Beschluss liegt vor Neubau der Ledabrücke in Leer ist genehmigt
Die Ledabrücke in Leer ist marode. Schwere Fahrzeuge dürfen sie bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr befahren. Jetzt ist ein wichtiger Schritt für den Neubau erfolgt. Wir erklären, wie es weitergeht.
Leer - Darauf werden viele gewartet haben: Die Genehmigung für den Neubau der Ledabrücke in Leer liegt vor. Der sogenannte Planfeststellungsbeschluss sei erfolgt, teilt Philipp Koenen, Sprecher des Landkreises Leer, auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Eine Ausfertigung sei an diesem Donnerstag, 4. April 2024, an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich als Vorhabenträgerin übergeben worden. Der Landkreis Leer ist die Planfeststellungsbehörde. Damit halte die Straßenbaubehörde die Genehmigung für den von ihr geplanten Ersatz-Neubau in Händen, so Koenen.
Landrat Matthias Groote ist froh, dass der Landkreis dieses komplexe Verfahren abschließen kann. „Die Ledabrücke ist das derzeit wichtigste Straßenbauprojekt im Landkreis Leer, deshalb hatte das Planfeststellungsverfahren bei uns Vorfahrt. Es ist gut, dass wir hier nun einen entscheidenden Schritt weiter sind“, wird er in einer Mitteilung der Kreisverwaltung zitiert.
Wie geht es jetzt weiter?
Nachdem der Planfeststellungsbeschluss offiziell erteilt ist, muss er noch öffentlich bekannt gemacht werden. Hierzu werden die Unterlagen ab dem 15. April 2024 für die Dauer von zwei Wochen, also bis einschließlich 29. April 2024, auf der Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-Leer.de/Bekanntmachung/ veröffentlicht, teilt die Kreisverwaltung mit.
Im gleichen Zeitraum werden der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen auch in den Kommunen, die von dem geplanten Bauvorhaben in besonderer Weise betroffen sein werden, öffentlich ausgelegt: Das sind die Stadt Leer, die Gemeinden Westoverledingen, Rhauderfehn und Ostrhauderfehn sowie die Samtgemeinde Jümme (für die Gemeinde Detern). Dort können die Unterlagen jeweils in den Rathäusern zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Sind noch Klagen möglich?
Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann laut der Niedersächsischen Landesstraßenbaubehörde innerhalb eines Monats nach Zustellung von Betroffenen Klage erhoben werden. Dann überprüfe das jeweils zuständige Gericht die Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelungen.
Wann könnte der Baustart erfolgen?
„Sollten keine Klagen eingereicht werden, beginnt nach einem Monat die Unanfechtbarkeit des Beschlusses“, erläutert Johannes Booken, Sprecher der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich. „Aktuell gehen wir von einem Baustart im Laufe dieses Jahres aus.“ Zuletzt hieß es, dass der Neubau im Jahr 2028 fertiggestellt sein soll. Bis dahin muss die alte Ledabrücke noch halten.
Wie umfangreich waren die Unterlagen für die Planfeststellung?
Die Unterlagen umfassen laut Johannes Booken drei Aktenordner. Der Planfeststellungsbeschluss schließt neben dem Brücken-Neubau auch andere Maßnahmen ein: Dazu gehören laut der Kreisverwaltung die erforderlichen Anpassungen der Fahrbahnen der B 70 sowie die Umlegung des Breinermoorer Sieltiefs samt Neubau einer Brücke über dieses Tief. Der Beschluss enthalte zudem eine wasserrechtliche Erlaubnis. Diese sei erforderlich, um für das geplante Einschwimmen der neuen Ledabrücke das Ems-Sperrwerk schließen zu dürfen.
Warum hat die Planung so lange gedauert?
Die Verzögerungen bei den Planungen hingen damit zusammen, dass es „Unstimmigkeiten bei den Plänen des Einschubes der neuen Ledabrücke gab“, hatte Yasin Kilic, stellvertretender Leiter der Landesstraßenbaubehörde in Aurich, während der jüngsten Sitzung des Rates der Gemeinde Westoverledingen gesagt. „Bei den Plänen, die neue Brücke über die Leda zu ziehen, war zunächst nur das Ledasperrwerk für notwendige Genehmigungen berücksichtigt worden.“ Es habe sich laut Kilic aber herausgestellt, dass das so nicht funktioniere. Deshalb kam das Emsperrwerk ins Spiel. „Es war notwendig, für den geplanten Einschub der Ledabrücke die Flut in der Ems gefangen zu halten. So ist gewährleistet, dass auf beiden Seiten des Ledasperrwerks der gleiche Wasserstand herrscht“, so der stellvertretende Behördenleiter. „Die Berücksichtigung des Emssperrwerks bei der neuen Planung hat sehr viel Zeit gebraucht.“
Wer war für die wasserrechtliche Erlaubnis zuständig?
Originär zuständig wäre der Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Oldenburg. In diesem Fall sei aber die Zuständigkeit auf den Landkreis Leer übertragen worden, weil dieser Planfeststellungsbehörde ist. „Alles rund um die wasserrechtliche Genehmigung ist entsprechend der gesetzlichen Anforderung im Einvernehmen mit dem NLWKN erfolgt, auch die Festlegung, wer bei dem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren zu beteiligen war“, so Koenen. Ein Leser dieser Zeitung aus Moormerland hatte nämlich moniert, dass die Unterlagen für die Ledabrücke nicht in seiner Gemeinde ausliegen würden, obwohl diese doch wegen des Emssperrwerks betroffen sei. Dazu erläutert der Landkreis-Sprecher weiter: „Im Verfahren sind mehrere Träger öffentlicher Belange im Gemeindegebiet von Moormerland beteiligt worden, darunter die Gemeinde, der Entwässerungsverband Oldersum/Ostfriesland, die Moormerländer Deichacht und die Sielacht Moormerland.“ Es seien entweder keine Bedenken geäußert worden oder diese ließen sich durch Auflagen in der Erlaubnis regeln. „Insgesamt liegen somit keine Erkenntnisse vor, die dazu geführt hätten, die wasserrechtliche Erlaubnis zu versagen“, so Koenen.
Warum mussten die gesamten Planfeststellungsunterlagen vor dem Beschluss nicht nochmal ausgelegt werden?
Auch wenn jetzt das Emssperrwerk für den Einschub des Neubaus gesperrt werden muss, sei die öffentliche Auslegung der Unterlagen nicht notwendig gewesen, so Koenen, „da wesentliche Änderungen in der Planung nicht vorgenommen wurden“. Außerdem betont er, dass den jetzt gefassten Beschluss auch Moormerländer einsehen könnten, „entweder im Internet oder in den Kommunen, in denen die Unterlagen ausliegen“.
Warum darf das Emssperrwerk für diese Zwecke gesperrt werden?
„Die Begründung für die Erlaubnis zur Sperrung des Ems-Sperrwerks für das Einschwimmen der Brücke ist, einfach gesagt, dass hier ein öffentliches Interesse vorliegt, nämlich der Ersatz-Neubau der Ledabrücke“, betont Landkreis-Sprecher Philipp Koenen.