Führerschein-Tausch Wer jetzt seinen „Lappen“ abgeben muss
Die letzte Frist zur Abgabe des rosafarbenen Papierführerscheins läuft bald ab. Wer muss tauschen? Was passiert, wenn man den Termin versäumt oder zugezogen ist? Fragen und Antworten zum Wechsel.
Leer - Die meisten fahren schon mit Karte. Seit dem ersten Januar 1999 sind Führerscheine standardmäßig aus hartem Plastik und passen in jedes Portemonnaie. 2023 tauschten im Landkreis Leer 4792 Personen ihren Führerschein um, die nächste Frist läuft am 19. Januar 2025 ab. Wie geht der Wechsel vonstatten? Wir haben beim Landkreis Leer nachgefragt, was es zu beachten gilt.
Wer muss seinen Führerschein jetzt tauschen?
Wer noch die rosafarbene Fahrerlaubnis in der Tasche hat und 1971 oder später geboren wurde, muss den alten „Lappen“ bis zum 19. Januar 2025 endgültig abgeben. Im Jahr darauf müssen schon wieder die ersten Kartenführerscheine, erneuert werden. Nur die Jahrgänge vor 1953 haben noch Zeit bis zum 19. Januar 2033.
Wie ist der Ablauf?
Wer seinen Führerschein umtauschen will, muss ein Antragsformular, den alten Führerschein, den Personalausweis oder entsprechende Dokumente, die Gebühr und ein aktuelles Passfoto zum Straßenverkehrsamt mitbringen. Der Antrag ist auch per Post möglich. Wer die Unterlagen persönlich einreicht, müsse sich „online oder telefonisch unbedingt einen Termin besorgen“, betont eine Sprecherin des Landkreises Leer. Die Buchung ist über diese Seite möglich. Ansonsten könne es sein, dass man sehr lange warten muss oder gar nicht dran kommt. „In der Regel bekommt man zeitnah innerhalb von zwei bis drei Tagen einen Termin bei uns.“
Muss ich meinen Führerschein beim Antrag per Post mit einschicken?
Ja. „Man sollte sich vorher eine Kopie machen“, empfiehlt die Sprecherin. Wird man ohne Führerschein angehalten, fragt die Polizei lediglich in der Führerscheinstelle nach, um sich bestätigen zu lassen, dass das Dokument dort vorliegt.
Wie lange dauert es, bis ich den neuen Führerschein habe?
„Die Bearbeitung des Umtauschs dauert im Regelfall maximal ein bis zwei Wochen“, so die Sprecherin. Wird der Führerschein persönlich abgeholt, dauere es etwas länger, weil man ja einen Termin brauche. „Daher kommen viele bei der Abgabe des Antrags und Führerscheins persönlich vorbei und lassen sich den neuen Führerschein dann nach Hause schicken“, sagt sie.
Was kostet der Führerschein-Tausch?
24,30 Euro bei Abholung. 29,30 Euro, wenn der Führerschein nach Hause geschickt wird.
Kann man das Passfoto vor Ort in der Behörde machen?
Beim Straßenverkehrsamt gibt es keine Möglichkeit, Passbilder zu machen. Allerdings bestehen laut der Sprecherin des Landkreises Überlegungen für ein Angebot am zukünftigen Standort, der 2025 bezogen werden soll. Für diejenigen, die den Führerschein fristgerecht zum 19. Januar tauschen, ist das zu spät. Foto-Automaten gibt es etwa in Leer am Bahnhof, im Ems Center und im Rathaus.
Kann ich alte Einträge wie das Fahren bis 3,5 Tonnen behalten?
„Die Klassen, die auf den alten Führerscheinen stehen, gibt es so nicht mehr“, heißt es vom Landkreis Leer. Es werde bei jedem im Einzelfall geguckt, was wie übertragen werde und was nicht. Vielfach sei eine Eins-zu-eins-Übertragung nicht möglich. „Es ist daher Pflicht, dass alle Führerscheininhaber einmal persönlich in der Führerscheinstelle vorstellig werden, um zu sehen, ob die Sachlage über den Gesundheitszustand und Ähnliches noch übereinstimmen“, so die Sprecherin.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Wird der Antrag nach dem 19. Januar 2025 gestellt, werden laut dem Landkreis Leer keine Maßnahmen eingeleitet. Auch nach Fristablauf sei ein Umtausch möglich. Der Wechsel ist jedoch Pflicht. Kommt jemand der Führerschein-Umtauschpflicht nicht nach und fährt trotzdem weiter mit dem Auto, gilt das als Fahren ohne Führerschein und kann ein Verwarngeld von zehn Euro nach sich ziehen. Allerdings, so heißt es vom Landkreis Leer, müsse man „rechtlich unterscheiden zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein. Der Führerschein ist der Nachweis für die Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist im Fall eines ungültigen Führerscheins noch gültig.“
Was ist, wenn ich den Führerschein im anderen Landkreis gemacht habe?
Die alten Führerscheine sind nicht in einem zentralen Register gespeichert. Jede Behörde hat ihr eigenes Karteikartenregister. „Daher sorgt der Umtausch auch in diesem Sinne für eine zentrale Erfassung, mehr Einheitlichkeit und Überblick“, so die Sprecherin des Landkreises Leer. „Sollte der alte Führerschein von einem anderen Landkreis ausgestellt worden sein, so muss der Bürger mit der Führerscheinstelle der ausstellenden Behörde Kontakt aufnehmen, damit diese eine Karteikartenabschrift zur Führerscheinstelle Leer senden kann“, klärt sie auf. Das habe in der Vergangenheit gut geklappt. „Im Schnitt schicken uns die anderen Behörden die Abschrift nach einer Woche“, berichtet sie. Manchmal geht es sogar noch fixer: Laut Erfahrungsbericht einer Redakteurin dieser Zeitung sei es „rasend schnell“ gegangen. Schon am nächsten Tag lag die Karteikartenabschrift als PDF in ihrem Postfach.
Wer musste seinen Führerschein bereits umtauschen?
Bereits tauschen mussten die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Alle Führerscheine sind nun nach Ausstellung 15 Jahre gültig.
Darf man den alten Führerschein als Erinnerung behalten?
Ja. „Er wird bei uns entwertet und man kann ihn als Andenken mitnehmen“, so die Sprecherin.
Mehr Informationen rund um den Führerschein gibt es hier: www.landkreis-leer.de/Führerschein