Küchen angezahlt Freispruch für Möbelhaus-Betreiber aus dem Kreis Leer
Wegen Betruges war ein Möbelhaus-Betreiber aus dem Kreis Leer angeklagt. Kunden zahlten an, Küchen oder Rückzahlungen bekamen sie nicht. Nun gab es einen Freispruch. Was wird aus dem Schaden?
Landkreis Leer - Wegen Betruges stand der Betreiber eines Möbelhauses im Kreis Leer vor Gericht. Er wurde nun freigesprochen. Im Verfahren ging es darum, dass Kunden Anzahlungen für Küchen getätigt hatten. Sie haben allerdings trotz langer Wartezeit nie eine Küche oder eine Rückzahlung erhalten, weil die Firma pleite ging.
Unter anderem war der Mann freigesprochen worden, weil man ihm keinen Vorsatz hatte nachweisen können. „Ein Gutachter hat das überprüft“, erklärt Heiko Brahms, Sprecher des Amtsgerichtes Leer, auf Anfrage. Es habe finanzielle Engpässe im Betrieb gegeben, man sei aber nicht illiquide gewesen. Der Betreiber hatte also nicht im Wissen, dass er die Leistungen nie würde erbringen können, Geld angenommen. „Außerdem sind gewisse Arbeiten noch aufgenommen worden“, so Brahms.
Rund 50.000 Euro Schaden
Was ebenfalls hineingespielt habe, sei, dass sich alles in Zeiten der Pandemie zugetragen habe. Gemäß Anklage der Staatsanwaltschaft waren in acht Fällen 50 Prozent der Kaufsumme für Küchenbestellungen 2020 angezahlt worden. Rund 50.000 Euro Schaden entstand den Kunden insgesamt, so Brahms.
Der Rechtsanwalt des Angeklagten hatte im Verlauf des Prozesses erklärt, dass – trotz guter Umsatzzahlen im Jahr 2019 – der zweite Lockdown schließlich zum „Genickbruch“ für das Geschäft geworden sei. Trotz guter Hoffnung habe man einen Insolvenzantrag zum Ende des Jahres 2020 stellen müssen. Seit der Insolvenzeröffnung habe der Betrieb nicht mehr eigenständig handeln können. Die Kompetenz für Geldtransfers habe beim Insolvenzverwalter gelegen. Die Anzahlungen der Küchenbesteller waren nicht mehr zurückzahlbar. Der Rechtsanwalt betonte, dass dem Angeklagten die damalige Verschärfung der Corona-Lage, die sich daraus ergebende Insolvenz seines Betriebes nebst den Folgen, leid tue.
Welche Chance haben die Kunden nun?
Im Prozess waren Zeugen, die, je nach Kaufpreis, Vorauszahlungen zwischen 5000 und 10.000 Euro gezahlt und nicht zurückerhalten hatten, zu Wort gekommen. Alle hätten, nachdem sie feststellten, dass etwas schief laufe, Anzeige bei der Polizei erstattet. Sie seien durch Werbeanzeigen mit günstigen Küchenpreisen auf den Betrieb aufmerksam geworden.
Nach einigen Vertröstungen sei das Möbelgeschäft schließlich nicht mehr erreichbar gewesen. Da Küchen für Neubauten nicht geliefert wurden, blieben die Räume der Kunden viele Monate leer. Erst mit der Einsicht, dass es wohl nicht mehr zum Einbau der Küchen komme, wurde für Ersatz bei anderen Firmen gesorgt. Und nun? „Was die Schäden betrifft, müssen sich die ehemaligen Kunden an den Insolvenzverwalter wenden“, erklärt Gerichtssprecher Heiko Brahms.