Es geht um Photovoltaik-Anlagen CDU-Fraktion in Rhauderfehn kritisiert Bauamt des Kreises

| 12.01.2024 10:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die CDU-Fraktion in Rhauderfehn bemängelt, dass der Landkreis Leer die Vorschriften zur Errichtung von PV-Anlagen nicht erleichtert. Foto: DPA
Die CDU-Fraktion in Rhauderfehn bemängelt, dass der Landkreis Leer die Vorschriften zur Errichtung von PV-Anlagen nicht erleichtert. Foto: DPA
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Die Christdemokraten werfen der Kreisverwaltung vor, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu erschweren. Sie nennen es „ein neues Possenspiel“ von Landrat Matthias Groote und Erster Kreisrätin Jenny Daun.

Rhauderfehn - In einer Pressemitteilung übt der CDU-Gemeindeverband Rhauderfehn jetzt Kritik am Bauamt des Landkreis Leer. Dabei geht es um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen).

In der CDU-Mitteilung heiß es: „In Rhauderfehn und in vielen anderen Gemeinden des Landkreises Leer stehen der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in vielen Baugebieten jedoch sogenannte örtliche Bauvorschriften entgegen, weil zum Beispiel geregelt ist, dass Dacheindeckungen rot beziehungsweise rotbraun zu erfolgen haben.“ Die Gemeinde Rhauderfehn habe daher beim Landkreis Leer angefragt, ob in diesen Baugebieten die Errichtung von PV-Anlagen über eine Befreiung nach Paragraf 31 Bundesbaugesetz ermöglicht werden kann.

„Befreiung kommt nicht in Betracht“

Die CDU teilt mit: „Die Antwort des Landkreises Leer durch das Bauamt war vorhersehbar. Eine Befreiung von den örtlichen Bauvorschriften ist nicht möglich. Den Gemeinden obliegt es, die insofern betroffenen Bebauungspläne und örtlichen Bauvorschriften in einem förmlichen Verfahren anzupassen. Eine andere Vorgehensweise, wie zum Beispiel eine Befreiung komme aus Gründen der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung nicht in Betracht.“

Dabei sei anzumerken, dass neben dem Bundesgesetzgeber auch der niedersächsische Gesetzgeber die Notwendigkeit solcher Befreiungstatbestände erkannt hat und unlängst die Niedersächsische Bauordnung dahingehend änderte, dass in örtlichen Bauvorschriften den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen werde; insbesondere soll die Errichtung von Solarenergieanlagen nicht verhindert oder übermäßig erschwert werden, so die Rhauderfehnern Christdemokraten.

Die CDU ergänzt: „Nach Kenntnis dieser Gesetzeslage würde nun jeder halbwegs juristisch bewanderte Mensch auf die Idee kommen, dass entgegenstehende örtliche Bauvorschriften möglicherweise gegen höherrangiges Recht verstoßen und insofern die Errichtung einer PV-Anlage auch in diesen Baugebieten möglich sein dürfte. Nicht so der Landkreis Leer, der sich beharrlich aufgrund fehlender Fachkenntnisse weigert, diesen Weg zu beschreiten. Ein neues Possenspiel und Regie führen wieder einmal Landrat Matthias Groote und Erste Kreisrätin Jenny Daun, von denen ein innovatives Handeln noch nie zu erwarten war. Die Gemeinden müssen es insofern wieder ausbaden. Für Rhauderfehn bedeutet das, förmliche Änderungsverfahren für 13 Bebauungspläne. Das erste Verfahren wurde in der letzten Ratssitzung abgeschlossen. Zwölf weitere Änderungsverfahren stehen an. Das dauert.“

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