Hamburg 125 Euro pro Monat von der Pflegekasse: Was Sie zum Entlastungsbetrag wissen müssen
Um pflegende Angehörige zu entlasten, gibt es den sogenannten „Entlastungsbetrag“ von der Pflegekasse. Wer die 125 Euro bekommen kann und was er dafür tun muss.
Wie jeder pflegende Angehörige bezeugen kann, kostet Pflege viel Zeit und Geld. Eine Anforderung, die in vielen Fällen auf Verwandte abgeladen wird. Um Ihre Einsatzbereitschaft zu honorieren, gibt es mehrere Sozialleistungen zu ihrer Entlastung. Zu den weniger bekannten dabei gehört der sogenannte Entlastungsbetrag, der immerhin rund 150 Euro pro Monat beträgt. Was Sie dazu wissen müssen:
Alle Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden. Die Leistung dient zur Förderung von Leistungen die Entlastung von Angehörigen und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen unterstützen.
Den Entlastungsbetrag gibt es, anders als das Pflegegeld, schon ab Pflegestufe 1. Zudem ist er zweckgebunden und wird erst nachträglich für die entsprechenden Leistungen ausbezahlt. Sie müssen also nachweisen, für was Sie das Geld ausgeben.
Das ist von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich. Auf jeden Fall müssen Sie eine entsprechende Leistung beantragt haben und die entsprechenden Nachweise einreichen.
Unter anderem für die Tages- und Nachtpflege und die Kurzzeitpflege. Teilweise kann man auch den ambulanten Pflegedienst so bezahlen. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit der Pflegestufe 1. Alle höheren Pflegestufen können den Betrag nur für pflegerische Leistungen verwenden, also Tätigkeiten, die eine Fachkraft erledigen muss. Also Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung und ähnliches. Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Hilfe beim Toilettengang zählen jedoch als „Selbstversorgung“ und werden nicht gefördert.
Auch „Hilfe im Alltag“ kann gefördert werden. Dafür muss sie jedoch staatlich anerkannt sein. Das ist Ländersache und wird je nach Land nach sehr unterschiedlichen Regeln entschieden. Hier empfiehlt sich eine Fachberatung.
Das Gesetz sieht vor, dass Sie den Anspruch an den Anbieter der Pflegeleistungen abtreten können. Dieser hat dann die Möglichkeit, seine Tätigkeiten direkt auf das Budget abzurechnen.
Wenn Sie ihre 125 Euro pro Monat nicht voll ausschöpfen, können sie auf den nächsten Kalendermonat übertragen werden. Leistungen aus dem vergangenen Kalenderjahr können Sie noch bis zum 30. Juni nutzen. Für größere Ausgaben kann es sich also empfehlen, ein paar Monate zu sparen.
Wenn der Entlastungsbetrag zu klein ist, können Sie 40 Prozent Ihres Anspruches auf Pflegesachleistungen umwandeln. Diese dürfen Sie aber nur für Unterstützung im Alltag ausgeben. Dafür brauchen Sie allerdings mindestens Pflegegrad 2, denn Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Sachleistungen, die verrechnet werden könnten. Einen Antrag braucht es dafür nicht, es reicht die entstandenen Kosten abzurechnen.
Ja. Anfang 2025 wird der Entlastungsbetrag laut Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz um 4,5 Prozent angehoben.