Analyse zur Strafbarkeit von Blockaden  Bauernproteste – Staatsmacht kapituliert vor Trecker- und Lkw-Fahrern

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 14.01.2024 17:54 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Eine Bauern-Blockade, die Mitarbeiterinnen des Emder Klinikums nur mit zeitlichen Verzögerungen überwinden konnten: Zwei Trecker blockierten am 8. Januar 2024 die Auricher Straße in Emden – keine 100 Meter weiter versperrten noch viel mehr Traktoren die Fahrbahn. Foto: Ellinger
Eine Bauern-Blockade, die Mitarbeiterinnen des Emder Klinikums nur mit zeitlichen Verzögerungen überwinden konnten: Zwei Trecker blockierten am 8. Januar 2024 die Auricher Straße in Emden – keine 100 Meter weiter versperrten noch viel mehr Traktoren die Fahrbahn. Foto: Ellinger
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Wer sich an Sitzblockaden gegen Krieg, Atomwaffen, Atommüll oder die Zerstörung der Erde beteiligt, wird in Deutschland bestraft. Aber Treckerfahrer dürfen Straßen sperren, weil sie billigen Diesel wollen?

Ostfriesland/Frankfurt/Karlsruhe/Berlin - Warum werden die Bauern und Spediteure, die mit Treckern und Lastwagen unsere Straßen blockieren, von der Polizei nicht aus dem Weg geräumt, strafrechtlich verfolgt, von der Staatsanwaltschaft angeklagt und von Gerichten verurteilt?

Erst vor ein paar Tagen, am 3. Januar 2024, hat das Frankfurter Landgericht eine Sprecherin der Klimaschutz-Gruppe „Letzte Generation“ zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt, wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtet. „Die 26-Jährige soll im Jahr 2022 eine Frankfurter Straße blockiert und sich während des Protests festgeklebt haben. Infolge der Blockade entstand ein größerer Stau.“

Traktor- und Lkw-Blockaden können Menschenleben kosten

Landwirte verursachen – bundesweit betrachtet – seit Wochen Staus. Neuerdings auch Brummifahrer. Indem sie mit ihren Treckern und Lastwagen Straßen blockieren oder den Verkehr auf der Autobahn herunterbremsen. Ein unbeteiligter Lkw-Fahrer, der das offenbar zu spät bemerkt hat, ist laut DPA am 10. Januar 2024 auf der hessischen Autobahn 66 in ein Stauende gefahren und dabei ums Leben gekommen. Ein weiterer Mensch soll schwer verletzt worden sein.

Klimaschützer der Gruppe „Letzte Generation“ blockierten Ende November 2023 eine Straße in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem der Prozess gegen einen Lastwagenfahrer begonnen hatte, weil er einen Klima-Aktivisten bei einer Sitzblockade bewusst angefahren haben soll, lautet die Devise der Protestierer: „Jetzt erst recht“. Foto: Wüstneck/dpa
Klimaschützer der Gruppe „Letzte Generation“ blockierten Ende November 2023 eine Straße in Mecklenburg-Vorpommern. Nachdem der Prozess gegen einen Lastwagenfahrer begonnen hatte, weil er einen Klima-Aktivisten bei einer Sitzblockade bewusst angefahren haben soll, lautet die Devise der Protestierer: „Jetzt erst recht“. Foto: Wüstneck/dpa

In der Folge von Demonstrationen und Straßenblockaden in Ostfriesland haben einige Krankenhausmitarbeiter ihren Arbeitsplatz nicht erreicht, sind Pflegedienst-Mitarbeiter zu manchen Patienten nicht durchgekommen, wurden zwei Rettungsfahrzeuge beschädigt und gab es zeitliche Verzögerungen bei fünf Rettungsdienst-Einsätzen im Landkreis Leer.

Leeraner Kreisverwaltung hat bewusst auf eine Strafanzeige verzichtet

Wegen der behinderten Notfall-Einsätze hat die Staatsanwaltschaft Aurich inzwischen ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Allerdings nur, weil sie infolge einer Presseanfrage Kenntnis von den Vorfällen erlangt hat. Die Leeraner Kreisverwaltung sah keinen Grund für eine Strafanzeige. Und die Polizeiinspektion Leer/Emden hat zunächst mitgeteilt: „Der Vorfall in Rhauderfehn“ – dort war infolge einer Protestaktion ein Notfall-Einsatz verzögert worden – „zieht nach bisherigen Erkenntnissen schon mal aufgrund der schnellen Lösung der Situation kein Verfahren nach sich.“ Die Verzögerung habe – so der Informationsstand der Polizei am 8. Januar 2024 – zwei Minuten betragen. Jüngst war von eineinhalb Minuten die Rede.

Inzwischen weiß die Polizeiinspektion aber von der Staatsanwaltschaft, dass „auch eine ganz kurze Beeinträchtigung bereits den Anfangsverdacht erfüllen kann“. Den Anfangsverdacht, dass ein Straftatbestand nach Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs erfüllt ist. Danach „wird bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will“.

Gerichte haben Blockierer wegen Nötigung verurteilt

Blockaden haben eine Jahrzehnte lange Rechts-Geschichte. In Deutschland gab es beispielsweise in den 60er-Jahren Blockaden von Studierenden unter anderem gegen den Vietnam-Krieg, in den 80er-Jahren blockierten Friedensbewegte Atomwaffen-Stützpunkte des US-Militärs und bis vor ein paar Jahren haben Atomkraft-Gegner Castor-Transporte blockiert. Dann kamen die Klimaschützer, von denen sich manche sogar auf Straßen festkleben. Allen gemeinsam ist, dass sie in der Regel die ganze Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen haben. Zunächst oft in Form von Knüppeln und Wasserwerfern der Polizei. Hinterher in Form von Geld- und Gefängnisstrafen der Gerichtsbarkeit.

Verurteilt wurden Blockierer oft wegen einer Nötigung gemäß Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Und: „Der Versuch ist strafbar.“

Was der Bundesgerichtshof bei Blockaden als Gewalt interpretiert hat

Das Bundesverfassungsgericht hat sich 1995 mit entsprechenden Urteilen beschäftigt: „Den heutigen Stand der Rechtsprechung markiert das Laepple-Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969.“ Danach setze Gewalt im Sinne des Paragrafen 240 im Strafgesetzbuch nicht den „unmittelbaren Einsatz körperlicher Kräfte“ voraus. Es genüge vielmehr, dass der Täter „nur mit geringem körperlichen Kraftaufwand einen psychisch determinierten Prozess“ beim Opfer in Gang setze, referiert das Bundesverfassungsgericht.

Diese Interpretation werde gewöhnlich als „Vergeistigung“ oder „Entmaterialisierung“ des Gewaltbegriffs bezeichnet. Sie resultiere aus dem Bestreben, die Willensfreiheit in wirksamer Weise auch gegenüber solchen Einwirkungen zu schützen, die ähnlich wirksam wie körperlicher Kraftaufwand seien, erläutert das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundesgerichtshof widersprochen

„Diese Ausweitung des Gewaltbegriffs durch die Rechtsprechung ist sowohl in der strafrechtlichen als auch in der verfassungsrechtlichen Literatur umstritten“, schreibt das höchste deutsche Gericht 1995. „Bei einer erneuten Überprüfung ist das Bundesverfassungsgericht mit fünf zu drei Stimmen zu der Auffassung gelangt, dass die den angegriffenen Entscheidungen zugrundeliegende Auslegung des Gewaltbegriffs“ mit dem Grundgesetz „unvereinbar“ sei: „Der Gesetzgeber wollte in Paragraf 240 Strafgesetzbuch nicht jede Zwangseinwirkung auf den Willen Dritter unter Strafe stellen. Andernfalls wären auch zahlreiche Verhaltensweisen, die im Sozialleben, etwa im Erziehungswesen, in der Arbeitswelt oder im Verkehrsbereich, teils erforderlich, teils unvermeidlich sind, der Strafdrohung unterfallen.“

Nach diesem Bundesverfassungsgerichts-Urteil habe „der Bundesgerichtshof anlässlich von Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen mit Demonstranten auf der einen und einem ersten Fahrzeugführer sowie einer Mehrzahl von sukzessive hinzukommenden Fahrzeugführern auf der anderen Seite die sogenannte Zweite-Reihe-Rechtsprechung entwickelt“ – so das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2011.

