Illegale Pornos  Polizei durchsucht Kinderzimmer von ostfriesischen Jugendlichen

| | 18.04.2024 15:55 Uhr | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Jeder sollte ganz genau darauf achten, was er per Smartphone herumschickt. Symbolfoto: Pixabay
Jeder sollte ganz genau darauf achten, was er per Smartphone herumschickt. Symbolfoto: Pixabay
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Mehrere Jugendliche in Ostfriesland sollen illegale Pornos – etwa von Kindern und Jugendlichen – herumgeschickt haben. Die Folge: Plötzlich klingelt die Polizei an der Haustür.

Ostfriesland - Von Montag, 15., bis Donnerstag, 18. April 2024, hat die Polizei unter anderem in Emden, Wittmund, Norden und im Landkreis Leer mehrere Kinderzimmer von Jugendlichen durchsucht. Das teilt Marco Ellermann, Polizeibeamter und Pressesprecher der für Ostfriesland zuständigen Polizeidirektion Osnabrück, auf Nachfrage mit. Die Durchsuchungen waren Teil einer Aktionswoche zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern der Landeskriminalämter (LKA) Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, der sich auch Brandenburg und Berlin angeschlossen hatten. Insgesamt wurden dem LKA Niedersachsen zufolge an allen Orten mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse von insgesamt 634 Einsatzkräften vollstreckt. Im Bereich der Polizeidirektion Osnabrück waren es 25 Durchsuchungen.

„Bei den Durchsuchungen in Ostfriesland ging es vor allem um Jugendliche, die illegale Pornos nicht nur besessen, sondern auch im Internet verbreitet haben sollen – etwa bei Snapchat, WhatsApp und auf anderen Social-Media-Kanälen“, sagt Ellermann. Als Beispiel für solche Fotos und Videos nennt der Polizeibeamte Pornos, in denen der Kopf einer Darstellerin durch den einer Mitschülerin ersetzt worden und das so veränderte Bild im Internet weiterverteilt worden sei. „So etwas ist nicht nur absolut geschmacklos, sondern eine Straftat“, sagt er. Dabei träfen solche Montagen nicht nur Mitschüler und Mitschülerinnen, sondern teilweise auch Lehrkräfte. „Wir waren alle mal jung – aber das geht über das Stadium eines schlechten Scherzes weit hinaus“, sagt Ellermann.

„Das bindet bei uns enorme Ressourcen“

Wenn die Polizei von potenziellen – auch von Jugendlichen begangenen – Straftaten erfahre, müsse sie ermitteln, sagt Ellermann. Das gebiete das sogenannte Legalitätsprinzip. „Die Verfolgung von Taten, die von Jugendlichen mutmaßlich herumgeschickte Dateien betreffen, bindet bei uns enorme Ressourcen“, so der Polizeisprecher. Die Zahlen stiegen seit Jahren an und in vielen Fällen stelle die Staatsanwaltschaft die Verfahren beispielsweise wegen eines mangelnden Vorsatz der Jugendlichen ein – doch ermittelt werden müsse vorab eben trotzdem. „Wir können nicht auf eigene Faust entscheiden, was zu verfolgen ist und was nicht“, sagt Ellermann – sonst würde der Rechtsstaat nicht funktionieren.

Der Beamte nimmt nicht nur die Polizei und die Gesellschaft in Gänze, sondern insbesondere auch die Eltern in die Pflicht: „Wir müssen es schaffen, die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und vermehrt auf solche strafbaren Handlungen hinzuweisen. Dabei sind vor allem auch Eltern und Schulen gefragt. Auch die Polizei leistet mit intensiver Präventionsarbeit ihren Beitrag.“ Wenn ein Streifenwagen vorfahre und anschließend Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor dem Haus stünden und dann auch noch das Kinderzimmer durchsuchten, seien Eltern in der Regel geschockt, sagt Ellermann. Deshalb müsse man viel früher ansetzen und über das potenziell strafbare Verhalten mit dem Smartphone vorher aufklären.

Im vergangenen Jahr war eine Mutter vom Amtsgericht Hannover wegen der Aneignung und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – weil sie in bester Absicht zwei Fotos vom Handy ihrer Tochter an eine Lehrerin weitergeleitet hatte. Das Gericht hatte wegen des sehr eng gefassten Gesetzes nicht anders gekonnt – obwohl die Mutter offensichtlich hatte aufklären und so eine weitere Verbreitung verhindern wollen. Auf Vorschlag von Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) hat die Justizministerkonferenz den Bund zu einer Gesetzesänderung aufgefordert – die dem Bundesjustizministerium zufolge noch in diesem Jahr kommen soll. „Wir wollen die Täter bestrafen – nicht diejenigen, die bei der Aufdeckung solcher Taten helfen wollen“, hatte Wahlmann gesagt.

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