Vorsicht geboten Ostfriesen verlieren Küchen-Anzahlung – was muss man wissen?
Der Küchentraum platzte: Kunden hatten bei einem Möbelhändler im Kreis Leer Küchen angezahlt, aber nie bekommen, weil das Unternehmen insolvent ging. Das sollten Kunden wissen.
Landkreis Leer - Der Traum von der neuen Küche platzte. Weil ein Möbelhaus schließen musste, bekamen mehrere Kundinnen und Kunden weder ihre angezahlten Küchen, noch ihr Geld. 2020 musste ein Betreiber – auch wegen der Folgen der Pandemie – Insolvenz anmelden. Zwischen 5000 und 10.000 Euro, damit die Hälfte des Kaufpreises, wurde zuvor von den Kunden angezahlt. Sie erstatteten Anzeige, der Betreiber wurde freigesprochen. Sie müssen sich nun an den Insolvenzverwalter wenden, erklärte Heiko Brahms, Sprecher des Amtsgerichtes Leer. Kein Sonderfall. „Grundsätzlich gilt: Geschlossene Kaufverträge bleiben trotz Insolvenz weiter bestehen“, schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Die Insolvenz der Küchen Quelle GmbH (Herstellermarke „Küchenquelle“) forderte die Beratenden der Zentrale 2022 heraus. Einige Kundinnen und Kunden hatten bis zu 90 Prozent angezahlt, die Küchen waren produziert. In diesem Falle schickte der Insolvenzverwalter Angebote raus: Die bereits bezahlte Küche würde man gegen einen Aufpreis doch noch bekommen können. Ein saurer Apfel: „So ärgerlich es ist – meist wird es die beste Option sein“, schrieb die Verbraucherzentrale im Januar 2023. Gerade, wenn ein Großteil schon geleistet worden sei, sei es die bessere Variante.
Wie hoch sind die Chancen, die Anzahlung zurückzubekommen?
Nehme man solch ein Angebot nicht an oder es gibt keines, könne man die Anzahlung letztlich „zur Insolvenztabelle anmelden“. Das kann allerdings übel ausgehen.
Denn: Erfahrungsgemäß erfolge eine Auszahlung oft erst nach Jahren und auch nicht vollständig, so die Verbraucherzentrale. „Da private Gläubiger zuletzt berücksichtigt werden, können sie meist nur mit einer Teilerstattung, beispielsweise fünf Prozent der angemeldeten Forderung, rechnen.“ Beispiel: Von der ursprünglich geleisteten Anzahlung in Höhe von 10.800 Euro würden also nur 540 Euro zurückgezahlt, der Rest wäre verloren.
Sollte man aus einem Vertrag zurücktreten, wenn es geht?
Gegen eine Zahlung von zehn Prozent des Kaufpreises konnten die Kunden vom Vertrag zurücktreten, bot Küchenquelle an. Vorteil: „Dann sind Sie schnell aus dem Vertrag heraus und können sich eine Küche bei einem anderen Küchenhersteller kaufen“, so die Verbraucherzentrale.
Variante zwei sei, dass man abwarte, bis der Insolvenzverwalter eine Erklärung abgebe, ob der Vertrag irgendwann noch erfüllt wird oder nicht. „Sollte er den Vertrag nicht erfüllen, sind Kundinnen und Kunden auch nicht mehr daran gebunden.“ Das Verfahren könne sich jedoch über Jahre hinziehen.
Der geschlossene Kaufvertrag bestehe zunächst trotz Insolvenz weiter. „Einfach eine neue Küche bei einem anderen Hersteller zu bestellen, ist riskant. Betroffene könnten am Ende zwei Küchen bezahlen müssen.“ Daher solle man unbedingt abwarten, bis die klare Aussage des Insolvenzverwalters vorliege, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt wird.
Muss man eine Anzahlung leisten?
Nein, man muss sich nicht darauf einlassen, schreibt die Verbraucherzentrale. „Kein Käufer und keine Kundin ist gesetzlich zu Anzahlungen verpflichtet. Das Gesetz sieht Zahlung bei Lieferung vor. Auf Anzahlungsklauseln im Kleingedruckten kann sich der Händler nicht berufen, da diese in der Regel unwirksam sind“, erklären die Beratenden. „Nur wer sich im Kaufvertrag durch seine Unterschrift mit einer Anzahlung einverstanden erklärt, muss diese bezahlen und riskiert im Insolvenzfall ihren Verlust.“ Verlange ein Händler eine Anzahlung, sollte man drohen, zur Konkurrenz zu wechseln.
Wie hoch sollten Anzahlungen maximal sein?
Bekommt man die Möbel oder die Küche nur bei dem einen Möbelhaus, sollte man „höchstens bis zu zehn Prozent anzahlen“, so die Zentrale.
Wieso gibt es gerade bei Küchen häufiger Ärger?
Der Kauf von Möbeln und Küchen ist ein besonderer Fall. „Beim Kauf von Möbeln gelten zum Teil andere Regeln als beim Kauf anderer Produkte“, erklärt die Verbraucherzentrale. „Einen in einem Möbelhaus unterzeichneten Kaufvertrag können Sie nicht widerrufen. Anders sieht es aus, wenn Sie Möbel zum Beispiel per Versand bestellen oder den Möbelkauf finanzieren.“
Besonders eine neue Küche könne viel Ärger bereiten, so die Experten. „Entweder sie wird nicht geliefert, weist Mängel auf, es fehlen Teile oder Restarbeiten sind nicht erledigt. Küchenkauf ist nicht gleich Küchenkauf.“ Es sei im Einzelfall schwierig zu sagen, welche Rechte einem zustehen. Bei einer Küchenzeile schließe man einen Kaufvertrag, einem stehen „Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer innerhalb von zwei Jahren ab Kauf beziehungsweise Lieferung zu.“
Bei einer Einbauküche, die individuell angepasst ist, „handelt es sich um einen Werkvertrag. In diesem Fall haben Sie fünf Jahre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.“ Für die Elektrogeräte gelte wiederum nur die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht.