Analyse zur wehrhaften Demokratie  Verbotsdebatte – der AfD erstmal den Geldhahn zudrehen?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 27.02.2024 18:54 Uhr | 0 Kommentare
Doris König (links), Vizepräsidentin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), verliest neben Christine Langengeld im Verhandlungssaal das Urteil gegen die ehemalige NPD: „Die Heimat“ wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Foto: Uwe Anspach/dpa
Doris König (links), Vizepräsidentin des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), verliest neben Christine Langengeld im Verhandlungssaal das Urteil gegen die ehemalige NPD: „Die Heimat“ wird von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Foto: Uwe Anspach/dpa
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In die AfD-Verbots-Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geplatzt: Die Ex-NPD muss jetzt nicht mehr vom Staat finanziert werden. Lässt sich das auch auf die rechtsextreme AfD anwenden?

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