Anzeige bei der Polizei  Postbote unterschlägt in Papenburg Tausende Briefe

Kristina Roispich
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Von Kristina Roispich
| 15.01.2024 18:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Mitarbeiter der Post tragen eine große Verantwortung – normalerweise liefern sie Briefe aus. In Papenburg soll ein Bote das aber nicht immer getan haben. Symbolfoto: Schulze/dpa
Mitarbeiter der Post tragen eine große Verantwortung – normalerweise liefern sie Briefe aus. In Papenburg soll ein Bote das aber nicht immer getan haben. Symbolfoto: Schulze/dpa
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Ein Postbote soll Briefe und Zeitschriften in seinem Haus gelagert haben, statt sie auszutragen – einige Jahre lang. Die Post zog Konsequenzen.

Papenburg - Ein Postangestellter soll in Papenburg Tausende Briefe unterschlagen und gehortet haben. Die Deutsche Post bestätigt das. „Wir bestätigen einen Fall von Postunterdrückung durch einen (ehemaligen) Mitarbeiter im Bereich Papenburg“, teilt eine Sprecherin des Unternehmens auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Aufgeflogen war der Angestellte demnach durch einen anonymen Hinweis. Am 2. Januar habe die Konzernsicherheit des Unternehmens den Hinweis aufgenommen. Danach sei umgehend die Polizei eingeschaltet worden, berichtet die Sprecherin der Deutschen Post AG. „Unsere Security Spezialisten arbeiten eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen“, betont sie.

Unternehmen hält sich bedeckt

Eine Polizeisprecherin bestätigt auf Anfrage unserer Redaktion, dass der Fall bei den Beamten angezeigt wurde, mehr will die Polizei zu dem Fall aber nicht sagen. Um wie viele Briefe und Sendungen es sich genau handelte und über welchen Zeitraum sie von dem Postangestellten gehortet wurden, dazu äußerte sich auch die Deutsche Post AG nicht. Informationen unserer Redaktion zufolge sollen es rund 30.000 Briefe und zusätzlich noch Zeitschriften gewesen sein, die über vier Jahre lang nicht zugestellt und im Wohnhaus des Postangestellten gelagert wurden.

Auch zu den Beweggründen des Mitarbeiters und ob die unterschlagenen Briefe geöffnet wurden, hält sich das Unternehmen bedeckt. Für den Angestellten hatte sein Verhalten bereits Folgen, er arbeitet nicht mehr für die Post. Den Angaben zufolge hat er bereits einem Auflösungsvertrag zugestimmt.

Das passiert mit den Briefen

Ihn könnte noch ein Strafverfahren wegen Postunterdrückung beziehungsweise Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses gemäß Paragraf 206 Strafgesetzbuch erwarten. Dieser Paragraf sieht eine Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

Die im Wohnhaus des Postboten vorgefundenen Sendungen würden nun sorgfältig von der Deutschen Post gesichtet und mit erklärenden Schreiben an die Empfänger weitergeleitet, erklärt das Unternehmen das weitere Vorgehen. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, gingen die Sendungen mit einem erklärenden Schreiben an die ursprünglichen Absender zurück.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir hier keine genaueren zeitlichen Angaben machen“, heißt es von der Deutschen Post weiter.

Das Unternehmen bedauere diesen Vorfall und bittet die betroffenen Kunden für die Verzögerung ihrer Sendungen um Entschuldigung. Geschädigte können eine Entschädigung gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens geltend machen.

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