Analyse zum Demokratie-Schutz AfD-Politiker kontrolliert niedersächsischen Verfassungsschutz
30 Prozent könnte die AfD bei den nächsten Landtagswahlen in Ostdeutschland kriegen, 20 Prozent in Niedersachsen. Was kann eine extreme Partei mit so vielen Abgeordneten in den Parlamenten anrichten?
Ostfriesland/Hannover - Für die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland könnte ein neues Zeitalter anbrechen. Darauf deuten Wahlumfragen hin. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg, in denen im Herbst Landtagswahlen sind, liegt die AfD bei plus-minus 30 Prozent. In Thüringen und Sachsen bewerten die Verfassungsschutzbehörden die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ – in Sachsen-Anhalt ebenfalls.
Das Erreichen der 30-Prozent-Marke wäre nicht nur eine neue Dimension des AfD-Erfolgs, sondern auch eine neue Dimension für den Parlamentarismus in Deutschland. Denn: Besonders weitreichende Entscheidungen – zum Beispiel die Änderung von Landesverfassungen – sind an eine Zwei-Drittel-Mehrheit gebunden.
Die Macht, die mit einem Drittel der Parlamentssitze verbunden ist
Wer 30 Prozent der Wählerstimmen hat, verfügt in der Regel über mehr als ein Drittel der Parlamentssitze. Die Stimmen der Parteien und Wählervereinigungen, die an der Fünf-Prozent-Hürde zum Einzug in das jeweilige Parlament scheitern, sind schließlich für die Besetzung von Landtagen und Bundestag ohne Belang.
Wer mehr als ein Drittel der Parlamentssitze hat, kann folglich Verfassungsänderungen und andere Entscheidungen verhindern, die an Zwei-Drittel-Mehrheiten gebunden sind. Zwei-Drittel-Mehrheiten können beispielsweise auch in der Geschäftsordnung eines Landtags verankert sein, welche die parlamentarische Arbeit maßgeblich regelt.
Die Mehrheit, die für die Wahl von Verfassungsrichtern erforderlich ist
Auch und gerade die Besetzung von Verfassungsgerichten kann an Zwei-Drittel-Mehrheiten geknüpft sein. Die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts wählt der Bundestag – mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die andere Hälfte der Richter wählt der Bundesrat, der sich aus Vertretern der Landesregierungen zusammensetzt – mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 hat die AfD 10,3 Prozent der Stimmen errungen. Nach Wahlumfragen, die seither gemacht wurden, ist sie jedoch bis auf 19 Prozent gekommen. Damit wäre sie noch relativ weit von einem Drittel der Bundestagsmandate entfernt. Trotzdem denkt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) offenbar über weitergehende Szenarien nach.
Das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden schützen
„Ich arbeite daran, dass es gelingt, in Deutschland die notwendigen Mehrheiten zu organisieren, um die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz stärker zu verankern“, sagte der FDP-Politiker in einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ Ende März 2024. „Wir müssen aus Erfahrungen aus anderen Staaten lernen, um für potenzielle Gefahren gut gerüstet zu sein.“
Die Justizministerkonferenz beschäftigt sich ebenfalls mit der Thematik, wie aus einer Pressemitteilung vom 1. Februar 2024 hervorgeht: „Die unabhängige Stellung des Bundesverfassungsgerichts soll mit einer Grundgesetzänderung besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden.“ Im Bund werde über entsprechende Maßnahmen diskutiert, auf Länderebene bereits an einem Gesetzentwurf gearbeitet.
