Fast 300 Bürger Unerwartet hoher Ansturm bei Burlager Flurbereinigung
Die Versammlung zur Flurbereinigung in Burlage verzeichnete mit rund 300 Bürgern einen überraschend großen Andrang. Eine geplante Maßnahme stieß dabei auf starke Kritik unter den Anwesenden.
Burlage - Die Aufklärungsversammlung im Rahmen des bereits genehmigten Flurbereinigungsverfahrens für die Rhauderfehner Ortschaft Burlage sprengte alle Erwartungen. Anstatt der erwarteten 120 bis 160 Teilnehmer fanden sich rund 300 Teilnehmer in der früheren Burlager Grundschule ein. Durch die Mithilfe der Feuerwehr Burlage konnten noch einigen Sitzgelegenheiten organisiert werden, sodass fast alle interessierten Bürger einen Sitzplatz fanden.
Vertreter des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie der Gemeinde Rhauderfehn informierten die Einwohner Burlages über den geplanten Ablauf, Ziele, Planungen, aber auch über Kosten und Finanzierung des Flurbereinigungsverfahrens, das eine Größenordnung von 1487 Hektar umfasst. Insgesamt werden für die Flurbereinigung Burlage Investitionen in Höhe von 2,65 Millionen Euro veranschlagt. Diese werden zu 75 Prozent von EU, Bund und Land bezuschusst. Von diesen Mitteln sollen rund 2,15 Millionen Euro in den ländlichen Wegebau fließen. Der entsprechende Bescheid der Niedersächsischen Landesregierung wurde Anfang Mai an die Gemeinde Rhauderfehn übergeben.
Mit so vielen Besuchern nicht gerechnet
„Mit so einem Andrang hatten wir nicht gerechnet“, sagten Gerd Bohlen Projektleiter vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, und Joachim Frerichs vom Bauamt der Gemeinde Rhauderfehn übereinstimmend. Im Vorfeld hatte die Behörde aus Aurich die Teilnehmer, soweit die Adressen bekannt waren, angeschrieben. „Einige haben das Schreiben über die Einladung zu diesem Termin nicht erhalten. Wir haben eine ganze Menge Rückläufer bekommen. Das liegt daran, dass man an solche Daten nur über das Katasteramt rankommt“, so Bohlen. „Wenn jemand umgezogen ist und hat dies nicht entsprechend gemeldet, geschieht dies ohne unsere Kenntnis. Ich habe dann versucht, über das Einwohnermeldeamt die Adressen zu bekommen“, erläuterte der Projektleiter die Schwierigkeiten, mit denen die Behörde zu kämpfen hatte.
Welche Ziele werden mit dem Verfahren in Burlage verfolgt? „In erster Linie geht es um einen zukunftsfähigen Ausbau von Wirtschaftswegen, ich betone landwirtschaftliche Wege. Darauf müssen wir uns beschränken. Wir haben nicht die Möglichkeit, in Baugebieten oder bei Kreis- oder Landesstraßen etwas zu machen“, stellte Gerd Bohlen noch einmal klar. Bei den ökologischen Zielen handelt es sich hierbei etwa um Revitalisierung der Moorböden, Pflanzung einer Obstbaumwiese und Anlage von naturnahen Gewässerrandstreifen. Durch Ankauf und Flächentausch sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den Wasserstand auf den betroffenen Moorflächen zu erhöhen. „In Sachen Ankauf und Flächentausch ist aber noch nichts geschehen. Es gab bislang nur eine Anfrage eines Landwirtes“, hieß es von Seiten der Behörde.
Landwirte machten sich Gedanken
Daher stand der Wegebau im Mittelpunkt der Diskussion. Im Vorfeld hatte bereits eine Arbeitsgemeinschaft, die überwiegend aus Landwirten im Ort besteht, eine Prioritätenliste derjenigen Straßen aufgestellt, die besonders sanierungsbedürftig sind. „Nach derzeitigem Stand der Planungen handelt es sich um Neugestaltungsgrundsätze. Aus diesen wird zusammen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der nach Einleitung der Flurbereinigung noch gewählt werden muss, der sogenannte Wege- und Gewässerplan mit landespflegerischem Begleitplan (Plan nach Paragraf 41 Flurbereinigungsgesetz) entwickelt. Es können sich insofern noch Veränderungen ergeben“, sagt Imke Rohlfs-Baalmann, zuständig für Flurbereinigung, Landmanagement beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Aurich. „Zum Beispiel unterliegt die Behandlung der Einmündungsbereiche der in der Flurbereinigung zum Ausbau vorgesehenen Straßen noch der weiteren Planung. Insofern ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise schwer, genau zu beschreiben, von wo bis wo ein Ausbau erfolgen wird, da dieses noch der weiteren Detailplanung unterliegt“, so Rohls-Baalmann weiter.
