Hamburg  „Wie eine Ohrfeige“: Warum Betroffenen die Erhöhung von Pflegegeld und Co. nicht reicht

Tim Prahle
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Von Tim Prahle
| 06.01.2024 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Dieses Jahr greifen wichtige Änderungen in der Pflege. Doch sie reich kaum, um die finanzielle Not und die Belastung vieler Betroffener abzufedern. Foto: Tom Weller/dpa
Dieses Jahr greifen wichtige Änderungen in der Pflege. Doch sie reich kaum, um die finanzielle Not und die Belastung vieler Betroffener abzufedern. Foto: Tom Weller/dpa
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Mit dem neuen Jahr stehen in der Pflege einige Änderungen an. Vor allem pflegenden Angehörigen sollen die zugute kommen. Wirkliche Verbesserungen sehen die Betroffenen allerdings nicht. Die wichtigsten Änderungen und die Reaktionen im Überblick.

Gabriele Linster findet deutliche Worte für die aktuellen „Verbesserungen“ im Pflegebereich. „Es ist wie eine Ohrfeige”, sagt die geschäftsführende Vorständin von „wir pflegen“ in Niedersachsen. „Es sei besser als nichts, aber auch nicht mehr“, ergänzt sie. Erst vor wenigen Monaten hatte die Interessenvertretung pflegender Angehöriger „wir pflegen“ auch hier einen Landesverein des Pflegenetzwerkes gegründet. Das Ziel: den vielen Menschen eine Stimme geben, die sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern. Sie schultern den Großteil der Pflegearbeit in Deutschland, und retten ein System, das überall längst ans Limit gekommen ist.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) wollte die Ampelregierung nach Jahren des gefühlten Stillstandes lang ersehnte Besserungen in der Pflege erreichen – gerade mit Blick auf die sich aufopfernden Angehörigen. „Das sind wir ihnen schuldig“, kommentierte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Seit diesem Jahr gibt es mehr Geld und andere Entlastungen. Wirklich zufrieden ist aber niemand.

Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen: Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf Pflegegeld. Darüber kann frei verfügt werden, größtenteils wird es für laufende Ausgaben verwendet, wie eine Studie des Sozialverbandes VdK 2023 ergab. 2024 wird das Pflegegeld um 5 Prozent erhöht, 2025 noch einmal um 4,5 Prozent, um der Inflationsrate gerecht zu werden. In Summe sind das selbst beim Pflegegrad 5 keine 50 Euro mehr monatlich.

Bei den Pflegesachleistungen, mit denen professionelle Unterstützung etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt (zusätzlich zu dem Entlastungsbeitrag von 125 Euro) bezahlt werden können, gibt es ebenfalls fünf Prozent mehr.

„Die Erhöhung ist lächerlich”, macht Gabriele Linster deutlich. „Wenn ich meine Angehörigen pflege und dafür die Arbeit reduziere, sind 5 Prozent mehr kaum der Rede wert.” Claudia Moll (SPD), Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, hätte sich nach eigenen Angaben ebenfalls eine deutliche Erhöhung gewünscht. „Aber wir alle wissen, dass die aktuelle Finanzlage sehr angespannt ist”, teilte sie auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Entlastungsbudget: Eine weitere Änderung, die den pflegenden Angehörigen zugutekommen soll, ist das sogenannte Entlastungsbudget für die Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege. Beide Leistungen werden seit diesem Jahr zusammengenommen, müssen nicht mehr aufwendig einzeln beantragt werden. Bislang wurde die Verhinderungspflege nur für maximal sechs Wochen im Jahr durch die Pflegekassen bezahlt, nun sind es wie bei der Kurzzeitpflege acht Wochen. In dieser Zeit gibt es nur das halbe Pflegegeld. Als wenig praxisnah galt zudem die Frist von sechs Monaten, ehe Verhinderungspflege beantragt werden konnte. Denn von Beginn an gibt es für pflegende Angehörige die Not, Dinge außerhalb der eigenen Häuslichkeit erledigen zu müssen. Entsprechend wurde diese Frist gestrichen.

Ab 2025 beträgt das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mehr als 3500 Euro. Eine Ausnahme gilt für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5. Sie können auf das „vorgezogene Entlastungsbudget“ (knapp 3400 Euro) schon in diesem Jahr zugreifen. „Das kann nach meiner Meinung nur der Anfang sein”, meint die Politikerin Moll. Es brauche noch weit mehr Flexibilität. „Hier müssen alle ran, besonders die Pflegekassen und Kommunen sind gefordert.”

