Dein Kreuz für Straßburg Wählen für EU-Mitbürger in Ostfriesland – so geht es

Karin Lüppen
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Von Karin Lüppen
| 04.04.2024 09:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Das Datum für die EU-Wahlen steht fest: In Deutschland werden die Stimmen am 9. Juni abgegeben. Foto: Jean-Francois Badias/AP/dpa
Das Datum für die EU-Wahlen steht fest: In Deutschland werden die Stimmen am 9. Juni abgegeben. Foto: Jean-Francois Badias/AP/dpa
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Am 9. Juni findet in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Einwohner aus anderen EU-Ländern, die in Ostfriesland leben, sollten ein Datum beachten.

Ostfriesland - In diesem Jahr wird das Europäische Parlament neu gewählt. Innerhalb der EU können die Einwohner jedes Mitgliedsstaates ihre Stimme dafür abgeben. Dies gilt auch für Menschen aus anderen EU-Ländern, die in Ostfriesland leben und arbeiten. Wie das geht, darüber informieren zurzeit viele Städte und Gemeinden auf ihren Internetseiten, so auch in Moormerland und der Samtgemeinde Hesel.

Die Wahlen finden zwar in der Zeit vom 6. bis 9. Juni 2024 statt, aber in Deutschland werden die Stimmen am Sonntag, 9. Juni 2024, abgegeben. Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Eintrag ins Wählerverzeichnis bis 19. Mai

Wollen EU-Einwohnerinnen und -Einwohner in Deutschland an den Wahlen teilnehmen, müssen sie sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Ist das einmal geschehen, werden sie in Zukunft automatisch an diese Adresse ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen erhalten.

Wer bereits im Jahr 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen hat, ist bereits im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen und braucht keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen. Alle anderen Unionsbürger müssen jedoch bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, bei der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnortes einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dazu gibt es Informationen in der jeweiligen Landessprache im Internet.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene. Die Abgeordneten haben die Aufgabe, neue Gesetze zu gestalten und zu beschließen. Diese Gesetze betreffen sämtliche Bereiche des Lebens in der Europäischen Union, von der Unterstützung der Wirtschaft und dem Kampf gegen die Armut bis hin zum Klimawandel und Sicherheit.

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