Milde Strafe  Westersteder hatte rund 500 Dateien mit Kinderpornografie

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 13.12.2023 17:42 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Urteil gegen den 59-Jährigen wurde vom Oldenburger Landgericht bestätigt.  Foto: Archiv
Das Urteil gegen den 59-Jährigen wurde vom Oldenburger Landgericht bestätigt. Foto: Archiv
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59-jähriger Westersteder kommt mit zehn Monaten Haft auf Bewährung davon. Das lag am Zeitpunkt der Taten.

Westerstede/Oldenburg - Wegen Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie ist ein 59 Jahre alter Mann aus Westerstede zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses erstinstanzlich vom Amtsgericht in Westerstede gefällte Urteil ist jetzt vor dem Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz rechtskräftig geworden. Gegen das Westersteder Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt.

Während die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Kinderpornografie bei der Staatsanwaltschaft Hannover eine härtere Strafe für den Angeklagten forderte, begehrte der Westersteder eine mildere Strafe. Er habe Kinderpornografie nicht verbreitet. Nach einem deutlichen Hinweis durch den Vorsitzenden Richter Frederik Franz, dass sich am ersten Urteil wohl nichts ändern werde, zogen Staatsanwaltschaft und Angeklagter ihre jeweilige Berufung gegen das Westersteder Urteil dann wieder zurück.

Mildes Urteil für Angeklagten

Damit hat das erste Urteil nun Bestand. Und damit ist auch klar, dass der Angeklagte über WhatsApp Kinderpornografie auch verbreitet hat. Das hatte nämlich das Amtsgericht in Westerstede so festgestellt. Und diese Feststellungen sind nun nach der Rücknahme der Berufungen rechtskräftig geworden. Mit dem Urteil ist der Angeklagte noch gut davongekommen. Er kam noch in den Genuss des alten milderen Rechts. Die Taten hatte der Angeklagte 2018 begangen. 2021 erfolgte dann eine Verschärfung des Rechts, was Besitz und Verbreitens von Kinderpornografie angeht.

Ab 2021 ist dieser Tatbestand ein Verbrechenstatbestand, der in jedem einzelnen Fall mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft bedroht ist. Der Gesetzgeber hatte dabei berücksichtigt, dass Nutzer von Kinderpornografie den Markt dafür erst schaffen und erhalten.

Hinweis kam vom amerikanischem FBI

Weil der Angeklagte die Taten aber 2018 begangen hatte, musste für ihn noch das alte mildere Recht angewandt werden. Der Hinweis auf den Angeklagten kam vom amerikanischen FBI. Das durchforstet zusammen mit einer halbstaatlichen Organisation in den USA weltweit das Internet nach Nutzern von Kinderpornografie.

Entsprechende Erkenntnisse gehen dann an das Bundeskriminalamt und von dort an die ortsansässigen Polizeistationen. Und dann dauert es nicht mehr lange, bis die Ermittler an der Tür eines Beschuldigten klingeln. So auch bei dem jetzigen Angeklagten. Auf seinem Rechner wurden dann rund 500 Dateien mit Kinderpornografie und ein Hinweis auf das Verbreiten von Kinderpornografie gefunden.

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