Justizministerkonferenz – Bekenntnis zum „wehrhaften Rechtsstaat“
Weiter hieß es: „Die Justizministerkonferenz hatte hierzu bereits Ende vergangenen Jahres eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum wehrhaften Rechtsstaat unter Federführung Hamburgs eingesetzt.“ Die Hamburger Justizbehörde teilte Ende März 2024 auf eine Presseanfrage hin mit: „Die Gespräche von Bund und Ländern über eine stärkere Absicherung des Bundesverfassungsgerichts sind noch nicht abgeschlossen.“
Niedersachsens Justizministerium äußerte sich dazu, ebenfalls Ende März, wie folgt: „Die beteiligten Expertinnen und Experten werden sich die notwendige Zeit nehmen, um zukunftsfeste Vorschläge zur Sicherung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu erarbeiten.“ Das dahinterstehende Ziel, das Bundesverfassungsgericht besser vor Verfassungsfeinden zu schützen, werde vom niedersächsischen Ministerium „uneingeschränkt geteilt“.
Der Kampf von extremen Parteien gegen demokratische Institutionen
Das niedersächsische Ministerium erläutert: „Viele mahnende Beispiele zeigen, dass autoritäre und extreme Parteien bei ihrem Kampf gegen demokratische Institutionen Verfassungsgerichte und die Justiz häufig als erstes ins Visier nehmen.“ Und: „Die bisherigen Mechanismen zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts reichen nicht aus, um dieser Gefahr im Ernstfall wirksam zu begegnen. Es ist daher richtig, Regelungen zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern.“
In Niedersachsen ist die AfD „Verdachtsobjekt“ der Landes-Verfassungsschutzes, wie aus dessen Bericht für das Jahr 2022 hervorgeht – für das Jahr 2023 gibt es noch keinen Verfassungsschutzbericht. Allerdings ist nicht klar, ob der Verfassungsschutz mehr die AfD beobachtet oder die AfD mehr den Verfassungsschutz. Denn in Niedersachsen ist – anders als beispielsweise in Brandenburg – ein AfD-Landtagsabgeordneter als parlamentarischer Kontrolleur des Verfassungsschutzes im Einsatz. AfD-Fraktionsvorsitzender Klaus Wichmann gehört dem „Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes“ an.
In Brandenburg wird der Verfassungsschutz ohne AfD kontrolliert
Auch in Brandenburg stuft der zuständige Landes-Verfassungsschutz die AfD nur als „Verdachtsobjekt“ ein. Aber die dortige Landtags-Mehrheit hat verhindert, dass ein AfD-Abgeordneter in der Parlamentarischen Kontrollkommission sitzt. Und das Brandenburger Landesverfassungsgericht hat den Ausschluss der AfD aus dem Gremium für die Verfassungsschutz-Kontrolle als rechtmäßig beurteilt: „Das Landesverfassungsgericht sah im konkreten Unterlassen der Wahl eines der Mitglieder der AfD-Fraktion keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht.“
In Brandenburg ist die Verfassungsschutz-Kontrolle in einer Kommission organisiert, in Niedersachsen in einem Ausschuss. Das kann rechtlich einen Unterschied machen. Denn bezüglich Landtags-Ausschüssen gibt die niedersächsische Landesverfassung vor: „In den Ausschüssen müssen die Fraktionen des Landtages ihrer Stärke entsprechend, mindestens jedoch durch ein Mitglied mit beratender Stimme, vertreten sein.“
Was die AfD mit einem Fünftel der Stimmen in Niedersachsen machen kann
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „Allensbach“ vom 5. Februar 2024 könnte die AfD bei einer niedersächsischen Landtagswahl inzwischen auf 21 Prozent der Stimmen kommen. Damit wäre die AfD-Fraktion in der Lage, alleine Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Denn in der Landesverfassung steht: „Der Landtag hat das Recht und auf Antrag von mindestens einem Fünftel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, um Sachverhalte im öffentlichen Interesse aufzuklären.“
Sollte die AfD auch in Niedersachsen noch stärker werden und ein Drittel der Landtagssitze erringen, könnte sie Verfassungsänderungen und eine Auflösung des Landtags verhindern. Zudem hätte die AfD ausreichend Stimmen, um eine Anklage ihrer Abgeordneten zu verhindern. Denn auch eine Abgeordneten-Anklage kann der Landtag nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen. Außerdem reicht ein Drittel der Landtagsabgeordneten, um ein Misstrauensvotum gegen den Ministerpräsidenten zu beantragen.