Teures Verfahren Kreis Leer legt 841.000 Euro für Prozess zurück
Der Kreistag Leer hat zugestimmt, einen großen Betrag als Rücklage für einen Prozess zu sichern. Diesen hat die Stadt Leer angestrengt.
Leer - Der Landkreis Leer muss 841.000 Euro auf die hohe Kante legen, um für einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg gewappnet zu sein. Denn die Stadt Leer hat gegen die für sie erhöhte Kreisumlage für das Jahr 2022 Klage eingereicht. Der Kreistag hat der Bildung dieser Rücklage jetzt zugestimmt.
Die Stadt Leer hatte vor zwei Jahren den Betrieb der städtischen Kinderkrippen und Kindergärten an den Landkreis Leer abgegeben. Formal ist der Kreis tatsächlich für die Organisation der Kitas zuständig – doch mit einer seit Jahrzehnten gültigen Vereinbarung haben die Städte und Gemeinden die Kinderbetreuung in eigener Hand behalten. Daraus war die Stadt Leer jedoch ausgeschieden.
Sonderumlage für die Stadt Leer
Hintergrund war anhaltender Zwist zwischen der Kreisverwaltung und den Städten und Gemeinden über die Finanzierung. Der Landkreis Leer beteiligt sich an den Kosten für den Betrieb der Kitas – doch die Zahlungen wurden von den Bürgermeistern als viel zu niedrig kritisiert. Erst in diesem Jahr gab es eine dauerhafte Einigung, nach der sich der Landkreis verpflichtet, jährlich die Hälfte des Defizites bei der Betreuung zu zahlen. Dieses berechnet sich nach Abzug des Landeszuschusses sowie der Elternbeiträge.
Für die Stadt Leer gilt das jedoch nicht mehr. Der Landkreis Leer managt seit dem vorigen Jahr die Kinderbetreuung in den städtischen Kindergärten. Von Einigung kann jedoch keine Rede sein. Denn der Landkreis hat – mit Beschluss des Kreistages – eine Sonderumlage für die Stadt Leer berechnet. Während alle anderen Kommunen 52 Prozent ihrer Einnahmen aus Steuern an den Landkreis abführen, soll Leer nun 58,06 Prozent für 2022 und 65,78 Prozent in diesem Jahr zahlen.
Bis zur Verhandlung kann es noch dauern
Der Kreis holt sich die Kosten, die ihm durch die Übernahme der Kitas entstehen, auf diesem Wege wieder. Damit ist die Stadt Leer nicht einverstanden und hat deshalb gegen die höhere Sonderumlage geklagt. Bis darüber in Oldenburg verhandelt wird, kann es noch dauern. Das Gericht hat jedoch den Streitwert auf 28.513.008,00 Euro festgelegt – das entspricht der Höhe der von Leer gezahlten Kreisumlage für 2022. Daraus ergeben sich Gerichts- und Anwaltskosten für die 1. Instanz von 841.000 Euro.
„Des Weiteren ist zum derzeitigen Zeitpunkt der Ausgang des Kreisumlageklageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg nicht vorauszusehen. Somit ist unklar, ob die Stadt Leer oder der Landkreis Leer die entstehenden Aufwendungen tragen muss“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage für den Kreistag, der bei zwei Enthaltungen am 17. Juni 2024 zugestimmt wurde. Außerdem kann es sein, dass das Gericht im Laufe des Verfahrens nachträglich einen niedrigeren Streitwert festlegt – damit würden ebenfalls die Prozesskosten sinken.
Wortwechsel im Kreistag
Bevor die Mitglieder ihrer Fraktion dieser Rücklage zugestimmt haben, äußerte die CDU Kritik, insbesondere an Landrat Matthias Groote (SPD). Die Fraktionsvorsitzende Grietje Oldigs-Nannen verwies auf das Verfahren, das sieben Kommunen im Landkreis Leer gegen die Höhe der Kreisumlage für das laufende Haushaltsjahr anstrengen wollen. Der Landkreis habe die Kreisumlage zu Ungunsten der Städte und Gemeinden berechnet und deren finanzielle Lage nicht ausreichend berücksichtigt.
Die CDU macht allein den Landrat für die Unstimmigkeiten in dieser Sache verantwortlich und wirft ihm vor, nicht nach Lösungen zu suchen. Die Bürgermeister fühlten sich ungerecht behandelt, sagte Oldigs-Nannen, Groote bescheinigte sie „ein hartnäckiges Kommunikationsproblem“. Einige Formulierungen in ihrer Äußerung riefen deutliche Widerworte seitens der Mehrheitsgruppe SPD/Grüne/Linke hervor: Oldigs-Nannen betreibe Stimmungsmache und lasse es an Respekt mangeln. „Der Ton macht die Musik“, antwortete Groote auf die Vorwürfe – er verwies auf die gelungene Einigung mit den Kommunen zur Kita-Finanzierung.
Bei einem Pressetermin zur offiziellen Unterzeichnung dieser Vereinbarung hatten die Bürgermeister Geert Müller (parteilos, Rhauderfehn) und Theo Douwes (parteilos, Westoverledingen) als Sprecher der Gemeinden die gute Zusammenarbeit in diesem Punkt ausdrücklich gelobt: „Mit der Arbeitsgruppe waren wir super zufrieden“, so Douwes. Bei dem Termin hatte Müller zudem die höhere Kreisumlage für Leer als gerechtfertigt bezeichnet. Ohne einen höheren Betrag für Leer würden sonst alle anderen Städte und Gemeinden im Grunde die Kinderbetreuung in Leer mit ihrer Kreisumlage finanzieren.