Sylt  Nazi-Parolen auf Sylt: Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung

Eckard Gehm, Barbara Glosemeyer
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Von Eckard Gehm, Barbara Glosemeyer
| 24.05.2024 12:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
An Pfingsten wird traditionell in der Whiskymeile in Kampen gefeiert – auch im „Pony“. Foto: Wolfgang Barth
An Pfingsten wird traditionell in der Whiskymeile in Kampen gefeiert – auch im „Pony“. Foto: Wolfgang Barth
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Nachdem an Pfingsten Gäste im Pony-Club in Kampen rassistische Parolen gegrölt haben, hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungen aufgenommen.

Jetzt drohen strafrechtliche Konsequenzen: Nachdem der Polizei auf Sylt das Video mit rassistischen Parolen an Pfingsten im „Pony“ auf Sylt zugespielt worden ist, haben jetzt die Staatsanwaltschaft Flensburg und der Staatsschutz der Polizei Ermittlungen aufgenommen.

Oberstaatsanwalt Thorkild Petersen-Thrö, Sprecher der Staatsanwaltschaft Flensburg: „Wir ermitteln gegen drei auf dem Video deutlich erkennbare Beteiligte wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.“ Letzteres betreffe den Mann, der mit zwei Fingern ein Hitlerbärtchen sowie mit dem rechten Arm den Hitlergruß andeute. „Dieser Gruß ist mit einem Winken verbunden, weshalb er als Abschiedsgruß für Ausländer verstanden werden kann. Damit offenbart die Geste eine Zielrichtung“, erklärt Petersen-Thrö.

Was ist den Ermittlern über die drei Personen, die eindeutig zu identifizieren sind, bekannt? Also die singende blonde Frau, den singenden Mann mit Sonnenbrille und Glas in der Hand, sowie den Mann mit dem Pullover über den Schultern, der den Hitlergruß zeigt? Der Oberstaatsanwalt: „Uns sind die Namen bereits zugetragen worden, jetzt verifizieren wir die Identität der Beschuldigten.“

Wie Petersen-Thrö betont, würden zudem Personen mitsingen, die auf dem Video nicht zu erkennen seien. „Hier befragen wir das Personal zu seinen Beobachtungen und suchen Zeugen, die uns Angaben zu weiteren Beteiligten machen können.“ Zeitgleich werde die Polizei die zahlreichen Online-Anzeigen auswerten, die eingegangen seien. „Möglicherweise sind weitere Videoaufnahmen darunter, die zu weiteren Erkenntnissen führen.“

Obwohl die Ermittler derzeit keinen Zweifel an der Echtheit des Videos haben, soll geprüft werden, ob es gefakt sein könnte. Mit dem Aufkommen von künstlicher Intelligenz wird dieser Arbeitsschritt künftig vielfach auf die Polizei zukommen.

Welche Strafen drohen den Feiernden, die „Ausländer raus“ skandiert haben? Bei Volksverhetzung sind es bis zu fünf Jahren Haft, wenn die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, dass Teile der Bevölkerung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden. Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ einen Angriff auf die Menschenwürde darstellt, wenn weitere Begleitumstände hinzukommen. Ob die rechtsextreme Parole „Deutschland den Deutschen“ bereits als ein solcher Umstand gewertet werden kann, dazu gibt es bisher keine gerichtliche Entscheidung. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft.

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