Hamburg Weiberfastnacht: Darf ich um 11.11 Uhr in den Feierabend gehen?


Für die Jecken beginnt am Donnerstag die heiße Phase fünfte Jahreszeit. Foto: dpa/Rolf Vennenbernd
Am Donnerstag um 11.11 Uhr beginnen die närrischen Tage in den Karnevalshochburgen. Haben Arbeitnehmer das Recht, verfrüht Feierabend zu machen?
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