Kiel Vorsicht bei der Wohnungssuche: So erkennen Sie gefälschte Inserate
Der Wohnungsmarkt ist stark umkämpft. Auch Betrüger wissen das und machen sich die Suche der Menschen nach einer preisgünstigen Wohnung zum Vorteil. Auf diese Hinweise sollten Sie achten, um nicht auf ein gefälschtes Inserat hereinzufallen.
Betrüger inserieren gefälschte Wohnungsanzeigen in einer Top-Lage zu einem fairen Preis. Die Betrugsmasche ist darauf ausgelegt, dass Betrüger schnell – zum Beispiel durch eine Kaution – an eine hohe Summe Geld kommen. Besonders oft suchen sich die Betrüger Studenten aus, die zu Beginn des Sommer- oder Wintersemesters eine Wohnung in einer Universitätsstadt suchen, da diese meist dringend eine Wohnung suchen und noch unerfahren in den Prozessen bei der Wohnungssuche sind.
Bei dem am häufigsten genutzten Trick behauptet der Betrüger, dass er im Ausland ist und nicht selbst die Besichtigung anbieten kann. Er schlägt vor, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post an den Interessenten zuschicken oder durch einen Dritten aushändigen zu lassen.
Damit der angebliche Wohnungsbesitzer eine Sicherheit hat, dass der Schlüssel nicht einfach behalten wird, sollen Sie vorab einen Betrag überweisen. Wenn der Betrüger das Geld hat, bekommt man keine Antworten – geschweige denn den Schlüssel.
Sollten Sie einen Schlüssel erhalten haben, empfiehlt die Verbraucherzentrale, mit einer möglichen Zahlung noch zu warten. Oft nutzen die Betrüger auch das Sendeverfahren „Nachnahme“, wodurch der Empfänger das Paket erst bekommt, wenn die Gebühr bezahlt wurde. So erlangt der Betrüger schon einmal einen ersten Betrag. Daraufhin sollten Sie erst einmal testen, ob der gesendete Schlüssel zu dem angegebenen Haus passt – sofern dieses überhaupt existiert.
Da eine Kaution oft eine etwas höhere Summe beinhaltet, versuchen Betrüger über verschiedene Wege an diese zu gelangen. Wenn eine Wohnungsbesichtigung stattfand, erhalten Sie sehr schnell eine Zusage für die Wohnung und der Kriminelle sagt, dass Sie die Kaution schon vorab zahlen können, damit die Wohnungsübergabe schnell stattfinden könnte. Er behauptet, selbst gerade schon an dem Mietvertrag zu sitzen.
Besonders in Städten, in denen Wohnungen Mangelware sind, schlagen Betrüger vor, die Interessenten in eine Vorauswahl aufzunehmen. Dafür müssten Sie jedoch einen kleinen Betrag zahlen, da der Täter nicht allen dieses Angebot stellen könnte. Einige fordern auch eine Kopie des Personalausweises, um neben Geld noch Ihre Identität zu stehlen.
Meist handelt es sich bei den veröffentlichten Fotos um neue renovierte Räume mit Designermöbeln, die an teure Hotelzimmer erinnern. Außerdem kommt es häufig vor, dass die Bilder nicht zu dem Text über die Wohnung passen. Zum Beispiel wird ein großer Balkon mit Sicht über die Bäume gezeigt, obwohl die Wohnung im Erdgeschoss liegen soll. Es wird empfohlen, die Bilder bei „Google Search“ hochzuladen, um herauszufinden, ob es sich wirklich um ein Hotelzimmer handelt.
Ein Beispiel zeigt eine Nachricht eines Betrügers. Der Text weist mehrere Hinweise auf eine Fälschung auf. Die Dreizimmerwohnung wird in einer größeren Stadt für 500 Euro Warmmiete angeboten, was nicht zu dem Mietpreisspiegel passt. Außerdem befindet sich der Vermieter im Ausland und eigentlich möchte er auch keine Miete.
Oft können die Betrüger meist nur gebrochenes Deutsch sprechen und in der Anzeige sind viele Grammatik- und Rechtschreibfehler.
Ein weiteres Indiz für eine Fälschung ist die fehlende Angabe der Warm- bzw. Kaltmiete, sowie einem Energieausweis. Sollte dies fehlen, fragen Sie über eine Telefonnummer im Impressum nach. Wenn kein Impressum vorhanden ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale, die Wohnung nicht zu nehmen.
Wenn Sie eine Mail von dem Betrüger erhalten, sollten Sie niemals Dateianhänge, die auf .exe enden, öffnen. Diese enthalten meist Schadsoftware. Auch eine unseriöse E-Mail-Adresse kann auf einen Betrug hinweisen.
Sind Sie auf das scheinbar günstige Angebot mit Top-Lage hereingefallen, versuchen Sie zuerst das Geld über Ihre Bank zurückzubekommen. Wenn Sie per Lastschrift bezahlt haben, können Sie dies acht Wochen nach Zahlung zurückfordern.
Da es sich um einen Betrug handelt, können Sie bei der Polizei eine Strafanzeige stellen. Um andere Wohnungssuchende zu schützen, melden Sie das gefälschte Inserat beim Immobilienportal, damit dieses die Anzeige löschen kann.