Hamburg  Was auf dem Balkon erlaubt ist – und was nicht

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 09.04.2024 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gerade in der Sommerzeit ist der Balkon ein beliebter Rückzugsort. Foto: IMAGO/Westend61
Gerade in der Sommerzeit ist der Balkon ein beliebter Rückzugsort. Foto: IMAGO/Westend61
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Wenn die Temperaturen steigen, nutzen viele Menschen wieder vermehrt ihren Balkon. Doch was ist dort eigentlich alles erlaubt? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Mit Beginn der Sommerzeit spielt sich in vielen deutschen Haushalten das Leben wieder mehr auf dem Balkon ab. Besonders in den Abendstunden und am Wochenende wird der Anbau genutzt, um draußen zu essen, zu feiern oder sich einfach nur zu sonnen. Wir erklären Ihnen, an welche Regeln Sie sich dabei halten müssen, um Streit mit den Nachbarn und dem Vermieter möglichst zu vermeiden.

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Wer keinen großen Garten besitzt, verlegt die Grillsaison gerne auch mal auf den Balkon. Doch ist das tatsächlich erlaubt? Dazu lohnt sich in jedem Fall ein Blick in den Mietvertrag. Dort steht meistens, ob in der betreffenden Wohneinheit das Grillen erlaubt ist oder nicht. Viele Vermieter verbieten vor allem das Grillen mit Holzkohle auf dem Balkon.

Dabei geht es nicht nur um Rauchbelästigung, sondern auch um die Gefahr durch offenes Feuer. Den Geruch des Grillguts muss der Nachbar dagegen ertragen, da dieser Umstand unter die sogenannte Rücksichtspflicht fällt. Um trotzdem Ärger zu vermeiden, ist es ratsam, einen Elektrogrill zu verwenden, empfehlen Mietexperten.

Nicht selten geht ein Grillabend auch mit einer kleinen Party auf dem Balkon einher. Hier gelten die selben Regeln wie sonst auch: ab 22 Uhr ist Nachtruhe. Das bedeutet, dass sich die Gäste auf dem Balkon nur noch im Flüsterton unterhalten dürfen und die Musiklautstärke deutlich zurückgedreht werden muss. Notfalls muss die Feier in die Wohnung verlegt werden, doch auch dort muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden.

Da Ihr Balkon ebenso wie Ihre Wohnung zu Ihrem Privatbereich gehört, dürfen Sie ihn grundsätzlich so nutzen, wie Sie es möchten. Dazu zählt auch das nackte Sonnenbaden. Dies gilt allerdings nur, wenn sich Ihr Nachbar nicht in seinem Schamgefühl gestört fühlt. Sie sollten demnach Rücksicht auf Ihre Anwohner nehmen.

Absolut tabu sind dagegen sexuelle Handlungen auf dem Balkon. Dies kann nach Paragraph 119 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes als Störung des Hausfriedensbruch gewertet werden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro wegen Belästigung der Allgemeinheit.

Ist es draußen warm, trocknet auch die frisch gewaschene Wäsche deutlich schneller. Entsprechend nutzen viele Mieter ihren Balkon als ökologischen Trockner. Doch ist das eigentlich erlaubt? Sofern Sie nicht einen Wäscheständer nutzen, der optisch über die Rüstung ragt, darf Ihnen niemand das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten.

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Ähnlich wie beim Grillen, muss auch beim Rauchen auf dem Balkon Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Das bedeutet: Grundsätzlich ist es erlaubt, hier eine Zigarette zu rauchen – solange sich die Nachbarn durch den Rauch nicht beeinträchtigt fühlen. Ist das der Fall, kann das Rauchen auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Darüber hinaus kann im Mietvertrag ein individuelles Rauchverbot in Form einer Klausel festgelegt werden.

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