Karlsruhe Urteil: Airline muss Passagiere über Flugannullierung informieren


Wird ein Flug drastisch verlegt, muss die Fluggesellschaft ihre Passagiere informieren, urteilt der BGH. Foto: IMAGO/Rupert Oberhäuser
Nur zufällig erfuhr eine Reisegruppe davon, dass ihr Flug um fast einen Tag vorverlegt wurde. Sie forderten eine Entschädigung und zogen bis vor den Bundesgerichtshof. Das Urteil stärkt die Verbraucherrechte.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel kostenlos lesen
Zum Tag der Pressefreiheit alle Artikel frei
- Das ganze Wochenende Zugriff auf alle Plus-Artikel
- Keine versteckten Kosten
- Keine Kündigung notwendig
Zum Tag der Pressefreiheit
0€
am 3. und 4. Mai
Du hast bereits ein GA-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle