden und auch ihrem Partner Florian Gesen habe er ein gutes Gefühl gegeben. Rebekka Heitz wünscht sich eine natürliche Geburt. „Für mich war das Thema Geburt etwas Feines“, erzählt sie. Sie sei sehr euphorisch gewesen und habe überhaupt nichts Negatives an sich herangelassen, so die heute 40-Jährige rückblickend. „Ich habe die negativen Aspekte einer Entbindung oder auch die gefährliche Seite stark ausgeblendet“, sagt sie im Gespräch mit uns.
Ein stummer Bauch
Der 16. Dezember 2018, der Tag des errechneten Entbindungstermins, verstreicht. Für Rebekka Heitz wird die Schwangerschaft immer beschwerlicher. Sie fährt zu Kontrollterminen ins Krankenhaus, wo der Arzt sie untersucht. Am Morgen des 20. Dezember 2018 wacht die Schwangere mit einem komischen Gefühl auf. „Mit dem Gefühl, mein Bauch ist stumm“, erzählt sie uns. Sie habe im Krankenhaus angerufen, gesagt, dass sie Angst habe und vorbeikommen wolle. Eine Mitarbeiterin des Krankenhauses habe am Telefon mit den Worten reagiert: „Nein, Sie kommen nicht. Sie waren gestern Abend schon hier. Sie haben morgen Vormittag wieder einen Termin und das ist ganz normal, dass man das Kind nicht mehr spürt, wenn es dichter an den Termin herankommt.“
Auf eine Anfrage unserer Redaktion, ob und warum eine Mitarbeiterin am Telefon so reagiert habe, hat das Krankenhaus keine konkrete Antwort gegeben. „Da wir niemanden persönlich anschuldigen wollen, werden wir zu einzelnen Punkten keine Stellung beziehen“, heißt es.
Rebekka Heitz bleibt also zunächst trotz ihrer Sorge zu Hause. Um 16 Uhr geht es aber tatsächlich los: Die werdende Mutter spürt die ersten Wehen. Sie ruft ihre Vorsorgehebamme an. Zwei Stunden später kommt sie vorbei und untersucht die Schwangere, kann mit einem mobilen Gerät die Herztöne des Babys finden. Die Wehen werden immer stärker, gemeinsam mit ihrem Partner fährt Rebekka Heitz ins Krankenhaus. Dort wird sie gegen 20 Uhr aufgenommen und gegen 20.30 Uhr an ein CTG-Gerät angeschlossen. Ein CTG (Abkürzung für Cardiotokogramm) misst die Wehentätigkeit der Mutter und die Herzfrequenz des Kindes.
Ein Gerichtsgutachter wird später feststellen, dass bereits das erste CTG, das im Krankenhaus gemacht wurde, pathologisch war, also auf einen krankhaften Zustand von Marlene hindeutete. Derselbe Gutachter wird schreiben, dass der zuständige Facharzt spätestens um 22 Uhr hätte hinzugezogen werden müssen. Und er wird erklären, dass die kleine Marlene bereits um 22 Uhr per Kaiserschnitt hätte auf die Welt geholt werden müssen, aber spätestens um 23 Uhr und allerspätestens um 1 Uhr.
Die ersten Fehler
Doch all das passiert nicht. Weder der Arzt noch die diensthabende Hebamme im Krankenhaus leiten die erforderlichen Schritte ein und es wird weder zu diesem Zeitpunkt noch in den folgenden Stunden ein Kaiserschnitt gemacht. Sie habe starke Schmerzen gehabt, wollte lieber stehen statt liegen, sagt Rebekka Heitz. Das CTG habe gepiept, die diensthabende Hebamme im Krankenhaus habe ihr das Gefühl gegeben, dass die CTG-Werte nicht optimal seien, weil sie sich zu viel bewege. Ein weiterer Gutachter, den Rebekka Heitz ein Jahr nach der Geburt privat engagiert, wird uns später sagen, dass die pathologischen CTG-Werte auf keinen Fall auf Bewegungen der Mutter zurückzuführen sein können.
