Tierschutz im Kreis Cloppenburg Vier Grundstücke kommen für Tierheim infrage
Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung betreibt das Tierheim für den Landkreis Cloppenburg. Doch ein Umzug ist notwendig. Vier Grundstücke im Kreisgebiet kommen dafür infrage.
Sedelsberg - Für die Versorgung von Fundtieren sind nach dem geltenden Gesetz die Städte und Gemeinden verantwortlich. Das bedeutet, dass der Landkreis in Sachen Tierheim lediglich als freiwilliger Dienstleister auftritt. Das betont Kreissprecher Frank Beumker immer wieder. Auf Wunsch der 13 Kommunen habe sich der Landkreis bereit erklärt, die Planung für den Ausbau des Tierheims zu übernehmen. Wenn das Tierheim die Fundtieraufnahme nicht mehr realisieren könnte, bräuchte jede Kommune ein entsprechendes tierschutzgerechtes Konzept.
Was macht der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung?
Der Tierschutzverein Friesoythe und Umgebung betreibt seit über 30 Jahren das Tierheim, in dem Tiere aus dem gesamten Landkreis Zuflucht finden. Der Verein wurde 1988 gegründet, weil es im Landkreis Cloppenburg noch keine entsprechende Organisation gab und sich Tierschützer bis dato nach Oldenburg orientierten. Anfangs wurden Fundhunde in Zwingern bei der Familie Stallmann in Pehmertange untergebracht, informiert der Verein auf seiner Homepage. 1989 wurde mit dem Landkreis ein Fundtiervertrag abgeschlossen. Seit 1992 stellt der Landkreis Cloppenburg für diesen Zweck das Grundstück samt Gebäude an der Friesoyther Straße kostenlos zur Verfügung.
Der Tierschutzverein wird finanziell vom Landkreis sowie den Städten und Gemeinden unterstützt. Doch die Kosten für Pflege, medizinische Versorgung, Futter, Energie und Co. sind hoch. Deswegen ist der Verein auf Spenden angewiesen und organisiert dafür zahlreiche Aktionen.
Warum wird nach einem neuen Standort gesucht?
Die erste Vorsitzende des Vereins, Monika Böker, erklärte im Juli im Gespräch mit unserer Redaktion, dass man sich im Falle eines neuen Standorts über einen neuen Namen für das Tierheim und eventuell auch für den Verein Gedanken machen müsste. Aber das könne, wenn es so weit ist, auf Mitgliederversammlungen diskutiert werden, man stecke die Energie lieber in Pflege und Vermittlung.
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Fragen zu Standort und Baurecht ungeklärt
Der aktuelle Standort war früher ein Bauernhof, der umfunktioniert wurde. 2021 hat der Kreistag die Kreisverwaltung beauftragt, ein neues Konzept für die tierschutzgerechte Unterbringung der Tiere zu erstellen. Die Untersuchungen zeigten, dass die zunehmend abgängige Bausubstanz einen Neubau notwendig macht. Nach den bestehenden Arbeitsschutzvorschriften muss der Verwaltungsbereich mit den Büro- und Sozialräumen größer sein. Zudem braucht es auch für die vielen Tiere mehr Platz. Hinzu kam im vergangenen Jahr noch ein Wasserschaden im Keller.
Wie ist der aktuelle Sachstand?
Geplant war ein Hundehaus für 20 Vierbeiner, ein Katzenhaus für 100 Fellnasen sowie ein Kleintierbereich für Kaninchen, Vögel und Co. Doch die erarbeiteten Pläne ließen sich nicht in Sedelsberg umsetzen. Dafür hätten zwei angrenzende Flurstücke im Gebiet des Zweckverbandes Interkommunaler Industriepark Küstenkanal, dem C-Port, von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden müssen. In diesem Punkt kamen der Landkreis und die Gemeinde Saterland aber nicht zu einer Übereinkunft.
Der Tierschutzverein und der Landkreis baten auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück im Juli die Öffentlichkeit um Hilfe. Das Areal muss mindestens 8000 Quadratmeter groß sein, bestenfalls in einem Gewerbegebiet liegen und nicht teurer sein als der Durchschnitt. 13 Angebote waren bis Oktober eingegangen, vier kamen in eine engere Wahl. Für diese Grundstücke hat der Kreis eine Bauvoranfrage durchgeführt. Das Ergebnis: An allen vier kreisweiten Standorten wäre die Errichtung eines Tierheims laut Kreissprecher Frank Beumker „unter gewissen Voraussetzungen“ möglich.
Wo Flächen liegen, teilt Kreis nicht mit
Zwei der vier Grundstücke liegen jedoch im Außenbereich, erklärt Beumker. Dort wäre „nur die Umnutzung des vorhandenen Gebäudebestandes möglich“. Bauten, die darüber hinausgehen, bedürften einer Bauleitplanung der jeweiligen Gemeinde. In welchen Kommunen die infrage kommenden Grundstücke liegen, wollte der Kreissprecher aber noch nicht sagen.
Für die Standort-Entscheidung werden am Ende auch die Preisverhandlungen ausschlaggebend sein. Die Kosten würden neben dem Landkreis vermutlich auch die Kommunen tragen müssen. Genaue Zahlen und Informationen dazu liegen aber noch nicht vor.
Beratung mit Kommunen erfolgt jetzt
Im Februar werden die Ergebnisse mit den Städten und Gemeinden erörtert, informiert Beumker. Wenn die Kommunen gegenüber dem Landkreis verbindlich erklären, dass die Maßnahme gemeinsam zentral umgesetzt werden soll und das Grundstück bestimmt ist, werden die Kreisgremien abschließend diesbezüglich beraten und entscheiden.