Geheimer Erlass des Innenministeriums  Muss die ostfriesische Polizei blockierende Bauern gewähren lassen?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 18.01.2024 15:33 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Gewährt die Polizei in Ostfriesland (wie hier in Emden) und darüber hinaus in Niedersachsen Straßenblockierern mit Traktor auf Geheiß des Innenministeriums freies Geleit? Das Ministerium hält einen Erlass an die Polizeidirektionen im Kontext der landwirtschaftlichen Protestaktionen unter Verschluss. Foto: Ellinger
Gewährt die Polizei in Ostfriesland (wie hier in Emden) und darüber hinaus in Niedersachsen Straßenblockierern mit Traktor auf Geheiß des Innenministeriums freies Geleit? Das Ministerium hält einen Erlass an die Polizeidirektionen im Kontext der landwirtschaftlichen Protestaktionen unter Verschluss. Foto: Ellinger
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Gute Nachrichten für protestierende Landwirte: Die Polizeidirektion Osnabrück und das niedersächsische Innenministerium wollen Treckerfahrer weiterblockieren lassen wie bisher.

Ostfriesland/Osnabrück/Hannover - Warum geht die Polizei gegen die Trecker-Blockaden für verbilligten Agrar-Diesel nicht in gleicher oder ähnlicher Weise vor wie gegen die Trecker-Blockaden, die es im Raum Gorleben gegen Castor-Transporte gab? Das wollte unsere Redaktion von Niedersachsens Innenministerium wissen. Im Wendland hat die Polizei einst Reifen von Traktoren zerstochen und Trecker beschlagnahmt, wie aus Medienberichten hervorgeht.

Der pensionierte Landwirt Adolf Lambke aus Jameln bekam die Härte des deutschen Rechtstaats ganz besonders zu spüren. Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat am 12. Mai 1996 darüber berichtet, wie „Adi“ von Demonstranten um Schutz ersucht worden sei, worauf er sich mit seinem „alten Trecker“ vor einen Wasserwerfer der Polizei gestellt habe. Daraufhin hätten „ruck, zuck, Polizisten mit Gummiknüppeln die Scheiben der Fahrerkabine“ zerdeppert: „Millionen Fernsehzuschauer sahen, wie der 65-Jährige von Polizisten gepackt wurde: das Gesicht voller Blut, mit dem Kopf zuerst, schreiend. Ein alter Mann mit grauem Bart, der Angst um seine Knochen hatte.“

Niedersachsens Innenministerium äußert sich zu Trecker-Blockaden

Polizei-Gewalt brauchen Trecker fahrende Straßenblockierer, die für verbilligten Diesel und nicht gegen Atomkraft kämpfen, in Niedersachsen derzeit nicht zu fürchten. Das Innenministerium antwortete: „Zu den angeführten Trecker-Blockaden im Kontext der Castor-Transporte im Raum Gorleben liegen hier keine Informationen vor, die einen Vergleich zu den aktuell stattfinden Protestaktionen der Landwirte ziehen lassen.“

Unsere Redaktion hat nachgehakt: „Inwiefern sind Treckerblockaden, wie es sie einst gegen Castor-Transporte gab, nicht mit aktuellen Treckerblockaden vergleichbar? Weil die Trecker damals weniger waren oder sie nicht so wahllos Verkehrsknotenpunkte blockiert haben oder inwiefern sonst? Und was macht da juristisch den Unterschied, was den polizeilichen Umgang betrifft?“

Die Polizei handelt laut Ministerium „lage- und situationsangepasst“

Die neue Antwort des Ministeriums: „Zu den angeführten Castor-Transporten im Raum Gorleben liegen hier keine Informationen mehr vor, die eine Vergleichbarkeit herstellen lassen. Grundsätzlich erfolgt durch die niedersächsische Polizei eine lage- und situationsangepasste Gefährdungsbewertung, aus der sich gegebenenfalls polizeiliche Maßnahmen ableiten.“

Von der Polizeidirektion Osnabrück, zu der die Polizeiinspektionen Leer/Emden und Aurich/Wittmund gehören, wollte unsere Redaktion wissen, ob es wegen der Bauernproteste Weisungen oder Handreichungen des Innenministeriums gab, was den polizeilichen Umgang mit Trecker-Blockaden betrifft. Die Polizeidirektion antwortete: „Ja, seitens des Innenministeriums ist ein Erlass an die Polizeidirektionen im Kontext der landwirtschaftlichen Protestaktionen gesteuert worden.“

Innenministerium hält Polizei-Erlass zu Bauernprotesten unter Verschluss

Daraufhin hat unsere Redaktion das Innenministerium gebeten, diesen Erlass zu übermitteln. Doch das hat das Ministerium verweigert: „Der Erlass, welcher die an die Polizeidirektionen gerichteten Rahmenleitlinien enthält, sind als Verschlusssache eingestuft.“

Das Innenministerium will also nicht, dass die Rahmenleitlinien zum polizeilichen Umgang mit Trecker-Blockaden an die Öffentlichkeit kommen. Was vom 8. bis 15. Januar 2024 aber in Ostfriesland und darüber hinaus zu besichtigen war: Landwirte und andere konnten augenscheinlich vielerorts Straßenblockaden mit Traktoren und Lastwagen errichten, ohne dass die Polizei dagegen vorgegangen wäre.

