Berlin Debatte über Verbot der AfD: Ist das so einfach möglich?
Die AfD verzeichnet jede Menge Zulauf, obwohl sie in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem gilt, auf Bundesebene als Verdachtsfall. Das heizt die Debatte über ein Parteiverbot an. Doch wie hoch sind die Hürden? Und wäre es wirklich sinnvoll, die AfD zu verbieten?
Die AfD legt in Umfragen immer weiter zu, wäre bei einer jetzigen Bundestagswahl mit mehr als 20 Prozent die zweitstärkste Kraft hinter der CDU. Gleichzeitig wird die Debatte um ein Parteiverbot lauter. Jüngst sprach sich SPD-Chefin Saskia Esken dafür aus, nannte unter anderem Gründe, warum sie die Partei für demokratiefeindlich hält.
Zugleich betonte Esken, dass ein solches Verbot zu Recht hohen Hürden unterliege, sie es aber für richtig halte, es immer wieder zu prüfen. Doch unter welchen Umständen könnte die AfD überhaupt verboten werden?
Damit eine Partei verboten werden kann, genügt es nicht, dass sie eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Sie muss diese Haltung auch auf „aktiv-kämpferische, aggressive Weise“ umsetzen wollen. So führt es das Bundesinnenministerium aus und bezieht sich dabei auf Artikel 21 des Grundgesetzes. Es müssen demnach eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, dass die Partei „planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen“ will und sie damit auch Erfolg haben könnte.
Ein Parteiverbot beschließen kann lediglich das Bundesverfassungsgericht. Auch das ist im Grundgesetz geregelt. Einen Antrag darauf stellen dürfen nur der Bundestag, der Bundesrat sowie die Bundesregierung – es sei denn, es handelt sich um eine Partei auf Landesebene. Dann ist auch die jeweilige Landesregierung dazu berechtigt.
In drei Bundesländern, nämlich in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, stufte der Verfassungsschutz die AfD mittlerweile als gesichert rechtsextrem ein. Voraus gingen jahrelange Prüfungen. Das Ergebnis: Die Landesverbände verfolgen „unzweifelhaft“ verfassungsfeindliche Ziele. Zahlreiche ihrer inhaltlichen Positionen würden sich gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten.
In Sachsen verfolge die AfD beispielsweise eine Politik des sogenannten Ethnopluralismus, so der Verfassungsschutz: „Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen Kriterien richten.“ Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und ein Markenkern des politischen Rechtsextremismus.
Mit dieser Einstufung ist der Verfassungsschutz berechtigt, geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen einzusetzen, um die Partei besser beobachten zu können. Ein erster Schritt, um ein Parteiverbot gegebenenfalls später möglich zu machen. Auf Bundesebene gilt die AfD im Übrigen als rechtsextremistischer Verdachtsfall.
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Während SPD-Chefin Esken die Prüfung eines Parteiverbotes für richtig hält, sind andere Politiker skeptisch, ob dieses Erfolg hätte. „Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende Partei“, sagte etwa Grünen-Politiker Konstantin von Notz. „Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu.“ Jedoch lasse sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten.
Deshalb müssten Demokraten die AfD inhaltlich stellen, so der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion. Nötig sei vor allem eine politische Auseinandersetzung, um der AfD „den Nährboden zu entziehen“.
Ähnlich sieht das Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau von der Linken: „Man muss die AfD politisch stellen und allen sagen, wen sie da wählen“, sagte sie der „Frankfurter Rundschau“. Ein Parteiverbot hält sie für kontraproduktiv.
Dieser Meinung ist auch Carsten Schneider (SPD), Ostbeauftragter der Bundesregierung. Ein Parteiverbot sei sehr schwer durchzusetzen und die juristischen Erfolgschancen betrachte er als gering. Entscheidend sei aber die politische Dimension. „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr“, so Schneider.
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Gewohnt barsch äußerte sich CDU-Chef Friedrich Merz im „Münchner Merkur“: „Solche Scheindebatten sind doch Wasser auf die Mühlen der AfD.“ Er kritisierte vor allem Esken: „Glaubt die SPD-Vorsitzende allen Ernstes, dass man eine Partei, die in Umfragen an die 30 Prozent heranreicht, einfach verbieten kann? Das ist schon eine beängstigende Verdrängung der Wirklichkeit.“
Linken-Vorsitzender Martin Schirdewan zeigte sich hingegen offen für ein Verfahren zum Verbot der AfD: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie darstellt.“ Sie störe bewusst den sozialen Zusammenhalt. Er betonte aber auch: „Man darf nur nicht meinen, die eigenen Hausaufgaben würden sich erledigen, wenn man eine faschistische Partei verbietet. Der Fokus sollte zuerst auf der eigenen politischen Arbeit liegen.“
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Bisher kam es in der Geschichte der Bundesrepublik erst zweimal zu einem Parteiverbot. Beide wurden relativ zeitnah nach der Gründung der BRD ausgesprochen: 1952 gegenüber der nationalsozialistisch orientierten Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 gegenüber der stalinistischen Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).
In der jüngeren Geschichte wurde zweimal der Versuch gestartet, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten, doch beide scheiterten. 2003 stellte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren wegen Verfahrenshindernissen ein. 2017 stellten die Richter zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, es fehlte allerdings an konkreten Anhaltspunkten, dass sie mit ihrem Kurs Erfolg haben könnte.
mit dpa-Material