Bayern  Gender-Verbot in Bayern verabschiedet: Diese Regeln gelten im Rest von Deutschland

Lara Schmidt
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Von Lara Schmidt
| 20.03.2024 17:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Was Markus Söder vor einigen Monaten angekündigt hatte, ist nun Realität: In Bayern gilt ab April ein Gender-Verbot. Foto: dpa/Marijan Murat
Was Markus Söder vor einigen Monaten angekündigt hatte, ist nun Realität: In Bayern gilt ab April ein Gender-Verbot. Foto: dpa/Marijan Murat
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Die Diskussion rund um das Gendern und die deutsche Sprache geht weiter. Nun hat Bayern ein Gender-Verbot verabschiedet und dafür bunt gemischte Reaktionen geerntet. Ähnliche Regelungen gibt es auch in anderen Bundesländern. Ein Überblick.

An bayerischen Schulen, Universitäten und Behörden ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ab April unzulässig. Damit gilt ein ausdrückliches Verbot von Schreibweisen wie dem Gender-Stern, dem Doppelpunkt oder dem Unterstrich. Die dafür notwendige Gesetzesänderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) wurde vom Kabinett am Dienstag verabschiedet.

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) begründete das Verbot bei der Bekanntgabe damit, dass Gendern eine exkludierende Wirkung habe und nicht mit einer offenen Gesellschaft vereinbar sei, da es Diskursräume verenge. Ein wesentlicher Fokus der Landesregierung liege auch darauf, dass Menschen nicht benachteiligt werden, wenn sie auf geschlechtersensible Sprache verzichten.

Neben Lob von der AfD und dem Deutschen Lehrerverband gab es seit Dienstagabend auch einige kritische Stimmen zu dem Verbot. So stellte beispielsweise der Landesschülerrat Bayern die Verbotsbegründung auf der Online-Plattform X infrage: „Wie Diskursräume in einer Gesellschaft offengehalten werden durch ein allgemeines Genderverbot ist uns schleierhaft.“

Auch der Queer-Beauftragte des Bayerischen Jugendrings (BJR), Patrick Wolf, übt Kritik und verweist auf eine aktuelle Studie, nach der queere Menschen in hohem Maß von Diskriminierung betroffen sind. „Daher wäre ein sensibler und aktueller Umgang mit unserer deutschen Sprache umso wichtiger“, so Wolf.

Doch was gilt im Rest von Deutschland? In den einzelnen Bundesländern variiert sehr stark, inwiefern Gendern in amtlichen Prozessen und Schulen reguliert wird. Während einige die Verwendung von Sonderzeichen zum Gendern ausdrücklich verbieten, haben bislang die meisten Bundesländer keine expliziten Regelungen aufgestellt – eine Gender-Pflicht gibt es also deutschlandweit nirgends. In Bremen und im Saarland wird das Gendern wiederum ausdrücklich empfohlen. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick:

Gesetzlich festgelegte Gender-Verbote für Teilbereiche des öffentlichen Lebens gibt es demnach in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und ab April auch in Bayern. Zudem wird in einigen Bundesländern über die Einführung eines Verbots diskutiert, darunter Hessen und Baden-Württemberg.

Weiterlesen: Gegen Binnen-I und Gendersternchen: Landesbehörden soll das Gendern verboten werden

In den Ländern ohne konkrete Regelungen wird häufig auf den Wunsch nach einer inklusiven Gesellschaft beziehungsweise die Orientierungshilfen des Rats für Rechtschreibung verwiesen. Dieser besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus diversen Bereichen, darunter Sprachwissenschaften, Journalismus und Pädagogik.

Laut eines Beschlusses vom Dezember 2023 hatte dieser Expertenkreis das Gendern mit Symbolen nicht empfohlen und Gender-Zeichen – wie das Sternchen, den Doppelpunkt oder den Unterstrich – nicht in das amtliche Regelwerk aufgenommen.

Gleichzeitig betonte der Rat für Rechtschreibung wiederholt, die Entwicklung weiter beobachten zu wollen, „denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung im Fluss.“ Das Gremium bekräftigt außerdem die gesellschaftliche Aufgabe, „dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll“.

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