Hamburg  Steuererklärung für Rentner: So viel Ihrer Rente kassiert der Staat

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 30.04.2024 11:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Rentenfreibetrag: Müssen Sie Ihre Rente versteuern? Foto: Christin Klose/dpa
Rentenfreibetrag: Müssen Sie Ihre Rente versteuern? Foto: Christin Klose/dpa
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Auch wenn es viele nicht wahrhaben wollen: Auf die Rente muss man Steuern zahlen. Doch nicht auf die ganze Rente. Wer früher in Rente geht, ist im Vorteil.

Es scheint noch immer viele Menschen zu überraschen: „Entgegen weit verbreiteter Meinung“ sei die Rente einkommenssteuerpflichtig, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf ihrer Internetseite.

Offenbar wissen das nach Eindruck der DRV noch immer recht wenige Menschen. Neben Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen gehen von der Rente auch Steuern ab. Bereits seit 2005 müssen Rentner in Deutschland einen Teil ihres Geldes an den Staat geben.

Im Gegenzug werden die Rentenbeiträge nicht mehr versteuert. Das soll dem Ungerechtigkeitsempfinden und dem zwischendurch nicht komplett falschen Eindruck einer Doppelbesteuerung entgegenwirken. Vor allem auf sogenannten Sharepics in sozialen Netzwerken wird sich über die Besteuerung der Rente recht undifferenziert echauffiert.

Bislang ist allerdings noch nicht die gesamte Rente steuerpflichtig, der Anteil steigt jedoch jedes Jahr. Oder umgekehrt: Der sogenannte Rentenfreibetrag sinkt. Für alle, die 2024 in Rente gegangen sind, liegt dieser Freibetrag bei 17 Prozent.

Die Summe, die diese 17 Prozent bei der ersten Rente ausmacht, bleibt ein Leben lang bestehen. Das mag zunächst verwundern. Zumeist ist es für die monatliche Rente von Vorteil, wenn man länger arbeitet. Doch der Freibetrag bei der Steuer ist umso höher, je früher man in Rente geht:

Wie eine Sprecherin der DRV auf Anfrage erläuterte, orientieren sich die 17 Prozent aus dem Beispiel jedoch gar nicht an den Einkünften 2024, sondern an den Einkünften 2025. Also quasi dem ersten vollen Jahr, in dem Rente bezogen wurde.

Ein Beispiel: Eine Person geht 2024 in Rente, nach einer kleinen Erhöhung bekommt sie 2025 immerhin 1500 Euro im Monat, 18.000 Euro im Jahr. 3.060 Euro (17 Prozent) muss sie nicht versteuern. Die weiteren knapp 15.000 Euro sind wiederum steuerpflichtig. Diese 3.060 Euro Freibetrag kann sich die Person gewissermaßen vorne auf ihren Steuerordner nageln. Egal, wie viel Rente die Person dank Anpassungen künftig bekommt, diese Summe von 3.060 Euro muss nicht versteuert werden.

Um es nicht zu unkompliziert werden zu lassen, gibt es jedoch noch einen weiteren Freibetrag, den Rentner (und alle anderen Steuerzahler) dringend kennen sollten: den sogenannten Grundfreibetrag. Er soll nach Angaben der Bundesregierung 2024 für Alleinstehende bei 11.784 Euro liegen.

Heißt für Rentner: Wer 2024 nach Abzug des Rentenfreibetrags im Jahr weniger als 11.784 Euro zur Verfügung hat, zahlt gar keine Steuern.

Nach den bislang aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2019 mussten acht Millionen Rentenempfänger – mehr als ein Drittel – auf ihre Renten Steuern zahlen. Der Anteil steigt jährlich, quasi mit jeder Rentenerhöhung.

Und die DRV warnt: Selbst für jemanden, der bislang nach Abzug des Rentenfreibetrages keine Steuern zahlen musste, könnte sich das noch ändern, wenn die Rente steigt und den Grundfreibetrag übertrifft.

Übrigens: Bis die Rente zu 100 Prozent versteuert wird, dürfte es noch einige Zeit dauern. Bislang war geplant, dass der Rentenfreibetrag jährlich um einen Prozentpunkt sinkt, bis er 2040 auf null ist.

Durch das viel diskutierte Wachstumschancengesetz wird dieser Prozess jedoch verlangsamt: Erst, wer 2058 in Rente geht, muss seine komplette Rente versteuern.

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