So geht die Polizei in Ostfriesland mit Trecker-Blockaden um

Das Innenministerium erklärt zum polizeilichen Umgang mit den Trecker-Blockaden: „Ob und in welcher Form entsprechende Handlungen ein strafrechtliches Verhalten darstellen, bedarf stets der Bewertung des Einzelfalls.“

Die Polizeidirektion Osnaberück erläutert: „Soweit sich anlässlich von durchgeführten Versammlungen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten (zum Beispiel Nötigung) ergeben, werden entsprechende Strafanzeigen gefertigt. Die abschließende strafrechtliche Bewertung erfolgt durch den ermittelnden Bereich beziehungsweise durch die Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.“ Inzwischen hat die Polizei auch beantwortet, wie viele Anzeigen sie gefertigt hat.

So viele unangemeldete Protestaktionen gab es in Ostfriesland

Unsere Redaktion hat die Polizeidirektion Osnabrück gefragt, wie viele unangemeldete Trecker-Blockaden beziehungsweise Straßen-Sperren mit Treckern und/oder anderen Fahrzeugen es in der vergangenen Woche in den Landkreisen Aurich, Leer und Wittmund sowie in der Stadt Emden gegeben habe.

Die Antwort der Polizei: „Für den Zeitraum 08.01. bis 12.01.2024 sind im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Leer/Emden insgesamt 33 nichtangezeigte Versammlungen/Treckerblockaden polizeilich bekannt geworden. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund sind insgesamt 16 nichtangezeigte Versammlungen/Treckerblockaden polizeilich bekannt geworden.“

So viele angemeldete Protestaktionen gab es in Ostfriesland

Gegenprobe: Wie viele angemeldete Trecker-Blockaden und Straßen-Sperren hat es vom 8. bis 12. Januar gegeben? Die Antwort: „Der Polizeidirektion Osnabrück als oberer Versammlungsbehörde sind für den genannten Zeitraum für die unteren Versammlungsbehörden Stadt Aurich, Landkreis Aurich, Stadt Leer, Landkreis Leer, Landkreis Wittmund und die Stadt Emden insgesamt zwölf angezeigte Versammlungen bekannt geworden“ – also viel weniger als nichtangezeigte Aktionen.

Üblicherweise werde bei Anzeige einer Versammlung zunächst ein Kooperationsgespräch durchgeführt, erklärt die Polizeidirektion, „und sodann – idealerweise im Einvernehmen mit den Anzeigenden – durch die zuständige untere Versammlungsbehörde eine sogenannte Anzeigebestätigung oder auch Beschränkungsverfügung erlassen“.

Polizei registriert positives Feedback auf ihre Arbeit im Internet

Dabei könnten auch zuvor angezeigte Straßen-Blockaden zum Beispiel örtlich oder zeitlich beschränkt werden, erläutert die Polizei. Aber: „Gegebenenfalls werden auch – im Rahmen des Ausgleichs widerstreitender Grundrechte – als Ergebnis der Kooperation einzelne angezeigte Blockaden nicht beschränkt oder nicht untersagt.“

Sehen die Polizeidirektion oder das Innenministerium Änderungsbedarf, was den polizeilichen Umgang mit Trecker-Blockaden betrifft? Die Antwort aus Osnabrück: „Die Polizeidirektion Osnabrück sieht keinen Änderungsbedarf, was den polizeilichen Umgang mit den aktuellen landwirtschaftlichen Protestaktionen beziehungsweise Trecker-Blockaden betrifft.“ Die große Mehrheit der Versammlungsteilnehmer habe sich „friedlich und kooperativ verhalten“. Im gemeinsamen Dialog hätten „alle versammlungsrechtlichen Beschränkungen und Problemstellungen direkt geklärt werden“ können. Das Feedback auf die polizeilichen Einsatzmaßnahmen sei unter anderem in den Sozialen Medien „positiv ausgefallen“. Das Innenministerium antwortete: „Ein Änderungsbedarf wird nicht gesehen.“

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