Fest steht nur, dass die von der Arbeitsgemeinschaft ausgewählten Straßen anstatt einer Pflasterung oder einer bereits bestehenden Asphaltdecke eine neue Asphaltdecke erhalten sollen. Doch dabei gibt es einen Haken: Die betreffenden Straßen werden nicht auf der ganzen Länge saniert, was bei den betroffenen Anliegern zu Unmutsäußerungen auf der Versammlung führte. „Wer mit seinem Grundstück im Satzungsbereich liegt, erhält nach Baugesetzbuch keine Förderung im Rahmen der Flurbereinigung“, betont Imke Rohlfs-Baalmann. Das heißt im Klartext, nur wer mit seinem Grundstück im Außenbereich (Außenbereichssatzung nach Baugesetzbuch) liegt, erhält erhält die 75-prozentige Förderung über EU-, Bund- und Landesmittel, muss sich aber anderseits auch mit Eigenmitteln an der neu asphaltierten Straße beteiligen. Die Eigenleistung der Teilnehmergemeinschaft schlüsselte Projektleiter Gerd Bohlen wie folgt auf: 25 Prozent der Ausführungskosten in Höhe von 2,65 Millionen Euro sind 662.500 Euro. Die Übernahme der Eigenleistung für den Wegebau durch die Gemeinde Rhauderfehn umfasst 25 Prozent von 2,15 Millionen Euro, also 537.500 Euro. Die verbleibende Eigenleistung für die Teilnehmergemeinschaft beträgt insgesamt 125.000 Euro plus einer Reserve von 25.000 Euro, was eine Summe von 150.000 Euro ergibt. In Bezug zur derzeitigen Verfahrensfläche (rund 1500 Hektar) ergibt sich zum Beispiel bei einer beitragspflichtigen Fläche von 1000 Hektar eine Einmalzahlung von 150 Euro pro Hektar. Ist die beitragsflichtige Fläche geringer, ist eine höhere Einmalzahlung fällig. „Diese wird aber 200 Euro nicht übersteigen“, betonte Gerd Bohlen.
Diese Hausbesitzer sind betroffen
Die geplanten Wegebaumaßnahmen bringen noch eine weitere Änderung mit sich: Bei den neu asphaltierten Straßen wird zum Teil auch eine Verbreiterung oder eine Verringerung der Fahrbahn durchgeführt. Die Freitagstraße-Süd wird aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens (Durchgangsverkehr) von 4 Meter auf 4,50 Meter verbreitert. Dafür verringert sich die Fahrbahn der Forststraße von derzeit 4 Meter auf 3,50 Meter. Eine teilweise Verringerung der Fahrbahn von derzeit 3,50 bis 4,00 Meter auf 3,50 Meter soll es für die Jakobstraße geben. Die Fahrbahnbreite der Bergstraße und der Rektor-Weiß-Straße wird sich nicht verändern. Nach Angaben von Gerd Bohlen sollen aber bei den Straßen mit verringerter Fahrbahnbreite Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr geschaffen werden.
Welche Hausbesitzer sind - nach derzeitigem Stand der Planung - von der Sanierungsmaßnahme durch die Flurbereinigung (Wegebau) betroffen? Hier eine Übersicht: Der Ausbau der Freitagstraße ist geplant von Hausnummer 1 bis zum Beginn des Satzungsbereiches. Der Satzungsbereich beginnt mit den Hausnummern 28 bzw. 37c und geht durch bis zur Einmündung in die Landesstraße. Die Jakobstraße soll auf ganzer Länge ausgebaut werden, wobei die Bereiche der Einmündungen in die übergeordneten Straßen Landesstraße und Brunzeler Straße noch der weiteren Planung unterliegen. Satzungsbereiche gibt es hier nicht. Auch bei der Forststraße unterliegt der Einmündungsbereich in die Brunzeler Straße noch den weiteren Planungen. Der Ausbau ist geplant von der Brunzeler Straße bis zum Satzungsbereich, der bei der Hausnummer 88 bzw. 88a beginnt und sich nach Norden bis zur Gronewoldstraße erstreckt. Bei der Rektor-Weißstraße soll der Ausbau alle durch diese Straße erschlossenen Hausgrundstücke betreffen. Der Ausbau ist demnach bis zur Hausnummer 7 geplant.