Bewährungsstrafe verhängt Körperverletzung und Bedrohung – Gericht verurteilt Friesoyther
Der 53-Jährige hatte seine Freundin geschlagen. Die wollte jetzt den Prozess verhindern.
Friesoythe/Cloppenburg - Wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung hat das Cloppenburger Amtsgericht einen 53-Jährigen aus Friesoythe zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Hintergrund des Verfahrens war häusliche Gewalt. Den Feststellungen zufolge hat der Angeklagte am Tattag seine Lebensgefährtin mit Fäusten geschlagen, an den Haaren gezogen, bedroht und beleidigt. Außerdem warf er eine Lampe nach der Frau.
An jenem Tag gab es zunächst eine verbale Auseinandersetzung, die aber immer mehr eskalierte. Die Frau trug durch die Verletzungen Hämatome davon, sie erstattete Anzeige. Danach trennte sie sich von dem Angeklagten und zog in eine eigene Wohnung. Doch mittlerweile hat sich das Paar wieder versöhnt. Man wohne zwar immer noch getrennt voneinander, es sei jetzt aber alles wieder gut, hatte die Frau erklärt. Die Frau hatte im Vorfeld des Verfahrens auch schriftlich erklärt, kein Interesse mehr an einem Prozess gegen ihren Lebensgefährten zu haben. Doch so einfach ist das nicht. Durch die Anzeige waren die Taten bekannt. Vor allem bei einer gefährlichen Körperverletzung wird dann schon von Amts wegen ermittelt und angeklagt.
Das nunmehr versöhnte Paar erklärte vor Gericht, sogar wieder gemeinsam in den Urlaub zu fahren. Urlaubsfotos sollten dies belegen. Doch auch damit ließ sich der Prozess nicht unterbinden. Im Verfahren hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt, was ihm auch strafmindernd angerechnet wurde. Als Zeugin in dem Verfahren war die Lebensgefährtin des Angeklagten geladen. Aufgrund des Geständnisses musste sie nicht mehr zu den Einzelheiten der Taten gehört werden, sondern nur erklären, wie es ihr heute geht.