Hamburg  Änderungen bei Neuwagen: Diese Assistenzsysteme sind ab Juli Pflicht

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 22.06.2024 11:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das ist das Ziel der neuen EU-Vorgaben für Assistenzsysteme in Neuwagen. Foto: dpa/Christin Klose
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das ist das Ziel der neuen EU-Vorgaben für Assistenzsysteme in Neuwagen. Foto: dpa/Christin Klose
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Ab Anfang Juli 2024 gelten in der EU neue Vorgaben für Neuwagen. Dann müssen zahlreiche Fahrassistenzsysteme verpflichtend an Bord sein. Darunter ist eine Blackbox, die Unfalldaten aufzeichnet. Was Autofahrer noch erwartet.

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr – das ist das Ziel der neuen EU-Vorgaben für Assistenzsysteme in Neuwagen. Ab dem 7. Juli 2024 greifen die Regeln.

Die EU-Kommission geht davon aus, dass durch die Assistenzsystem-Pflicht allein bis 2038 mehr als 25.000 Unfalltote und mindestens 140.000 Schwerverletzte in Europa vermieden werden können.

Der Notbremsassistent soll durch Radar, Lidar oder Kamerasysteme vor Kollisionen mit Verkehrsteilnehmern und Hindernissen schützen, wenn der Fahrer nicht reagiert. Durch dieses System soll die Reaktionszeit des Menschen – die bei Unfällen eine entscheidende Rolle spielen kann – praktisch bedeutungslos werden.

Der ADAC zeigt in einem Video, wie ein Notbremsassistent helfen kann:

Der Rückfahrassistent soll beim Ein- und Ausparken sowie beim Rückwärtsfahren helfen. Durch Sensoren oder Kameras erkennt das System Passanten oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug und warnt, falls etwas im Fahrtweg ist.

Eine Blackbox – auch „Event Data Recorder“ genannt – kennen viele eher aus Flugzeugen oder Schiffen, nun werde die kleinen Kästen auch in Autos verbaut. Laut dem TÜV Nord zeichnet der Unfalldatenspeicher pausenlos die Daten des Autos auf, darunter Beschleunigung, Bremsverhalten oder Neigung. Bei normaler Fahrt werden die Daten im Sekundentakt wieder gelöscht.

Im Falle eines Unfalls können die aufgezeichneten Daten zur Aufklärung ausgelesen werden. Laut TÜV Nord muss der Fahrer dem in der Regel zustimmen. Der Unfalldatenspeicher soll außerdem die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme analysieren.

Der aktive Spurhalteassistent arbeitet ab 60 Kilometern pro Stunde (km/h). Er soll Fahrspuren erkennen und verhindern, dass Autofahrer die eigene Spur verlassen oder in den Gegenverkehr fahren, zum Beispiel, weil sie unaufmerksam sind. Ohne gesetzten Blinker lenkt das System stark gegen und hält das Auto in der aktuellen Spur.

Der intelligente Geschwindigkeitsassistent soll die erlaubte Höchstgeschwindigkeit erkennen und Autofahrer akustisch und optisch warnen, wenn sie zu schnell fahren. Das System kann deaktiviert werden, bei jedem Einschalten der Zündung ist es jedoch wieder aktiv. Außerdem kann der Assistent das Auto auf die erlaubte Geschwindigkeit abbremsen.

Alle Neuwagen müssen außerdem eine Schnittstelle für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre haben – auch Alkolock genannt. Alkoholauffällige Fahrer können die Zündung erst nach bestandendem Alkoholtest starten.

Die Müdigkeitserkennung soll den Fahrer warnen, wenn es Zeit für eine Pause ist. Die Sensoren erkennen das anhand von auffälligem Lenk- und Fahrverhalten sowie Augenbewegungen. Das soll den sogenannten Sekundenschlaf am Steuer verhindern.

Das Notbremslicht – auch „adaptives Bremslicht“ genannt – warnt andere Verkehrsteilnehmer bei starken Bremsungen ab 50 km/h. In diesem Fall blinken die Bremslichter mehrmals pro Sekunde. Kommt das Auto zum Stehen, schaltet sich die Warnblinkanlage zu und das Bremslicht leuchtet dauerhaft.

Der Kopfaufprallschutz schützt Passanten und Radfahrer. Für Bereiche, in denen häufig der Kopfaufprall stattfindet, gelten strengere Anforderungen bei Crashtests. Das betrifft die Fahrzeugfront, Motorhaube, Windschutzscheibe, A-Säule und das Dach.

Nein, die Pflicht gilt nur für Neufahrzeuge, eine Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge gibt es nicht. Und: Bei neueren Autos sind viele dieser Assistenten bereits an Bord. Denn für neu entwickelte Fahrzeuge gilt eine vergleichbare Pflicht bereits seit dem 6. Juli 2022. Ab dem 7. Juli 2024 greift sie nun für alle Neuwagen.

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