Hamburg  Nach Tod des Ehepartners wieder heiraten: Was passiert mit der Witwenrente?

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 03.01.2024 15:13 Uhr | 0 Kommentare
Der Anspruch auf eine Witwenrente beginnt nach mindestens einem Jahr Ehe. Foto: imago images/Joko
Der Anspruch auf eine Witwenrente beginnt nach mindestens einem Jahr Ehe. Foto: imago images/Joko
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Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Witwenrente. Kommt es zu einer erneuten Heirat, hat dies jedoch Einfluss auf die Bezüge. Die Änderungen im Detail.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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