Fahrzeuge als „Werkzeug“ von Blockierern, um Straßen zu sperren

Das Bundesverfassungsgericht führt aus: „Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs benutzt ein Demonstrant bei einer Sitzblockade auf einer öffentlichen Straße den ersten aufgrund von psychischem Zwang anhaltenden Fahrzeugführer und sein Fahrzeug bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer. Diese vom zuerst angehaltenen Fahrzeug ausgehende physische Sperrwirkung für die nachfolgenden Fahrzeugführer sei den Demonstranten zurechenbar.“ Die Zweite-Reihe-Gesetzgebung des Bundesgerichtshofs ist laut Bundesverfassungsgericht „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.

Strafbar macht sich demnach ein Blockierer, der ein erstes Auto aufhält und dieses Auto damit als Werkzeug für eine weitergehende Sperrung der Straße nutzt. Landwirte benutzen derzeit massenhaft ihre Traktoren, um sie „bewusst als Werkzeug zur Errichtung eines physischen Hindernisses für die nachfolgenden Fahrzeugführer“ zu nutzen.

Führerschein-Entzug für Straßenblockaden mit Treckern und Lastwagen?

In ihrem 2011er-Urteil erläutern die Verfassungsrichter: „In seinem Beschluss vom 24. Oktober 2001 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht seine in dem Beschluss vom 10. Januar 1995 angenommene Rechtsauffassung zu der Wortlautgrenze des Gewaltbegriffs.“ Dabei habe es jedoch festgestellt, dass „das Abstellen von Fahrzeugen auf einer Bundesautobahn als Gewalt zu qualifizieren ist, weil dadurch aufgrund körperlicher Kraftentfaltung ein unüberwindliches Hindernis errichtet wird, das Zwangswirkung entfaltet“.

Nicht nur in Ostfriesland, sondern bundesweit ist zu besichtigen, dass die Polizei in der Regel nicht gegen die Trecker- und Lastwagen-Blockaden vorgeht. Ist die Staatsmacht machtlos, weil sie Traktoren und Lkws weder wegtragen noch mit Wasserwerfern von der Straße spritzen kann? Zudem dürften der Polizei Räumfahrzeuge fehlen, mit denen sie Traktoren wegschieben kann. Nur mal als Gedanke: Wenn Trecker und Lastwagen derart missbräuchlich eingesetzt werden, könnte es auch angezeigt und wirkungsvoll sein, den Tätern ihre Führerscheine zu entziehen. Doch die Staatsmacht scheint bislang weitgehend zu kapitulieren.

Was die aktuellen Blockaden von früheren Blockaden unterscheidet

Die Bauern- und Spediteurs-Proteste unterscheiden sich von früheren Protesten, weil nicht nur eine einzelne Einrichtung wie eine Militärbasis oder nicht nur ein einzelner Zug wie bei den Castor-Transporten blockiert wird. Vielfach erklärtes Ziel ist es aktuell, „das Land lahmzulegen“. Es werden derart viele Straßen und Verkehrsknotenpunkte gleichzeitig blockiert, dass es vielerorts dem Zufall überlassen ist, ob beispielsweise Pflegedienste durchkommen oder wie schnell Rettungswagen durchkommen.

Seit dem 8. Januar 2024 müssten Staatsanwaltschaften eigentlich massenhaft Ermittlungsverfahren gegen Traktor- und Lastwagen-Fahrer eröffnet haben. Aber es gibt keine Hinweise darauf, dass dies gesehen ist.

Heiligt der Protest-Zweck der Landwirte ihre Blockade-Mittel?

„Der Zweck heiligt die Mittel.“ Dieser Grundsatz wird der politischen Theorie des italienischen Philosophen Niccolò Machiavelli (1469-1527) zugeschrieben. Dieses Prinzip ist höchst umstritten, weil es dem Rechtsstaats-Prinzip entgegensteht. Trotzdem sei die Frage gestellt: Heiligt der derzeitige Protest-Zweck von Landwirten und anderen ihre Mittel?

Die Landwirte protestieren im Unterschied zu anderen Blockierern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland gegen keinen Krieg, gegen keine lebensbedrohlichen Gefahren durch Atomwaffen oder Atommüll und nicht gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlage durch den menschenverursachten Klimawandel. Die Bauern wollen erzwingen, dass sie weiterhin verbilligten Diesel bekommen. Mit diesem Zweck rechtfertigen sie Blockaden von historisch noch nie dagewesenem Ausmaß, die Menschenleben kosten können.

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