Hamburg  RKI muss Corona-Protokolle veröffentlichen: Wie sinnvoll waren die Maßnahmen?

Henry Borgelt
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Von Henry Borgelt
| 25.03.2024 13:18 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der ehemalige RKI-Präsident Lothar Wieler und der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die veröffentlichten Dokumente stammen aus ihrer Amtszeit. Foto: dpa | Bernd von Jutrczenka
Der ehemalige RKI-Präsident Lothar Wieler und der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die veröffentlichten Dokumente stammen aus ihrer Amtszeit. Foto: dpa | Bernd von Jutrczenka
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Die Sitzungsprotokolle des Coronakrisenstabs des RKI waren eigentlich unter Verschluss und der Öffentlichkeit nicht einsehbar. Nach einer Klage von Journalisten mussten die Dokumente nun veröffentlicht werden.

Während der Coronapandemie war das Robert-Koch-Institut (RKI) maßgeblich an den Entscheidungen zu den Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beteiligt. Mehrere Lockdowns, Maskenpflichten, Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen wurden im Laufe der Coronapandemie von beschlossen. Die Empfehlungen des RKI spielten dabei eine große Rolle.

Nach einer Klage des Online-Blogs „Multipolar“, welcher auch Verschwörungstheorien und Coronaleugner-Thesen verbreitet, musste das Institut nun über 1.000 Seiten an Protokollen aus den Besprechungen des Corona-Krisenstabs veröffentlichen. Trotz einer Vielzahl von Schwärzungen geben die Dokumente weitreichende Einblicke in die Sitzungen des Krisenstabs. Auch das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich inzwischen zu den Veröffentlichungen.

In einem täglichen Lagebericht vom 19.3.2020 erklärt das RKI die neue Risikoeinschätzung des Coronavirus. Zuvor wurde diese Risikoeinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung von „mäßig“ auf „hoch“ angehoben. In dem Ergebnisprotokoll der Krisenstabssitzung vom 16.3.2020 erklärt das RKI: „Am WE wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald [Name geschwärzt] ein Signal dafür gibt.“

Der Blog „Multipolar“ schlussfolgert daraus: „Die Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ - Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile - gründete, anders als bislang geglaubt, nicht auf einer fachlichen Einschätzung des RKI, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs.“

Tatsächlich legt das Protokoll allerdings nahe, dass die Einstufung sehr wohl auf den Erkenntnissen der Experten des RKI basiert und lediglich die Veröffentlichung erst nach Freigabe durch die geschwärzte Person erfolgen solle. Grundlage für die höhere Risikobewertung waren erheblich steigende Fallzahlen in Deutschland: Am 2. März wurden insgesamt 170 Corona-Fälle in Deutschland registriert – am 16. März bereits 7.516 Fälle.

Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte dazu: „Das RKI ist in seinen fachlichen Bewertungen von Krankheiten absolut unabhängig.“ Das RKI habe eine fachliche Bewertung vorgenommen, die im damaligen Zusammenhang zu sehen sei.

Hier sehen Sie eine Statista-Grafik zu den Corona-Toten in Deutschland:

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Auch hinsichtlich der Lockdowns und der FFP2-Maskenpflicht finden sich in den Dokumenten einige Anmerkungen. Am 16. Dezember 2020, kurz nachdem der zweite Lockdown in Deutschland begonnen hatte, befasst sich der Krisenstab unter dem Punkt „Internationales“ ausführlich mit der Verbreitung des Virus in Afrika. Dabei merkt das RKI, hinsichtlich Afrikas an: „Konsequenzen des Lockdowns haben zum Teil schwerere Konsequenzen als COVID selbst.“

Eine besondere Einschätzung fällt das RKI am 30. Oktober 2020 hinsichtlich der FFP2-Masken. So seien FFP2-Masken Maßnahmen des Arbeitsschutzes. „Wenn Personen nicht geschult/qualifiziertes Personal sind, haben FFP2-Masken bei nicht korrekter Anpassung und Benutzung keinen Mehrwert“, heißt es im Sitzungsprotokoll weiter.

Weiter heißt es: „Die Einschränkungen sind im Dokument klar dargestellt und es gibt keine Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes, dies könnte auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.“ Tatsächlich wurde diese Einschätzung der Experten aber nie der Öffentlichkeit mitgeteilt. Knapp zwei Monate später verschärfte die Bundesregierung sogar die Coronaverordnungen hinsichtlich der Maskenpflicht und die FFP2-Maske wurde in einigen Bundesländern verpflichtend.

Hier sehen Sie eine Statista-Grafik zu Impfnebenwirkungen:

In einer weiteren Sitzung vom 5. März 2021 befasst sich der Krisenstab mit der Haltung des RKI, wonach es für Geimpfte und Genesene keine Ausnahmen von den Corona-Regeln geben solle. Das RKI kommt zu dem Schluss, dass Ausnahmen von dieser Regel „fachlich nicht begründbar“ seien. Das liege zum einen an hohen Dunkelziffern, zum anderen sei eine solche Privilegierung gar nicht Sinn der Impfzertifikate.

„Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc. ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein“ heißt es im Protokoll weiter. Auch die WHO lehne solche Vorrechte ab, auch aus ethischen Gründen und um eine Diskriminierung zu verhindern. Mitte September 2021 wurde diese 3G-Regel dann aber doch in den Katalog der Schutzmaßnahmen aufgenommen.

Aufgrund der Schwärzungen plant „Multipolar“ nun, vor das Berliner Verwaltungsgericht zu ziehen, um eine vollständige Einsicht zu erlangen. Diese Schwärzungen seien zum Schutz der Mitarbeiter durchgeführt worden, erklärte die Sprecherin des Gesundheitsministeriums.

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