Gegen Kreisumlage Gemeinden fechten Leeraner Kreishaushalt an
Sieben Städte und Gemeinde zweifeln die Rechtmäßigkeit des Haushalts des Landkreises Leer an. Die Gemeinde Moormerland strengt jetzt ein Verfahren an.
Moormerland - Sieben Städte, Gemeinden und Samtgemeinden haben Widerspruch gegen den Haushalt des Landkreises Leer eingelegt. Sie wehren sich damit gegen die Höhe der Kreisumlage. Der Gemeinderat in Moormerland hat jetzt einstimmig den Beschluss gefasst, ein Normenkontrollverfahren vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg anzustrengen.
Neben Moormerland hatten auch die Stadt Leer, die Samtgemeinde Hesel und ihre Mitgliedsgemeinden, die Samtgemeinde Jümme und ihre Mitgliedsgemeinden, die Gemeinde Ostrhauderfehn, die Gemeinde Uplengen sowie die Stadt Borkum Widerspruch gegen den Kreisumlagebescheid 2023 eingelegt. Alle hatten sich zuvor von einer Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen.
Klage wäre viel teurer geworden
Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlage „die gleichrangigen finanziellen Interessen der Gemeinden nicht hinreichend in den Blick genommen“ habe, wie es in der Beschlussvorlage aus Moormerland heißt. Er habe gar „einseitig und rücksichtslos gehandelt“, wird der Anwalt zitiert.
Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, direkt Klage gegen den Landkreis zu erheben. Doch dann hätte der Streitwert – nach dem sich Gerichts- und Anwaltskosten berechnen – laut dem Moormerländer Bürgermeister Hendrik Schulz (SPD) bei 100 Millionen Euro gelegen. Bei der Normenkontrolle werde dagegen von vornherein ein Streitwert von rund 70.000 Euro festgelegt. Es müsse zudem nicht jede Kommune ein eigenes Verfahren anstrengen.
Landkreis Leer soll mitziehen
Voraussetzung ist jedoch, dass der Landkreis bei dem Verfahren mitzieht und seinerseits die Bescheidung der Widersprüche zurückstellt. Schulz appellierte an die Ratsmitglieder, die gleichzeitig Mandate im Kreistag haben, sich dafür einzusetzen. Es sei im Sinne des Landkreises, die Gerichtskosten niedrig zu halten und gleichzeitig eine Klärung in der Sache zu erreichen, heißt es dazu in der Beschlussvorlage.