Die Schmerzen der Schwangeren werden unter der Geburt so stark, dass sie nach einer PDA verlangt – nach einer Periduralanästhesie, bei der ein Betäubungsmittel in die Lendenwirbelsäule gespritzt wird. Die bekommt sie eine Stunde später, denn der zuständige Anästhesist ist zunächst bei einem Notfall im Einsatz. Mit der PDA lassen die Schmerzen nach, Rebekka Heitz erzählt, sie habe sich etwas entspannen können. Doch die Werte des CTG bleiben schlecht. Ein Assistenzarzt ist vor Ort, telefoniert mit dem später verurteilten Arzt, der zu diesem Zeitpunkt zu Hause ist. Nach Mitternacht, um 0.40 Uhr, öffnet der Assistenzarzt unter der telefonischen Anleitung des verurteilten Arztes die Fruchtblase. „Telefon auf laut, saß dieser Assistenzarzt vor mir“, erzählt sie. Es tritt dickflüssiges, grünes Fruchtwasser aus. Der Privatgutachter von Rebekka Heitz erklärt uns, man habe vor einigen Jahren grünes Fruchtwasser als ganz schlechte Prognose für das Ungeborene gewertet, davon sei man inzwischen aber abgekehrt. Grünes Fruchtwasser allein sei nach Angaben des Experten also kein Grund zur Annahme, dass mit dem Kind etwas nicht stimmt. Viel entscheidender seien die CTG-Werte.
Und die sind unter der Geburt weiterhin schlecht. Laut Rebekka Heitz wirkt der Assistenzarzt nun nervös, sagt dem Arzt durchs Telefon, dass er kommen solle. Sechs Minuten später, am 21. Dezember 2018 um 0.46 Uhr, erleidet die kleine Marlene im Bauch ihrer Mutter eine tiefe Bradykardie: Sechs Minuten lang schlägt das Herz des Mädchens viel zu langsam – das geht aus dem Geburtsprotokoll hervor. Der Assistenzarzt verabreicht Rebekka Heitz Medikamente. Auch jetzt wird noch kein Kaiserschnitt gemacht. Stattdessen entnimmt der verurteilte Arzt, der nun die Geburtsleitung übernimmt, gegen 1 Uhr einen Tropfen Blut aus dem Kopf des Kindes, um eine sogenannte Mikroblutuntersuchung, kurz MBU, zu machen. Der erste Versuch der Untersuchung scheitert, weil das Blut von Marlene auf dem Weg zum Gerät gerinnt. Laut Rebekka Heitz sei das Gerät für diese Blutuntersuchung im Kreißsaal defekt gewesen. Um an ein funktionierendes Gerät zu kommen, hätten die Mitarbeiter des Krankenhauses den Kreißsaal verlassen müssen. In einer Stellungnahme des Krankenhauses heißt es, zu damaliger Zeit habe das Krankenhaus über fünf Analysegeräte verfügt, dabei stehe eines im Kreißsaal, ein weiteres in unmittelbarer Nähe im OP sowie eines auf der Intensivstation. Weitere Geräte seien im Haus verteilt, heißt es seitens des Krankenhauses. Auf die Frage, wie viele dieser Geräte am Tag von Marlenes Geburt defekt oder aus anderen Gründen nicht einsatzbereit waren, hat das Krankenhaus nicht geantwortet.
Im Urteil des Landgerichts Aurich wird es später heißen, dass der Facharzt bereits spätestens um 23.31 Uhr die Geburtsleitung hätte übernehmen müssen und dass der Assistenzarzt nicht hinreichend zur Geburtsleitung qualifiziert gewesen war. Das Gericht wird außerdem das „Unterlassen einer zügigen Kaiserschnittentbindung nach dem Auftreten einer sechsminütigen fetalen Bradykardie und der daraufhin erfolglosen Durchführung einer MBU um 1 Uhr“ als ärztlichen Behandlungsfehler werten.
Der Notkaiserschnitt
Mehr als zwei Stunden später, um 3.25 Uhr, wird erneut versucht, eine Blutuntersuchung zu machen – das Ergebnis ist alarmierend: Der pH-Wert von Marlenes Blut ist viel zu niedrig. Rebekka erinnert sich an die Minuten, die dann folgen: „Dann ist der absolute Horror angefangen. Reingerannt, Tür knallt auf, Kaiserschnitt, sofort! Ich habe angefangen zu schreien und zu weinen, weil ich einfach nur noch Panik und Angst hatte.“
Am 21. Dezember 2018 um 03.52 Uhr wird Marlene per Notkaiserschnitt auf die Welt gebracht – sie ist tot. Doch dem Gynäkologen und einem Anästhesisten gelingt es, das kleine Mädchen wiederzubeleben. Um 03.54 Uhr wird in einer Kinderklinik angerufen und um sofortiges Kommen eines Kinderarztes gebeten. Rebekka Heitz ist zu diesem Zeitpunkt in Vollnarkose. Als sie aus der Narkose aufgewacht sei, habe der besagte Arzt bei ihr gesessen und ihr erklärt, dass Marlene in eine Kinderklinik habe gebracht werden müssen und dass sie auch dorthin gefahren werde, sobald ein Rettungswagen frei sei. Im anderen Krankenhaus angekommen, wird Rebekka Heitz mit dem Bett auf die Intensivstation gefahren. „Und dann habe ich sie das erste Mal gesehen.“ Noch am selben Tag verschlechtert sich der Zustand von Marlene, sie fängt an zu krampfen, muss weiterverlegt werden auf eine Hochintensivstation einer Universitätsklinik. Marlene wird beatmet und ins künstliche Koma versetzt.
