Beschluss der Staatsanwaltschaft  Die nächste Hausdurchsuchung – Polizei in Völlenerfehn im Einsatz

| | 27.03.2024 11:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Polizei durchsuchte in Völlenerfehn ein Wohnhaus. Symbolfoto: Pixabay
Die Polizei durchsuchte in Völlenerfehn ein Wohnhaus. Symbolfoto: Pixabay
Artikel teilen:

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Aurich besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Erst am Dienstag gab es eine Hausdurchsuchung in Rhauderfehn.

Völlenerfehn/Rhauderfehn/Aurich - An diesem Mittwochmorgen, 27. März 2024, gab es eine weitere Hausdurchsuchung – und zwar in Völlenerfehn. Am Morgen sind mehrere Beamte mit Zivilfahrzeugen zu einem Wohnhaus in der Süderstraße in der Gemeinde Westoverledingen gefahren.

„Ich kann bestätigen, dass in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aurich wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz in der Süderstraße ein Durchsuchungsbeschluss vollstreckt wurde“, teilte Staatsanwalt Stefan Gleissner von der zuständigen Staatsanwaltschaft Aurich auf Anfrage mit. Nähere Angaben zu den Hintergründen der Durchsuchung machte Gleissner mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.

Dienstag gab es eine Hausdurchsuchung in Rhauderfehn

Es ist innerhalb von zwei Tagen die zweite Hausdurchsuchung im Oberledingerland. Erst am Dienstag hatten Polizeibeamte ein Wohnhaus an der Rhauderwieke in Rhauderfehn durchsucht. Auch in dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Damit gab es alleine im Oberledingerland innerhalb weniger Wochen vier Hausdurchsuchungen. Wie berichtet, waren am 15. Februar 2024 Polizisten im Bereich Ecke Rhauderwieke/Neuer Weg in Rhauderfehn im Einsatz. Diese Durchsuchung, so die Staatsanwaltschaft, hing mit einem anderen laufenden Ermittlungsverfahren zusammen.

Außerdem hatten zahlreiche Polizeibeamte am 1. Februar 2024 ein Wohnhaus in der Bahnhofstraße in Ihrhove durchsucht. Seinerzeit waren mehrere Polizisten mit Streifenwagen und mit weiteren Zivilfahrzeugen im Einsatz. „Es lag ein Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des Vergehens nach dem Waffengesetz vor“, sagte Staatsanwalt Stefan Gleissner seinerzeit.

Ähnliche Artikel