Bereits zum dritten Mal Käsekönig erscheint in Holland erneut nicht zur Verhandlung
Der als Käsekönig bekannt gewordene Betrüger Marco D. soll nach Deutschland ausgeliefert werden. Darum lehnt der 57-Jährige eine Auslieferung jedoch ab –und dann soll darüber entschieden werden.
Rhauderfehn/Haarlem - Im Frühjahr 2020 trieb der als Käsekönig bekannt gewordene Marco D. in Rhauderfehn und Umgebung sein Unwesen. Der Niederländer hatte auf dem Fehn viel vor: Käsefabrik in Rhauderfehn, 200 Arbeitsplätze für die Region, Käsehandel und ein Fondue-Restaurant im ehemaligen Verlaatshus. Am Ende stellte sich heraus: Es war alles erstunken und erlogen. Der Schwindel flog auf, der heute 57-Jährige wurde in Langholt festgenommen. Erst kam er in Abschiebehaft, dann wurde er zurück in sein Heimatland Niederlande gebracht.
Dort hatte der Betrüger und Hochstapler im Herbst/Winter 2023/24 erneut zugeschlagen – dieses Mal in seiner niederländischen Heimat in Haarlem und in einem noch viel höheren Maße. Daraufhin wurde er zunächst in Den Haag verhaftet, wenig später aber wieder aus dem Gefängnis entlassen. Nun soll Marco D. der Prozess in Deutschland gemacht werden – doch das erweist sich als nicht so einfach.
Wann kommt Käsekönig nach Deutschland?
Der Reporter Pieter van Hove von Haarlems Dagblad berichtete am Donnerstag, 27. Juni 2024, auf dem Portal von Haarlems Dagblad über die jüngsten Entwicklungen. Wir veröffentlichen den Text hier im Wortlaut:
Der des Betrugs verdächtige Haarlemer Marco D. wird am 11. Juli 2024 erfahren, ob er nach Deutschland ausgeliefert werden darf. An diesem Tag wird die Internationale Rechtshilfekammer (IRK) des Amsterdamer Gerichts entscheiden, ob dem Antrag der deutschen Behörden stattgegeben wird. Über die niederländischen Verdachtsmomente muss die Staatsanwaltschaft noch Klarheit schaffen. Falls die IRK dem Antrag zustimmt, wird der Haarlemer sofort in Erwartung seiner Auslieferung inhaftiert. „Der Verdächtige muss darauf vorbereitet sein“, so der Vorsitzende des Gerichts.
Die deutschen Behörden verdächtigen den Haarlemer, zwischen September 2017 und April 2020 33 Straftaten des Betrugs begangen zu haben. Deutschland hatte zuvor einen europäischen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Betrüger erlassen. In Deutschland soll er zuvor in der Gegend um das Dorf Langholt ebenfalls mehrere Opfer hinterlassen haben.
Fieber und einer Form von Krebs
Bei der Verhandlung vor der IRK am Donnerstag, 27. Juni 2024, war der Verdächtige nicht anwesend. Es ist bereits das dritte Mal, dass D. fernblieb. Das erste Mal wegen eines Anwaltswechsels. Am 19. Juni musste der Haarlemer Verdächtige ebenfalls fernbleiben, weil er zu krank sei, um vor Gericht zu erscheinen. So gab er an, Fieber zu haben und an einer Form von Krebs zu leiden. Diesen Donnerstag, 27. Juni 2024, hätte er morgens einen Termin im Krankenhaus gehabt. Und so habe D. notgedrungen seiner Anwältin mitteilen müssen, dass er verhindert war. Eine mögliche Auslieferung nach Deutschland lehnt Marco D. ab. Er müsse seine beiden betagten Eltern in Haarlem pflegen, bei denen er derzeit wohnt, ließ seine Anwältin wissen.
Unterdessen bestreitet die Anwältin des Verdächtigen, dass alle 33 Taten unter das Strafrecht fallen; einige seien in den Niederlanden nicht strafbar. Bei einer möglichen Verurteilung in Deutschland könnte er die Strafe aber in den Niederlanden absitzen. Dies geschieht auf Basis einer Rückkehrgarantie der deutschen Behörden. Der Staatsanwalt teilte mit, dass diese Garantie vor einigen Tagen eingegangen sei. Die IRK wird in zwei Wochen über die beantragte Auslieferung entscheiden. Stimmt die Rechtshilfekammer zu, werde der Haarlemer sofort inhaftiert, um dann schnell ausgeliefert werden zu können.
Dieser Text ist erstmals in „Haarlems Dagblad“ erschienen, wurde mit KI-Unterstützung aus dem Niederländischen ins Deutsche übersetzt und von einem Redakteur bearbeitet.