„Ich hab einfach nur noch geschrien. Ich hab einfach nur um mich geschlagen, weil ich wusste: Das kann ich nicht überleben.“ Rebekka Heitz bekommt eigenen Angaben zufolge ein Schlafmittel, wird einige Stunden später mit dem Rettungswagen in die Universitätsklinik gebracht. In einem Besprechungsraum sagt ein Arzt den Eltern, wie es um ihre kleine Tochter steht. „Ganz kühl, sachlich, brutal uns die Wahrheit ins Gesicht gesagt: ,Ihr Kind wird hier sterben. Oder auch nicht. Es kann auch sein, dass Sie sie mit nach Hause nehmen. Ich kann Ihnen eigentlich gar nichts sagen. Ich kann Ihnen sagen, das sieht ganz, ganz schlecht aus für Ihre Tochter‘“, soll der Arzt nach Angaben von Rebekka Heitz gesagt haben. Die Mutter fühlt sich wie betäubt, will nicht realisieren, wie schlecht es um ihre Tochter steht. „Du denkst dir einfach nur, egal was kommt, das Kind schafft das. Du nimmst es mit nach Hause, egal was kommt. Das bleibt bestimmt nicht hier, das Kind. Das habe ich gedacht, die ganze Zeit. Ich habe gedacht, lass den reden. Das muss der sagen, aber die hat das jetzt alles geschafft. Und wenn sie lebt, dann lebt sie. Sie ist heile.“ Florian Gesen habe schon eher verstanden und akzeptiert, was die Ärzte den Eltern versuchten zu erklären. Die Worte Sauerstoffmangel und Hirnschädigung seien zu diesem Zeitpunkt bereits präsent gewesen, erzählt Rebekka Heitz rückblickend. Doch die junge Mutter kann die Situation zu diesem Zeitpunkt nicht realistisch einschätzen. „Was soll denn schon mit ihr sein? Ich habe das völlig verdrängt. Für mich war das mein Kind, gesund sozusagen von außen.“
Die schwerste Entscheidung
Die Tage vergehen, stundenlang sitzen die Eltern am Bett ihrer kleinen Tochter. Heiligabend verbringt die Familie auf der Intensivstation. Marlenes Organe funktionieren, die Nieren fangen an, selbstständig zu arbeiten, das Herz schlägt. Nur die Aufzeichnungen des EEG-Geräts, das die Hirnaktivität misst, sehen nicht gut aus. „Aber ich habe da immer was gesehen. Für mich war da Aktivität, aber für die Ärzte, die haben immer gesagt, das ist nicht gut. Aber ich habe das überhaupt nicht realistisch gesehen“, sagt Rebekka Heitz heute.
Am 28. Dezember 2018 ist Marlenes Zustand so stabil, dass ein MRT, eine Magnetresonanztomographie, von ihrem Kopf gemacht werden kann, um den Zustand des Gehirns des kleinen Mädchens richtig einschätzen zu können. Die Bilder der Untersuchung zeigen ein verheerendes Ergebnis. „Das Kind ist eine leere Hülle. Schwerste zerebrale Hirnschädigungen“, gibt Rebekka Heitz die Worte eines Arztes wieder. Bei diesen Worten sei sie auf ihrem Stuhl zusammengebrochen, sagt sie. Die Eltern werden nach Hause geschickt. Sie müssen eine Entscheidung treffen – vermutlich die schwerste in ihrem Leben. „Wir aus ärztlicher Sicht wollen die Geräte ausschalten. Wir erachten das als nicht lebenswertes Leben. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, wenn Sie die Geräte anlassen, haben Sie ein schwerstbehindertes Kind“, seien die Worte gewesen, die die Ärzte den Eltern mit auf den Weg gegeben hätten. Rebekka Heitz und Florian Gesen treffen die Entscheidung gemeinsam: Die Geräte sollen abgeschaltet werden.
