Hamburg Wenn Bello in der Wohnung wütet: Das zahlt die Hundehaftpflicht
In längst nicht allen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht. Warum Hundehalter sie trotzdem abschließen sollte und was die Versicherung bringt.
Rund neun Millionen Hunde leben in Deutschland – und machen dabei so einiges kaputt: Für das Jahr 2019 etwa zählt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mehr als 97.000 Schäden, die durch Hunde verursacht wurden. Die Gesamtsumme der Schäden betrug 86 Millionen Euro. Darunter fallen jedoch nicht nur Sach-, sondern auch Personenschäden. Wenn etwa ein Hund einen Unfall verursacht, kann es sehr schnell sehr teuer werden. Hundehalter haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Vermögen für den Hund – Unfälle können daher durchaus auch zum Ruin des Halters führen.
Pflicht ist die Versicherung bislang jedoch in nur sechs Bundesländern: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen schreiben allen Hundehaltern eine entsprechende Haftpflicht vor. In den meisten anderen Bundesländern müssen nur die Halter bestimmter Rassen versichert sein.
Der GDV zählt denn auch nur etwas mehr als drei Millionen haftpflichtversicherte Hunde in Deutschland – also lediglich ein Drittel. Dabei können sich Halter mit der Versicherung jede Menge Ärger und Geld sparen. Je nach Deckungssumme, Rasse und ggf. Selbstbeteiligung variieren auch die Kosten für eine Hundehaftpflicht. In den allermeisten Fällen dürfte die Versicherung deutlich unter 100 Euro im Jahr kosten.
Je nach Police deckt eine Hundehaftpflicht auch Mietschäden ab. Das ist nicht nur ein gutes Argument bei der Wohnungssuche, sondern spart Geld, wenn Bello in der Wohnung wütet. Abgekaute Auslegeware und sonstige Schäden können dann relativ problemlos über die Versicherung abgerechnet werden.
Eine Haftung umgehen können Halter nur, wenn der Hund sich so wahnsinnig anstellt, dass man nicht mehr von grober Fahrlässigkeit ausgehen muss, weil man schlicht nicht damit rechnen kann: Vor dem Landgericht Hannover wurde ein Fall verhandelt, in dem ein Hund im Gäste-WC erst eine Klorolle zerfetzte, damit dann den Abfluss des Waschbeckens verstopfte und schließlich noch den Wasserhahn aufdrehte. Er verursachte so einen enormen Wasserschaden, der nicht nur die eigene Wohnung betraf, sondern auch noch zwei Wohnungen darunter.
Haften musste der Halter dafür letztlich nicht: „Der durch das Verhalten des Hundes verursachte Schaden war für den Beklagten nicht vorhersehbar und musste ihm auch nicht ohne weiteres einleuchten, da er auf einer Verkettung unglücklicher Umstände beruht“, urteilte das Landgericht: „Dass das Belassen der Toilettenpapierrolle im WC zu einer Zerfetzung durch den Hund führt, ist noch vorhersehbar“, befanden die Richter. Aber: „Der Beklagte musste jedoch nicht damit rechnen, dass sein Hund 1. mit dem Toilettenpapier das Abflussrohr des Waschbeckens verstopft und 2. dann den Wasserhahn öffnet, wodurch es dann zu einem Überlaufen des Wassers und dem Wasserschaden in seiner und den beiden unter ihm liegenden Wohnungen kam.“
Jenseits solcher Verhaltensweisen kann man Hunden allerdings schon einiges zutrauen, wofür der Halter eben haften muss: Dazu zählen neben Sach- und Personenschäden auch die Kosten, die „ungewollte Deckakte“ verursachen. Bezahlt werden dann die Kosten für eine Abtreibung oder für die Versorgung der Welpen.
Weiterlesen: Wo ist Fritzi? Bissendorferin sucht seit Wochen ihren Hund