Kinderpornos heruntergeladen  19-jähriger Saterländer besitzt 80 Dateien mit Kinderpornografie

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 19.12.2023 12:44 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht in Cloppenburg. Foto: Höffmann
Das Amtsgericht in Cloppenburg. Foto: Höffmann
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Das Jugendgericht des Amtsgerichts Cloppenburg hat einen 19-Jährigen schuldig gesprochen. Er hatte im Internet nach Kinderpornografie gesucht. Hinweise erhielten Behörden in Deutschland aus den USA.

Saterland/Cloppenburg - Wegen Besitzes von Kinderpornografie hat das Jugendgericht am Cloppenburger Amtsgericht einen 19-jährigen Heranwachsenden aus dem Saterland schuldig gesprochen. Zur Abklärung seiner sexuellen Neigungen muss sich der Angeklagte nun einer Therapie unterziehen. Der 19-Jährige hat noch Glück gehabt. Aufgrund seines Alters (noch nicht erwachsen) blieb ihm der Regelstrafrahmen erspart, der für Erwachsene gilt.

Für Erwachsene ist nach der Reform des Kinderpornografie-Paragrafen im Jahr 2021 jeder einzelne Fall des Besitzes von Kinderpornografie mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht. Hinweise auf den Angeklagten kamen vom „Nationalen Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ aus den USA. Das Zentrum arbeitet eng mit dem amerikanischen FBI zusammen und durchforstet weltweit das Internet nach Nutzern von Kinderpornografie.

Hausdurchsuchung

Entsprechende Erkenntnisse gehen dann an das Bundeskriminalamt und von dort an die ortsansässigen Polizeistationen. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung fand die Polizei dann bei dem Angeklagten 80 Dateien mit Kinderpornografie. Der geständige Saterländer will „da so reingerutscht“ sein. Bekannte hätten ihm von Kinderpornografie erzählt und erklärt, wie man so etwas aufruft, so der Angeklagte.

Den Feststellungen zufolge hat der 19-Jährige im Internet bestimmte Suchbegriffe eingegeben. Das führte ihn dann zu Anbietern von Kinderpornografie, deren Konten aber von den Amerikanern überwacht werden. Der 19-Jährige will eigentlich nur „normale“ Pornos aufgerufen haben. Der Reiz des Verbotenen habe ihn dann aber auch zu der Kinderpornografie geführt. Neben der Therapieverpflichtung ist der Angeklagte auch zu einer Geldauflage von 600 Euro verurteilt worden.

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