Der Abschied
Am Morgen des 29. Dezember 2018 fährt das Paar zurück in die Universitätsklinik. „Um das Kind sterben zu lassen. So kann man es ja sagen. Und du fragst dich, was ziehst du eigentlich an? Wie geht das überhaupt jetzt heute?“, erzählt Rebekka Heitz. Die Ärzte hätten Rebekka Heitz’ Angaben zufolge dann erklärt, dass es zwei, im schlimmsten Fall 20 Minuten dauern werde, bis Marlene einschlafe. Ganz genau könne man solche Vorhersagen nicht treffen, wird die Universitätsklinik später in einer Stellungnahme schreiben: „Der zeitliche Verlauf der Erkrankung, sprich auch das mögliche Versterben eines Patienten unter einer solchen Therapiestrategie, ist leider zeitlich nie klar vorauszusehen.“
Mit ihrer kleinen Tochter im Arm liegt die junge Mutter in einem Krankenhausbett. Marlene ist nicht mehr verkabelt, nur die Morphium-Zufuhr bleibt bestehen, damit das wenige Tage alte Baby keine Schmerzen erleiden muss. „Sie hat auf meiner Brust gelegen und geatmet und geatmet und geatmet, ganz ruhig. Eine Stunde, zwei Stunden, drei Stunden, vier Stunden, fünf Stunden, sechs Stunden, zehn Stunden, geatmet, gekämpft, geatmet.“ Unter Tränen beschreibt Rebekka Heitz diese letzten Stunden mit Marlene. Ein einziges Mal sei sie aufgestanden, weil sie zur Toilette musste, die restliche Zeit habe sie mit ihrer kleinen Tochter dagelegen und auf den Tod gewartet – nach Angaben von Rebekka Heitz 18 Stunden lang. „Weil ich auch Angst hatte, wenn ich weggehe, dann stirbt sie ohne mich“, Rebekka Heitz’ Stimme bricht, als sie das erzählt. Marlene stirbt am 30. Dezember 2018 um 4.24 Uhr auf der Brust ihrer Mutter.
Hilfe bei Suizidgedanken
Falls ihr euch nach dem Lesen des Artikels wegen der behandelten Themen nicht wohl fühlt, wendet euch bitte an ein Familienmitglied, Freunde oder eine Expertin oder einen Experten. Auf dem schnellsten Weg erhaltet ihr Hilfe, wenn ihr die 112 (Notruf) wählt oder euch in die Notaufnahme eines Krankenhauses begebt. Ihr könnt euch aber auch eurem Hausarzt, einem niedergelassenen Psychiater oder Psychotherapeuten anvertrauen. In Deutschland existiert eine Vielzahl verschiedener Hilfsangebote, an die sich Betroffene außerdem wenden können. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr unter folgenden Nummern erreichbar: 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222 Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 Nummer gegen Kummer für Eltern: 0800 / 111 0 550
Das Landgericht Aurich wird in seinem Urteil schreiben, dass „die schwere hypoxisch-ischämische Hirnschädigung des Kindes die Folge einer desolaten Geburtsleitung“ war. Im Urteil wird zu lesen sein, dass der Entschluss zu einem Kaiserschnitt bei Marlenes Geburt bereits um 22 Uhr, spätestens um 23 Uhr und allerspätestens um 1 Uhr hätte gefasst werden müssen. Das Gericht wird der Auffassung sein, dass „der Hirnschaden bei rechtzeitiger Entbindung möglicherweise vollständig hätte vermieden werden können“. Marlene hätte leben können.
