Dutzende unangemeldete Aktionen Finanziert der Staat die Trecker-Blockaden in Ostfriesland mit?
Subventioniert der Staat Straßenblockaden, indem er Trecker von der Steuer befreit und Steuern für deren Diesel erstattet? In nur fünf Tagen gab es in Ostfriesland 38 nicht angemeldete Blockaden. Wie viele hat die Polizei beendet?
Ostfriesland/Hannover/Bonn - Niedersachsens Innenministerium ist der Rechtsauffassung, dass „Versammlungen mit landwirtschaftlichem Bezug“ – auch Trecker-Blockaden – zum „Betrieb von Landwirtschaft“ im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung gehören. Daher sei das dortige „Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen“ von der „L- oder T- Fahrerlaubnis gedeckt“. Demnach reicht ein Führerschein aus, der auf „landwirtschaftliche Zwecke“ beschränkt ist, um mit einem Trecker Straßen zu blockieren.
Für Protestaktionen wie Straßenblockaden „zu land- oder forstwirtschaftlichen Themen wie der Landwirtschafts- oder Energiepolitik“ können laut Innenministerium auch Traktoren verwendet werden, die „ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben“ eingesetzt werden und deshalb nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz „von der Steuer befreit“ sind. Dabei beruft sich das Ministerium auf die Generalzolldirektion.
Bauernproteste – was der Gesetzgeber gewollt haben könnte
Die Generalzolldirektion hat auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt, dass ein Einsatz von steuerbefreiten Fahrzeugen bei solchen Protestaktionen eine „steuerunschädliche Verwendung“ sei. Das sei „jahrelange Verwaltungsauslegung“, erläuterte ein Zoll-Sprecher. Das heiße, dass die Verwaltung davon ausgehe, „dass der Gesetzgeber das so gewollt haben könnte“.
Nach Informationen unsere Zeitung geht diese Rechtsauslegung auf einen juristischen Kommentar von Strodthoff zum Kraftfahrzeugsteuergesetz zurück, in dem „Protestaktionen gegen die Atomenergiepolitik“ erwähnt werden. Diesbezüglich könne ein kausaler Zusammenhang zur Land- und Forstwirtschaft bestehen. Das gelte insbesondere im Hinblick darauf, dass durch Stör- oder Unglücksfälle an kerntechnischen Anlagen künstliche Radioaktivität verursacht werden könne, die essenzielle land- und forstwirtschaftliche Betriebsgrundlagen erheblich schädigen könnten – wie den Boden, die Pflanzen, das Wasser sowie tierisch und pflanzlich erzeugte Lebensmittel. Als Beispiel wird in dem Gesetzes-Kommentar die Reaktorkatastrophe in Tschernobyl im Jahr 1986 erwähnt.
Können Bauern mit steuervergünstigtem Diesel zur Demo fahren?
Was den Protest-Einsatz von steuervergünstigten Agrardiesel betrifft, für den Landwirte gegenwärtig demonstrieren und blockieren, kommt der Zoll jedoch zu einem anderen Ergebnis. Diesel werde nach dem Energiesteuergesetz nur dann steuerlich begünstigt, wenn er zur „Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder mit durch Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung verwendet worden“ sei.
Bei „Fahrten zu Demonstrationen“ handle es sich folglich „um nicht begünstigte Tätigkeiten“, meint die Generalzolldirektion. „Die Mengen an Gasöl, die für die Fahrten zu Demonstrationen verwendet werden, sind daher im Agrardieselentlastungsantrag in Abzug zu bringen.“
Falls Agrardiesel für Protestaktionen verwendet wird
Kann der Zoll das überhaupt kontrollieren? „Alle Quittungen (Tankbelege) für bezogene Gasöle (sowohl für begünstigte Tätigkeiten als auch für nicht begünstigte Tätigkeiten) sind stets aufzubewahren“, schreibt die Generalzolldirektion. Aber wie soll einer ihrer Kontrolleure überhaupt erkennen, ob ein Traktor einige Kilometer zu Protestaktionen zurückgelegt hat?
In einem Hintergrundgespräch hat unsere Redaktion erfahren, dass der Zoll die Plausibilität der Angaben prüft, indem er den Dieselverbrauch beispielsweise mit dem Vorjahres-Verbrauch vergleicht. Wenn ein Bauer aus Ostfriesland mit seinem Trecker zu einer Demo nach Berlin gefahren ist und für den dabei verfahrenen Diesel eine Steuerrückerstattung beantragt, ist man beim Zoll offenbar durchaus optimistisch, das feststellen zu können. Was den Diesel-Einsatz für Protestaktionen in der Region betrifft, dürfte ein etwaiger Steuerbetrug hingegen nur schwer erkennbar sein – so der Eindruck aus dem erwähnten Hintergrundgespräch. Diesel-Verbräuche können auch aus landwirtschaftlichen Gründen von Jahr zu Jahr schwanken. Weil beispielsweise niederschlagsbedingt ein Grasschnitt mehr oder weniger möglich ist.
Wie die Polizei mit unangemeldeten Protestaktionen umging
Nach Zählung der Polizei gab es allein vom 8. bis 12. Januar 2024 in Ostfriesland 49 nicht angezeigte Versammlungen beziehungsweise Trecker-Blockaden. Wie die Polizeidirektion Osnabrück weiter mitgeteilt hat, kamen an den fünf Tagen noch zwölf angemeldete Versammlungen hinzu. Und: „Es wurde keine der angezeigten Versammlungen unterbunden oder vorzeitig beendet. Bei den nichtangezeigten Versammlungen wurden, soweit erforderlich, durch die eingesetzten Kräfte vor Ort mündliche Beschränkungen erlassen.“
Bei 38 nicht angezeigten Versammlungen in Ostfriesland sei es „zu Blockaden mit Treckern oder anderen Fahrzeugen“ gekommen, konkretisierte die Polizeidirektion. „An der teilnehmermäßig größten nichtangezeigten Versammlung“ haben sich demnach „bis zu 120 Traktoren beteiligt“. Die Polizei habe bei Protestaktionen vom 8. bis 12. Januar in Ostfriesland drei Strafanzeigen gefertigt. Hinzu kämen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
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