Hamburg „Berg an Aufgaben“: Wie diese Frau pflegenden Eltern unter die Arme greift
Eva Berkemeier weiß aus eigener Erfahrung, vor welchen großen Herausforderungen pflegende Eltern stehen, wenn es um die bestmögliche Versorgung des erkrankten Kindes geht. Deswegen möchte sie helfen.
Wann können Kinder einen Pflegegrad erhalten? Wie beantrage ich Hilfsmittel bei der Krankenkasse? Gibt es Zuschüsse zum Kauf oder Umbau eines behindertengerechten Fahrzeugs? Fragen wie diese sind es, die durch die Köpfe pflegender Eltern von Kindern mit Behinderung kreisen. Und sie regelmäßig zum Verzweifeln bringen.
Eine, die an diesem Zustand etwas ändern möchte, ist Eva Berkemeier aus Epe im Münsterland. Die 30-Jährige weiß aus eigener Erfahrung, mit welch bürokratischen Hürden Eltern kranker Kinder konfrontiert werden, wenn es um das Ausfüllen diverser Anträge geht. „Man steht vor einem riesigen Berg an Aufgaben“, sagt sie im Gespräch mit unserer Redaktion.
Berkemeier pflegt seit der Geburt 2018 ihren Sohn. Er kam mit mehreren Behinderungen – dazu zählt eine Muskelschwäche – zur Welt. „Eine genaue Diagnose habe ich bis heute nicht.“ Als immer deutlicher wird, dass sie ein schwer krankes Kind hat, werden plötzlich Dinge wie die Beantragung von Pflegegeld oder eines Schwerbehindertenausweises Thema. Berkemeiers Vorteil: Als gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin hat sie gewisse Fachkenntnisse, die von Vorteil sind.
„Viele pflegende Eltern wissen jedoch nicht, welche Zuschüsse sie beantragen können“, sagt sie. Dafür zu kämpfen, dass pflegende Eltern das erhalten, was ihnen rechtmäßig zusteht, treibt Berkemeier an und brachte sie dazu, als Pflegeberaterin tätig zu werden. „Es macht mir unheimlich viel Spaß, weil ich darin eine sinnvolle Aufgabe sehe.“
Die zweifache Mutter informiert auf ihrem Instagram-Account „unser.besonderes.leben“ über zahlreiche Leistungen, die pflegende Eltern beantragen können. So thematisiert sie etwa den Kindergeldanspruch für Eltern eines Kindes mit Behinderung oder wie betroffene Personen einen Widerspruch einlegen können, wenn zum Beispiel ein Hilfsmittel abgelehnt wurde.
Wie teilweise ermüdend und frustrierend letzteres sein kann, hat Berkemeier am eigenen Leib erfahren, als der Antrag auf einen Rollstuhl für ihren Sohn abgelehnt wurde. Auch ein sogenannter Talker – ein Tablet, mit dem ihr Sohn kommunizieren kann – wurde erst nach einem seitenlangen Widerspruch bewilligt. „Leider bekommt man häufig das Gefühl vermittelt, man müsse die Erkrankung des eigenen Kindes immer wieder beweisen“, sagt sie.
Neben ihrem Instagram-Auftritt wird Berkemeier außerdem ab dem 6. März gemeinsam mit dem Pflegedienst „Care4You“ einen Pflegekurs für pflegende Eltern in Ahaus im Münsterland anbieten. Alle zwei Wochen werden verschiedene Themen, die die Teilnehmer selbst bestimmen können, besprochen. 40 Einheiten wurden bisher bewilligt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.