Hamburg Als Reservist bei der Nato-Übung: Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Bei der größten Nato-Übung seit Ende des Kalten Krieges sind auch viele Reservisten dabei – wenn der Arbeitgeber zustimmt. Worauf es in der Reserve sonst noch ankommt.
Die Nato-Übung „Steadfast Defender 2024“ mit rund 90.000 Nato-Soldaten hat begonnen, Deutschland ist mit knapp 13.000 Soldaten dabei, darunter auch viele Reservisten. Wie viele genau, lässt sich dabei so ohne weiteres kaum beziffern: Denn Reservist ist nicht gleich Reservist. Und: Es ist kompliziert.
Jeder, der mindestens einen Tag lang in der Bundeswehr gedient und seinen Dienstgrad nicht verloren hat, ist Reservist. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, wirklich aktiv zu sein. Grundsätzlich gibt es zwei Typen von Reservisten. Die einen sind „beordert“, die anderen nicht. Wer beorderter Reservist ist, kehrt regelmäßig in die Bundeswehr auf einen bestimmten Dienstposten zurück und leistet dort Dienst. Auch Vertretungen für aktive Soldaten, etwa während Urlaubs- oder Krankheitszeiten, können beorderte Reservisten leisten.
Unbeorderte Reservisten hingegen leisten keinen regelmäßigen Dienst in einem bestimmten Truppenteil. Sie können aber bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren an Reserveübungen teilnehmen und sich in der Reservistenarbeit der Landeskommandos engagieren.
Bei allen Reservisten, ob beordert oder nicht, gilt: Der Arbeitgeber muss bei Abwesenheiten immer zustimmen. Erlaubt der Arbeitgeber dem Reservisten, in der Truppe Dienst zu leisten oder sich im Rahmen von Übungen weiterzubilden, dann muss er für die Zeit der Abwesenheit kein Gehalt zahlen. Das bekommen die Reservisten dann von der Bundeswehr.
Positiver Nebeneffekt: Wenn die Besoldung aufgrund des erreichten militärischen Dienstgrades höher ist als das normale Gehalt, macht der Reservist sogar ein Plus. Das gilt auch für alle Zulagen, die gegebenfalls aufgrund der Verwendung gezahlt werden – etwa bei Auslandseinsätzen.
Reservisten erhalten wie normale aktive Soldaten auch ihre medizinische Versorgung unentgeltlich bei Truppenärzten oder in Bundeswehrkrankenhäusern. Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge übernimmt für die Zeit des Reservistendienstes ebenfalls die Bundeswehr. Die normalen Krankenversicherungsbeiträge ruhen in diesem Zeitraum.
„Die Heimatschutzregimenter werden in diesem Jahr unter dem Dach der Großübung Quadriga 2024 üben, dabei geht es vor allem um den Aufbau von Fähigkeiten im Host Nation Support“, sagt ein Sprecher des Reservistenverbandes auf Nachfrage unserer Redaktion. Hier dienen Reservisten, die ursprünglich als sogenannte „Ungediente“ zur Bundeswehr gekommen sind, um sich im Heimatschutz zu engagieren. Sie haben zuvor weder Wehrdienst noch sonstige militärische Dienstzeiten absolviert und werden hauptsächlich für den Wach- und Objektschutz ausgebildet. Im Verteidigungsfall sollen sie nicht an vorderster Front kämpfen, sondern heimatnah etwa Liegenschaften der Bundeswehr bewachen.
„In den vergangenen drei Jahren hat die Bundeswehr mehr als 1000 Ungediente zu Reservistinnen und Reservisten im Heimatschutz ausgebildet, ca. 700 weitere werden es im Jahr 2024 sein. Das Interesse an dieser Ausbildung ist enorm und das Konzept der Ausbildung Ungedienter eine Erfolgsgeschichte“, heißt es vom Reservistenverband.
Wie bei allem anderen auch, hat die Bundeswehr weniger Reservisten, als sie künftig braucht. „Derzeit sind ca. 40.000 Beorderte in den Strukturen der Bundeswehr eingeplant, der Bedarf wächst bis 2027 weiter auf mindestens 60.000“, heißt es vom Reservistenverband. Gerade im Heimatschutz sei der Bedarf groß: In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es bereits Heimatschutzregimenter, als nächstes folgt das Landesregiment in Mecklenburg-Vorpommern, das 2024 aufgestellt werden soll. Hessen und Berlin wollen ihre Heimatschutzregimenter 2025 aufstellen.
„Die Akzeptanz der Bundeswehr in der Gesellschaft war lange nicht so hoch wie in diesen Zeiten. Diese positiven Bedingungen muss die Bundeswehr nun bei der Gewinnung von Nachwuchs ausnutzen“, heißt es vom Reservistenverband. „Das erfordert unter anderem den Abbau von bürokratischen Hürden, um mehr unbeorderte Reservistinnen und Reservisten zur Bereitschaft zum Dienst bewegen zu können.“ Mitziehen müssten dann aber nicht nur die künftigen Reservisten selbst, sondern auch ihre Arbeitgeber: Die müssen ihre Mitarbeiter für den Dienst in der Bundeswehr ja freistellen.