Denn so gut das Entlastungsbudget in der Theorie ist: In vielen Bundesländern mangelt es an ausreichend Plätzen. Vor allem für jüngere Pflegebedürftige sind Kurzzeitpflegeplätze, die etwa in einem Altenheim integriert sind, eher keine Option. „Klar ist das im Notfall immer möglich”, sagt Mathias Steinbuck, Landesvorsitzender des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) in Schleswig-Holstein. Er hat aber Zweifel, dass junge Menschen ihre Freizeit im Altenheim verbringen wollen. „Da wird es sehr viel mehr spezialisierte Angebote brauchen”, führt Steinbuck aus.

Pflegeunterstützungsgeld: Ähnlich wie das Entlastungsbudget soll das Pflegeunterstützungsgeld pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität geben. Bislang konnten sich Angehörige vom Arbeitgeber für insgesamt zehn Tage bezahlt freistellen zu lassen, um die Pflege zu Hause in Angriff zu nehmen. Mehr als diese zehn Tage gab es nicht, egal wie viele Jahre gepflegt wird. Seit diesem Jahr gibt es jedes Jahr zehn freie Tage für die Hauptpflegeperson.

Auch diese gut gemeinte Änderung hält dem Praxistest jedoch kaum stand, wie Gabriele Linster ausführt. „Was nützen mir zehn Tage im Jahr?”, fragt sie. Im Vergleich sei das immer noch sehr wenig. Unabhängig von einer Pflegebedürftigkeit bekommen etwa Eltern jeweils 15 freie Tage im Jahr zugesprochen, für den Fall, dass das eigene Kind krank wird. „Das ist doch nicht gerecht”, betont Linster.

Erhöhung des Pflegezuschlages im Heim: Auch in der stationären Pflege gibt es 2024 mehr finanzielle Entlastung. Je nachdem, wie lange die Menschen im Pflegeheim wohnen, bezuschussen die Pflegekassen den einrichtungsbezogenen Eigenanteil (EEE), der für alle Bewohner unabhängig vom Pflegegrad gleich ist. Statt wie bisher fünf Prozent der Kosten zu übernehmen, sind es in den ersten zwölf Monaten nun 15 Prozent. Auch in den Folgejahren erhöht sich der Zuschuss prozentual.

Dieser EEE lag zuletzt durchschnittlich bei 1245 Euro. Statt wie bisher etwas mehr als 60 Euro, werden fortan sogar mehr als 180 Euro davon im ersten Jahr übernommen. Zusätzlich zum EEE kommen jedoch noch die „Hotel“- und die Investitionskosten auf die Bewohner zu.

Mathias Steinbuck vom Branchenverband in Schleswig-Holstein glaubt nicht, dass das reicht, zu hoch sind die Preissteigerungen insgesamt. Er befürchtet, dass immer mehr Menschen sich den Aufenthalt im Heim vom Sozialamt bezahlen lassen müssen. „Der Urgedanke der Pflegeversicherung war, dass Menschen nicht in die Sozialhilfe rutschen, wenn sie pflegebedürftig werden. Diesem Anspruch wird sie immer weniger gerecht”, sagt Steinbuck.

Für Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) wird deutlich, dass die Pflegeversicherung gar nicht mehr geeignet sei, um die gestiegenen Kosten zu decken. „Um die Belastungen für die Menschen zu reduzieren, braucht es eine grundsätzliche Reform der Pflegeversicherung“, ließ sich die Landespolitikerin in einer Mitteilung ihres Ministeriums zitieren.

Ein großer Wurf seien die aktuellen Änderungen bei der Pflege jedenfalls noch nicht, ist sich Steinbuck sicher. Viel mehr sei der Werfer übergetreten und habe sich die Scheibe auf die eigenen Füße gehauen, zieht er einen Vergleich zum Diskuswerfen. Gabriele Linster vom Pflegenetzwerk „wir pflegen“ in Niedersachsen zeigt sich ähnlich enttäuscht. „Die Probleme in der häuslichen Pflege werden nicht mal ansatzweise gelöst, nur weil ein paar kleine Geschenke verteilt werden.“

Die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll bittet vor allem um Geduld. Es seien erste wichtige Schritte getan worden, aber all das müsse nun noch in ein stimmiges Gesamtkonzept gegossen werden. „Weg vom starren Kästchendenken, hin zu mehr Selbstbestimmung und flexibleren Lösungen mit Digitalisierung„. Die Pflegeleistungen in Deutschland seien noch immer zu kompliziert und kleinteilig, die Zuständigkeiten von Kommunen bis hin zum Bund unübersichtlich, der Aufwand bürokratisch. „All das gehen wir gerade an”, verspricht sie.

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