Geld für Kinderbetreuung  Landkreis Leer und Kommunen einigen sich bei Kita-Finanzierung

Jonas Bothe
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Von Jonas Bothe
| 17.02.2024 06:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Eine Erzieherin hilft einem Mädchen in einer Kita beim Anziehen. Symbolfoto: Berg/dpa
Eine Erzieherin hilft einem Mädchen in einer Kita beim Anziehen. Symbolfoto: Berg/dpa
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Wer trägt die Kosten für die Kinderbetreuung im Landkreis Leer? Darum gab es viele Jahre lang Streit zwischen Kreisverwaltung und Kommunen. Jetzt gibt es eine Einigung. Wir erklären, was das bedeutet.

Leer - Die Finanzierung der Kinderbetreuung im Landkreis Leer sorgt schon seit einigen Jahren für Konflikte zwischen der Kreisverwaltung und den Kommunen. Die Städte und Gemeinden fordern eine stärkere Beteiligung des Landkreises. Auch die Kreisumlage, die die Kommunen an den Landkreis zahlen müssen, ist Teil dieser Diskussion. Jetzt haben sich die Beteiligten aber auf eine neue Vereinbarung zur Finanzierung der Kinderbetreuung geeinigt. Nur die Stadt Leer ist außen vor.

Die Vorgeschichte

Der Landkreis Leer hatte seine Zuständigkeit für die Kinderbetreuung vor Jahren an die Kommunen übertragen. Die beklagten die ständig steigenden Kosten und forderten mehr finanzielles Engagement vom Kreis für die Betriebskosten der Kindergärten. In der Stadt Leer führte der Konflikt so weit, dass die Stadt die Zuständigkeit für die Kinderbetreuung wieder an den Landkreis zurückgegeben hat. Daher ist die Stadtverwaltung bei der neuen Vereinbarung außen vor.

Für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020 hatte sich der Landkreis, neben den übrigen vereinbarten Leistungen, mit einem Betrag von 3,2 Millionen Euro pro Kindergartenjahr am Defizit der Städte und Gemeinden beteiligt. Für die Kindergartenjahre 2020/2021 und 2021/2022 wurde der jährliche Betrag auf fünf Millionen Euro angehoben, erläuterte Landrat Matthias Groote in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 wurde die Kostenbeteiligung neu geregelt. Es wurden pauschal 65 Prozent der vom Land für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe gezahlt.

Die neue Vereinbarung

Eigentlich habe man sich geeinigt, dass ab 2026/2027 das tatsächliche Defizit zwischen Kommunen und Kreis geteilt werde, erläuterte Groote. Ziel sei es, Planungssicherheit zu schaffen und eine „gerechte und transparente Verteilung“ nicht über die Kreisumlage, sondern in Relation zum Kita-Ausbau zu vereinbaren. „Es kam aber der Wunsch auf, diese Regelung schon rückwirkend für das Jahr 2023/2024 umzusetzen“, so Groote. Nach intensiven Verhandlungen habe man sich geeinigt. Künftig beteiligt sich der Landkreis pauschal mit einem Betrag in Höhe von 78 Prozent der vom Land Niedersachsen für das Vorvorjahr gewährten Finanzhilfe. Das entspricht der 50/50-Teilung bei den tatsächlichen Kosten. „Aufgrund steigender Kosten bei den Kommunen wird sich auch die Beteiligung des Landkreises laufend erhöhen und ist somit dynamisch“, schreibt der Landkreis in seiner Beschlussvorlage. Nach der alten Kita-Vereinbarung zahlt der Landkreis für das Kindergartenjahr 2023/2024 10,97 Millionen Euro an die Kommunen. Durch den Neuabschluss der Vereinbarung erhöhen sich die Aufwendungen im ersten Jahr auf 13,16 Millionen Euro. Diese Summen werden sich in den folgenden Jahren stark erhöhen. „Das führt zwangsläufig zu einem erhöhten Finanzbedarf des Kreises“, heißt es. Die Regelung ist unbefristet und kann erstmals zum 31. Juli 2028 gekündigt werden.

Die Reaktion des Landkreises

„Im Ergebnis kann man sagen, dass wir zufrieden sind“, sagte Landrat Matthias Groote in der Ausschusssitzung. Es werde den Landkreis zwar eine Stange Geld kosten. „Wir sind aber sehr sehr froh, dass wir uns mit den Kommunen einigen konnten“, so Groote. Dieses Modell sei im Nordwesten einmalig. Nichtsdestotrotz wolle man sich auch an das Land wenden. „Wir bekommen nicht genug Geld von dem, der die Musik bestellt“, betonte der Landrat. Die Kommunen nähmen viel Geld in die Hand, um die Kitas zu betreiben.

Die Reaktion der Politik

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses reagierten überwiegend sehr positiv auf die Vereinbarung. „Ich halte es für eine sehr gute Vereinbarung“, sagt Dr. Walter Eberlei (Gruppe SPD/Grüne/Linke). Er sei sehr froh, dass es keine generelle Senkung der Kreisumlage gebe. „Ich halte es für gut, wenn man diese Last gemeinsam schultert“, sagte auch Carl Friedrich Brüggemann (FDP). Einzig die CDU-Vertreterinnen Hedwig Pruin und Melanie Nonte enthielten sich. Man wolle sich erst in der Fraktion beraten.

Die Reaktion der Kommunen

„Es ist ein gutes Ergebnis“, sagte Rhauderfehns Bürgermeister Geert Müller auf Anfrage. Er ist der Sprecher der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Leer. Daher werde man es auch positiv in die eigenen Gremien einbringen. Man verknüpfe die Einigung allerdings nicht unmittelbar mit dem Thema Kreisumlage. „Wir wissen aber, dass es ein großer finanzieller Beitrag ist, den der Landkreis leistet“, so Müller. Durch diese „faire Lastenverteilung“ sei man vielleicht auch weniger zögerlich, wenn es um die Schaffung neuer Kita-Plätze gehe. „Wir wissen, dass es richtig und wichtig ist“, betonte er. Allerdings überlege man im Zweifel wegen der hohen Kosten doch, ob man nicht ein halbes Jahr noch warten könne.

Auswirkungen auf die Stadt Leer

Da die Stadt Leer die Zuständigkeit der Kinderbetreuung in ihrem Gebiet wieder an den Landkreis abgegeben hat, hat es keine direkten Auswirkungen. Allerdings schreibt der Landkreis, dass die Vereinbarung indirekte Folgen auf die gesonderte Kreisumlage der Stadt Leer habe. Diese fällt höher aus, weil man die Mehrkosten durch die Kinderbetreuung auf die Kreisumlage aufschlage. Entsprechend sei der Zuschuss, den die Stadt erhalten hätte, abzuziehen. Bei der bisherigen Vereinbarung lag der fiktive Zuschuss bei etwa 2,96 Millionen Euro. Durch den Neuabschluss der Vereinbarung mit den übrigen Kommunen erhöht sich dieser Betrag auf etwa 3,55 Millionen Euro. Die gesonderte Kreisumlage wird geringer. Gegen diese Sonderbehandlung hatte die Stadt Leer für das Jahr 2022 bereits Klage eingereicht. Sie sieht die höhere Kreisumlage als nicht rechtmäßig an.

Die neuen Vorgaben

Der Jugendhilfeausschuss hat die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten beschlossen. Demnach haben alle Kommunen die Vorgabe, für 50 Prozent der Unter-Dreijährigen einen Kita-Platz anzubieten. Dies erreichen zum kommenden Kindergartenjahr nur Bunde, Jemgum und Jümme. Für Kindergartenkinder bis sechs Jahre liegt die Quote weiterhin bei 95 Prozent im Vormittags- und Ganztagsbereich. Zusätzlich sollen aber für zehn Prozent der Sechsjährigen Plätze angeboten werden.

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