Die Trauer
Marlene werde immer Teil ihres Lebens sein, sagt Rebekka Heitz. Aber es sei ein sehr trauriges Leben. „Mein Leben ist das, was ich niemals wollte. Ich bin so viel traurig. Und hätte mir damals jemand die Option gegeben: Du kannst heute dein Leben beenden, du hattest bis hier ein wirklich tolles, unbeschwertes Leben, oder du gehst durch die Hölle, die jetzt kommt. Möchtest du weiter? Ich hätte mich, wenn ich das genau gewusst hätte, wie mein Leben wird, alles, was passiert ist, ich hätte es nicht gemacht. Ich hätte mich nicht für das Leben entschieden. Weil das Leben, wie es jetzt ist, ist so traurig.“
Der aktuelle Stand
Der Arzt, der den Behandlungsfehler begangen hat, arbeitet mittlerweile nicht mehr in dem ostfriesischen Krankenhaus. Unseren Informationen zufolge gibt es noch eine Familie in Ostfriesland, die in Folge von Geburtsschäden gegen besagten Arzt und das Krankenhaus klagt, eine weitere ostfriesische Familie hat Klage ausschließlich gegen das Krankenhaus eingereicht. Die Anwälte des verurteilten Arztes weisen in einem Schreiben an uns darauf hin, dass das Urteil des Landgerichts Aurich „das einzige Zivilurteil gegen unseren Mandanten, in dem ein Behandlungsfehler festgestellt wurde“, sei, und schreiben weiter, „dass entsprechende Urteile im Berufsleben nahezu jedes Arztes vorkommen und es bei unserem Mandanten keine Häufung von Arzthaftungsfällen gibt“. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, weder der Arzt noch das Krankenhaus sind gegen das Urteil vorgegangen. Die Anwälte des Arztes schreiben, es sei „in solchen Konstellationen schlicht nicht üblich, dass der betroffene Arzt im Zivilverfahren Rechtsmittel einlege. Die prozessrelevanten Entscheidungen trifft die betroffene Klinik.“ Ganz persönlich habe ihr Mandant schlicht einem möglichst baldigen Ende des Prozesses entgegen gesehen, vor allem mit Blick auf die Belastungssituation der Eltern. Ähnliche Gründe führt auch das verurteilte Krankenhaus auf. In einer Stellungnahme heißt es: „Hier spielt für uns der menschliche Aspekt die entscheidende Rolle – unsere Versicherung hat bereits Entschädigungszahlungen geleistet, uns ist jedoch sehr bewusst, dass eine finanzielle Kompensation niemals den Verlust, den die Familie erlebt hat, aufwiegen kann. Wir bedauern den entstandenen Schmerz sehr und sprechen Frau Heitz und ihren Angehörigen unser Mitgefühl aus.“ Auch die Hebamme und der Assistenzarzt arbeiten nicht mehr in dem ostfriesischen Krankenhaus. Alle Beteiligten hätten die Klinik „auf eigenen Wunsch“ verlassen, teilt das Krankenhaus mit.
Zwischenzeitlich hatte auch die Staatsanwaltschaft gegen besagten Arzt wegen Marlenes Fall ermittelt. Das Verfahren ist mittlerweile eingestellt worden, weil es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe, teilt die Staatsanwaltschaft uns mit. Rebekka Heitz geht juristisch gegen die Einstellung des Strafverfahrens vor.
Der Arzt hat anschließend in einem Krankenhaus außerhalb Ostfrieslands gearbeitet. Dort wurde er mittlerweile fristlos entlassen. Das bestätigten sowohl seine Anwälte als auch das Krankenhaus. Unseren Informationen zufolge soll es zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern unter vom besagten Arzt geleiteten Geburten gekommen sein. Seine Anwälte teilten uns mit, dass er arbeitsrechtlich gegen die Kündigung vorgehe, da diese „aus mehreren Gründen unwirksam“ sei.
Rebekka Heitz findet mittlerweile Halt in ihrer Familie und der Beziehung zu ihrem Partner, erzählt sie. Dennoch sei ihr Leben oft traurig, so die Ostfriesin. Sie möchte ihren Angaben zufolge Frauen ermutigen, während der Geburt für sich einzustehen. Sie möchte verhindern, dass es weitere Familien gibt, die auf solch eine tragische Weise ihr Kind verlieren. Und sie möchte mit ihrer Geschichte erklären, warum die Trauer ein ständiger Begleiter in ihrem Leben ist. Denn eine Frage begleite Rebekka Heitz seit Marlenes Tod täglich: Warum musste Marlene sterben? „Ich bin sehr gläubig aufgewachsen. Ich habe auch gedacht, wieso tut Gott mir das an? Wieso, wenn es doch zu vermeiden gewesen wäre?“ Ihr Vater habe einmal zu ihr gesagt: „Gott hat für uns alle ein Buch geschrieben, in dem unsere Lebensgeschichte ist. Und die Geschichte von Marlene, die hatte halt nur diese wenigen Seiten.“
Podcast „Tod nach 9 Tagen“
Die Geschichte von Marlene Heitz, noch mehr Hintergründe zum Fall und dem verurteilten Arzt beleuchten wir im vierteiligen Podcast „Tod nach 9 Tagen – Marlene hätte leben können“. Alle Folgen gibt es direkt hier: