Wie gefährlich ist ihr Hund Akela? Hundehalterin Tanja Knipper aus Westoverledingen ärgert sich
Tanja Knipper hat mit ihrem Hund Akela den Wesenstest absolviert. Doch weil das Tier früher als gefährlich eingestuft wurde, muss Knipper immer noch höhere Steuern zahlen. Das steckt dahinter.
Westoverledingen/Papenburg - Sollte ein als gefährlich eingestufter Hund lebenslang diesen Status haben, auch wenn er später unauffällig bleibt und sogar einen Wesenstest bestand? Und müsste dann nicht auch die erhöhte Steuer entfallen? Wir haben bei Behörden und Verbänden nachgefragt. Anlass ist eine Unterschriftenaktion von Tanja Knipper aus Westoverledingen. Knipper ist Initiatorin einer Aktion, die bislang mehr als 2700 Unterzeichner, auch aus dem Emsland, unterstützt haben. Sie fordern eine zweite Chance für auffällig gewordene Hunde.
Knipper selbst hat drei Hunde. „Den dritten habe ich vom Veterinäramt übernommen“, schildert sie. Akela ist ein Schäferhund-Hovawart-Mix und wurde mit 18 Monaten aus einer Familie geholt. „Ich gehe davon aus, dass Akela nicht genügend sozialisiert wurde“, sagt Knipper. Nach einem Beiß-Vorfall wurde Akela als gefährlich eingestuft und in eine Hundepension mit Hundeschule gegeben. Dort blieb das Tier einige Jahre. Im August 2021 begann Knipper, mit Akela zu trainieren.
Wesenstest im Februar 2023 mit Erfolg absolviert
Das Veterinäramt des Landkreises in Leer habe sich bereit erklärt, den Wesenstest zu bezahlen. „Durch konsequentes Training konnten wir den Wesenstest im Februar 2023 mit Erfolg absolvieren“, freut sich die Ostriesin. Sie selbst bestand einen Sachkundetest, legte ein Führungszeugnis vor, versicherte den Hund und die Übergabe erfolgte dann im Mai des vergangenen Jahres.
Sie habe Akela daraufhin als „normalen“ Hund bei der Gemeinde Westoverledingen angemeldet. Allerdings erhielt sie Nachricht, dass für Akela, da er als gefährlich eingestuft wurde, die stark erhöhte Hundesteuer zu zahlen sei. Auch nach Gesprächen und einem Schriftwechsel mit dem Bürgermeister ändert sich daran nichts.
Die Situation empfindet die Halterin als ungerecht: „Ich habe zusammen mit dem Besitzer der Hundeschule den Hund sozialisiert, lange trainiert und viel Zeit und Energie investiert. Aber ich werde jetzt dafür bestraft, dass der Vorbesitzer Mist gebaut hat.“ Informiert worden sei sie über ein finanzielles Risiko nicht. „Ich liebe diesen Hund, aber ich fühle mich betrogen“, sagt Tanja Knipper.
Hundesteuer Thema der nächsten Ratssitzung
Aktuell beträgt die jährliche Steuer für einen gefährlichen Hund in Westoverledingen 636 Euro. Auf unsere Anfrage hin heißt es aus dem Rathaus, die Gemeindeverwaltung könne nicht gegen die eigene bestehende Hundesteuersatzung agieren. Aber: „Wir haben die Einlassung von Frau Knipper als Anregung interpretiert, die gemeindliche Hundesteuersatzung diesbezüglich zu überprüfen.“ Das Thema werde bei der nächsten Ratssitzung am 14. März 2024 behandelt.
Gibt es solch eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde auch in Papenburg? Ja, antwortet Pressesprecher Felix Voigt. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Papenburg beträgt diese mit 700 Euro im Jahr sogar mehr als in Westoverledingen. Erhoben wird die erhöhte Steuer, sofern eine Gefährlichkeitsfeststellung durch die zuständige Fachbehörde vorgenommen wurde. Die erhöhte Besteuerung von gefährlichen Hunden soll bewirken, die Anzahl der gefährlichen Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen. Die für Papenburg zuständige Fachbehörde ist das Veterinäramt in Meppen. Dort fragten wir an, ob ein einmal als gefährlich eingestufter Hund diesen Status bei guter Führung oder bestandenem Wesenstest auch wieder verlieren kann. Anja Rohde von der Pressestelle des Landkreises übermittelt: „Nein, diese Möglichkeit eröffnet das Gesetz zurzeit noch nicht. Jedoch ist eine Reform des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) in Planung, welche diese Möglichkeit zukünftig eröffnen soll. Ein Ergebnis bleibt abzuwarten.“
Wesenstest ändert nichts
Ähnlich lautet die Auskunft von Stephan Meyn, dem Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes: „Auch ein Wesenstest ändert nichts an der gesetzlichen Einstufung eines Hundes als gefährlich – unabhängig von der Rasse des jeweiligen Hundes oder Auffälligkeit in der Vergangenheit. Das Ablegen eines Wesenstests stellt lediglich eine von mehreren Voraussetzung nach dem Niedersächsischen Hundegesetz dafür dar, dass ein Halter einen gefährlichen Hund halten und führen darf. Es bleibt dabei, dass der Hund vor dem Gesetz gefährlich bleibt und entsprechend der jeweiligen Hundesteuersatzung besteuert werden darf.“
Zwar stehe es jeder Gemeinde im Rahmen ihrer Satzungshoheit zu, über etwaige Ausnahmetatbestände in der Hundesteuersatzung zu entscheiden, so Meyn weiter. „Jedoch raten wir unseren Mitgliedern davon ab, Ausnahmen zu schaffen.“ Die erhöhte Hundesteuer auf gefährliche Hunde ziele auf eine ordnungsrechtlich steuernde Wirkung ab, um das Halten bestimmter Hunde unattraktiv zu gestalten und potenzielle Interessenten abzuschrecken. „Da kann auch ein abgelegter Wesenstest aus unserer Sicht nichts dran ändern“, findet Meyn.