Hamburg Nach Tod des Ehepartners wieder heiraten: Was passiert mit der Witwenrente?


Der Anspruch auf eine Witwenrente beginnt nach mindestens einem Jahr Ehe. Foto: imago images/Joko
Wenn ein Ehepartner stirbt, hat der Hinterbliebene einen Anspruch auf eine Witwenrente. Kommt es zu einer erneuten Heirat, hat dies jedoch Einfluss auf die Bezüge. Die Änderungen im Detail.
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